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IGNORED

Aufbewahrung


FR8

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

An alle Sachkundigen.Ich habe 2 A-Schränke.Im A-Schrank 1

habe ich LW und die dazugehörige Munition im A-Schrank 2

und umgekehrt.Ist das Rechtens? Danke im voraus.

Geschrieben

Derzeit sicher toleriert-

mit Inkrafttreten der neuen VO am 1.12. ausdrücklich erlaubt! Ist die sgn. "Überkreuzlagerung" und die ist zulässig!

Mouche

Geschrieben

Danke FR8

wenn es sich in beiden Fällen um LW handelt, dann siehe die Antwort bei Mouche laugh.gif

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