DerMond Posted December 10, 2003 Share Posted December 10, 2003 passt ganz gut zu den übrigen aufgeregtheiten... in den dezembernews des bssb wird unter anderem berichtet dass aufsichten die "erforderliche sachkunde" haben müssen. in einem persönlichen gespräch mit einem mitarbeiter des lra münchen wurde mir die notwendigkeit der sachkunde auch für lp/lg aufsichten bestätigt. nun gut...das waffengesetz ist ja an einigen stellen recht wunderlich... aber was ich nun nicht verstehen kann ist dass diese personen einer waffenrechtlichen sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen und das angeblich auch ohne einwilligung der betroffenen. ist sowas zulässig? beste grüsse walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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