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IGNORED

Genehmigung gem. § 26 WaffG


FSK18

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Regel problemlos, wenn man folgende Regeln einhält.

Punkt 1

Begründung:

Hier sollte man seine Beweggründe offenlegen z.B. Präzisionssteigerung,kostengünstigere Reparaturarbeiten,Wartungsarbeiten an Schußwaffen für Vereinsmitglieder,an dieser Stelle noch eine Vorstandsbescheinigung beifügen.

Punkt 2:

An welchen Waffen soll gearbeitet werden und welche Bauteile sollen bearbeitet werden.

An dieser Stelle kurz eine Erklärung über die Bearbeitungsweise angeben, hier soll die Notwendigkeit erkennbar sein,z.B. durch Anpassen und Überarbeitung entsteht folgender positiver ....... Effekt.

Punkt 3:

Nachweis der Kenntnisse, an dieser Stelle sind Prüfungszeugnisse z.B. als Betriebsschlosser,Werkzeugmacher

allg. Facharbeiterbriefe / Meisterbriefe aus der Metallverarbeitenden Branche äußerst hilfreich.

Hält man diese drei Punkte ein und bringt sein anliegen der Ordnungsbehörde zusätzlich in einem persönlichem Gespräch rüber, so steht der Erlaubnis eigentlich nichts im Wege.

Viel Spaß!

MfG

BigBoreMike

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