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IGNORED

Nochmals wegen Aufbewahrung A/B usw.


Phil

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Im Thread weiter unten (B-Schrank...)wird behauptet, das Munition nochmals separat in einer Stahlblechkassette aufbewahrt werden muß.Ich dachte, das ich eine begrenzte Anzahl LW im A Schrank lagern kann, KW und Muni für beide im B-Innenfach. Wollte mir am Montag einen Zeus 8 (A/B),Gewicht 80 kg kaufen.Bin ich jetzt schon wieder falsch informiert?!Dachte, das wäre alles so OK.

Geschrieben

Der Sachverhalt ist ziemlich kompliziert.

Das Beste wäre, Du liest es selbst im WaffG oder der AllgWaffV (speziell in den Erklärungen zu den einzelnen Paragrafen) nach.

Oder Du schreibst was Du besitzt, und ich schreibe Dir was Du MINDESTENS haben mußt.

Geschrieben

Wie Fuchs schon sagt ... ganz klar ist das irgendwie immer noch nicht (waren Klarheit und Einfachheit nicht Ziele der Novellierung?). KW + Mun für KW im gleichen B-Fach geht aber imho nicht.

Geschrieben

Sorry Rodney-

die VO hat das aber geklärt und Phil hat recht!

In A Schrank mit B Innenfach dürfen bis zu 10 LW im Schrank sowie 5 KW und Munition für beide im B Innenfach gelagert werden-steht in der VO-und zwar genau wörtlich in § 13 Absatz 4 !

Gruß Mouche

Geschrieben

Da siehst Du mal, wie kompliziert es ist, Mouche. Denn IMHO hast Du auch schon wieder falsch interpretiert.

Ich interpretiere z.B. den Absatz 1 des $13 so, dass die

Maximalanzahl der Waffen im Schrank (Kurz oder Lang) 10 sein darf.

Das aber auch nur, ab (Abriss-)Gewicht 200 kg. Darunter (wie in diesem Fall) dürfen es maximal 5 sein, solange der Schrank nicht verankert ist.

Aber garantieren, dass ich Recht hab, kann ich auch nicht.

Was Du bezüglich der Munition anführst, ist korrekt. Nur mit der Gesamtzahl der Waffen bin ich mir nicht sicher.

Geschrieben

Danke erstmal für eure Antworten.Könnte jemand noch den Punkt mit Gewicht und Anzahl der Gesamtwaffen im Schrank unter 200 Kg(und nicht verankert)klären?

Vielen Dank und frohes Fest!

Geschrieben

In Antwort auf:

Danke erstmal für eure Antworten.Könnte jemand noch den Punkt mit Gewicht und Anzahl der Gesamtwaffen im Schrank unter 200 Kg(und nicht verankert)klären?

Vielen Dank und frohes Fest!


Ist leider nicht zu klären, denn die Verordnung sagt darüber nichts eindeutiges aus.

Sicher ist nur, dass wenn die Gesamtzahl aller Waffen im angesprochenen A/B-Schrank nicht mehr als 10 ist, und die Anzahl der Kurwaffen nicht mehr als 5 ist, ein A-Schrank mit Innenfach B (Für die Kurzwaffen und die Munition der Kurz- und Langwaffen) ausreicht, wenn Du den Schrank mit Dübeln an die Mauer oder den Boden schraubst. Die Dübel-Größe weiß ich allerdings nicht. Verankerst Du einen 80kg-Schrank nicht, dürfen es maximal 5 Waffen sein.

Mir war das ganze Tohuwabohu zu viel, und ich hab mir einen 350kg 0-Schrank zugelegt. Meinen alten B-Schrank verwende ich jetzt für die Lagerung von Schrotmunition.

Geschrieben

In Antwort auf:

Sorry Rodney-

die VO hat das aber geklärt und Phil hat recht!

In A Schrank mit B Innenfach dürfen bis zu 10 LW im Schrank sowie 5 KW und Munition für beide im B Innenfach gelagert werden-steht in der VO-und zwar genau wörtlich in § 13 Absatz 4 !

Gruß Mouche


Uuups ... wahrscheinlich hab' ich zuviele Entwürfe gelesen ... sorry für die Verunsicherung! (Asche auf mein Haupt ... crazy.gif)

Geschrieben

Bester Fuchs-ich habe weder falsch noch sonstwie interpretiert-ich lese was in Gesetz und VO steht-und zwar ohne Fantasie und ohne die berühmte Bedenkenträgerbrille grin.gif!

Deutschland ist das Land der Bundesbedenkenträger - und WO eine seiner Hochburgen chrisgrinst.gif-im Schaffen,Erkennen und Erfinden von immer neuen Problemen im Zusammenhang mit dem zugegebenermaßen unübersichtlichen und schlechten WaffG!Darin sind wir hier einsame Spitze chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif.

Wenn bei zusätzlicher Aufbewahrung von KW im B-Fach deren Anzahl von den LW in Abzug zu bringen wäre-dann müßte es irgendwo STEHEN in Gesetz oder VO ! Nichts davon steht irgendwo- und deshalb muß ich B.`s geistige Blähungen nicht noch weiter aufpumpen rolleyes.gif.

Das Gesetz/VO sagen - unabhängig von Gewicht:

A 10 LW

A mit unklass. Innenfach:zusätzlich Muni im Innenfach

A mit B Innenfach zusätzlich 5 KW und Muni für beide im B-Fach.

That`s all-nirgendwo wird die Höchstzahl der aufzubewahrenden LW in irgend eine Abhängigkeit zu etwas anderem gestellt und weil es so klar ist,wurde es bei uns sogar in dieser Form im Amtsblatt des LRA veröffentlicht tongue.gif

Nur nicht versuchen,irgendwelche beamteten Bedenkenträger in Kleinlichkeit zu überbieten grin.gifgrin.gif-die haben da schon noch genug davon in Reserve crying.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo Mouche,

Ich hab ja auch explizit gesagt es wäre "meine Interpretation".

Ich will Dich ja auch nicht von meiner Interpretation überzeugen - nur steht es SO wie Du es interpretiertst, nicht im Gesetz und auch nicht in der Verordnung.

Ich will lediglich ausdrücken, dass es - wie so viele Dinge im neuen WaffG - nicht eindeutig geklärt ist.

Das Waffengesetz sagt, dass "besonders hinsichtlich Art und Zahl" das Innenministerium Ergänzungen anordnen soll.

Hier greift nun die Verordnung.

§13 Abs.1 bestimmt nun, dass im Schrank 0( oder B) maximal 10 Kurzwaffen oder verbotene Waffen aufbewahrt werden dürfen. Langwaffen werden nicht genannt.

Im Weiteren spricht Abs.1 davon, dass unter einem Gewicht von 200 kg, die Zahl der "Waffen" (also nun plötzlich ja Kurz- und Langwaffen sowie verbotene Waffen) halbiert werden muß, also - so sagt die Verordnung - nur mehr 5 "Waffen" erlaubt sind.

In den Erklärungen zu den Paragrafen wird nun ebenfall von einer Höchstgrenze von 10 Kurzwaffen ( wie bei den Langwaffen) gesprochen.

Die Erklärung für Satz 2 des Abs.1, spricht nun ebefalls wieder von 5 "Waffen" - also keine Unterscheidung in Kurz- oder Langwaffen.

Wie eingangs erwähnt, behaupte ich nicht, Deine Auffassung wäre falsch. Nur ist Deine Behauptung 10 Lang plus 5 Kurz so auch nicht nachweisbar.

Kannst Du mir wenigstens beipflichten, dass aus der Verordnung weder Deine, noch meine Ansicht belegt werden kann ?

Dieses gesetzliche Machwerk ist ein einziger SCHMARREN !!!

Geschrieben

Mein lieber Fuchs,Du beliebtest drastisch und ziemlich unfreundlich zu formulieren ich hätte "schon wieder falsch interpretiert"-ist ja wohl deutlich nachzulesen,oder nicht?

Die Ausgangsfrage von Phil ist in der VO 13 Absatz 4 eindeutig beantwortet.

Deine Bedenken will ich Dir nicht nehmen - Du darfst mit Ihnen leben,solange Sie Dir Freude machen grin.gif.

Das "was wäre wenn..." Spiel ist endlos machbar,aber

für mich(!) ist die Ausgangsfrage eindeutig beantwortbar und auch beantwortet - und somit EOD was den Thread anbelangt wink.gif.

Mouche

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