JM Posted November 26, 2003 Share Posted November 26, 2003 Hallo, ich hab da ein Verständnisproblem mit der Sprengstofflagerrichtlinie 410 "Aufbewahrung kleiner Mengen". In meinem Fall geht es um NC- und Schwarzpulver. Zitat: "4.2 Anhang Nr. 4.2 Absatz 2 (1) Es sind die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Diebstahl und unbefugte Entnahme von Stoffen und Gegenständen zu verhindern. ... (7) Decken und Wände des Aufbewahrungsraumes müssen mindestens den Widerstandswert einer mit Mörtelgruppe 3 errichteten Halbsteinziegelwand besitzen. Die Tür muss eine feuerbeständige Stahltür (T90- 1-Tür) oder eine entsprechende Spezialtür mit Stahlzarge sein. Als Türschloss ist ein Sicherheitsschloss gemäß SprengLR 230 Nummer 2.1.3 Abs. 1 und 2 erforderlich. " Absatz (7) kann ja so in uneingeschränkter Form nicht stimmen ? Das würde ja sonst bedeuten, dass man bei einer Aufbewahrung in der Wohnung den betreffenden Raum (Abstellkammer oder ähnliches) mit einer Stahltür (T90- 1-Tür) sichern müßte. Und zum Thema Kelleraufbewahrung in einem Mehrfamilienhaus wurde mir von einem Behördenmenschen gesagt, dass die Tür nur irgendwie feuerhemmend sein soll, von einer Stahltür (T90- 1-Tür) war da nicht die Rede. Auch diese Aussage beißt sich also irgendwie mit dem oben zitierten Absatz (7). Möglicherweise wird das ganze ja klarer, wenn man die SprengLR 410 in Verbindung mit dem Anhang der 2. SprengV liest. Die Vorschriften des Anhangs sind laut SprengLR 410 in diese eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet. Aber auch das kann ich nicht so ganz nachvollziehen, wenn ich beide Dokumente vergleiche. Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen ? Ach ja, die ganzen Dokumente sind z. B. hier online verfügbar: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorsc...g/InhSpren.html JM Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted November 26, 2003 Author Share Posted November 26, 2003 Ja, ok, ok. Ich glaube (hoffe), ich hab's begriffen. Man muss in der Fundstellenübersicht (Anlage) zum Punkt 2.1 der SprengLR 410 nachsehen, welche Regelungen der SprengLR 410 für welche Stoffe gelten. Ihr hättet mir aber wirklich einen kleinen Tipp geben können. JM Link to comment Share on other sites More sharing options...
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