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Schießen mit Platzpatronen aus scharfen Waffen?


Fritzchen

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Geschrieben

Hallo, Gemeinde,

ich habe noch eine ordentliche Anzahl vom 9 mm Para, die ich nicht rechtzeitig verschossen habe.

Laut neuem affengesetz ist das jetzt verboten. Früher hieß das im Gesetz:

... mit Waffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen wird ...,

heute heißt das

... mit Waffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann ...

(siehe § 12, Absatz 4, Nr. 1b).

Das betrifft dann auch alle pyrotechnische Munition aus den Schrotflinten, obwohl in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5.5 ausgerechnet die Kartuschenmunition Kal. 16 und 12 von grundsätzlichen Verbot ausgenommen ist.

Unverständlich!

Ernsthafte Frage an die Schriftgelehrten:

Wenn ich eine Waffe durch Einbau eines Platzpatronengerätes (Laufverschluß) oder gar eines Platzpatronenlaufen temporär nur für Kartuschenmunition brauchbar mache -- fällt dann das Verbot weg?

MfG

Fritzchen

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