Fritzchen Posted December 30, 2003 Share Posted December 30, 2003 Hallo, Gemeinde, ich habe noch eine ordentliche Anzahl vom 9 mm Para, die ich nicht rechtzeitig verschossen habe. Laut neuem affengesetz ist das jetzt verboten. Früher hieß das im Gesetz: ... mit Waffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen wird ..., heute heißt das ... mit Waffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann ... (siehe § 12, Absatz 4, Nr. 1b). Das betrifft dann auch alle pyrotechnische Munition aus den Schrotflinten, obwohl in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.5 ausgerechnet die Kartuschenmunition Kal. 16 und 12 von grundsätzlichen Verbot ausgenommen ist. Unverständlich! Ernsthafte Frage an die Schriftgelehrten: Wenn ich eine Waffe durch Einbau eines Platzpatronengerätes (Laufverschluß) oder gar eines Platzpatronenlaufen temporär nur für Kartuschenmunition brauchbar mache -- fällt dann das Verbot weg? MfG Fritzchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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