Bernhard Posted September 29, 2003 Share Posted September 29, 2003 Hallo, wer hat bereit in Baden-Württemberg Erfahrungen nach dem neuer WaffG im Bezug auf die Beschaffenheit von einem Waffenraum gemacht, insbesondere Großraum Stuttgart. Wer kann mir etwas dazu sagen, wenn der Waffenraum im Dachgeschoss ist (Zimmer ohne Fenster) bezüglich des Daches. Muss es zusätzlich gesichert sein? Bitte keine Mutmassungen oder eigene Vorstellung sondern nur tatsächliche Erfahrungen mit der Behörde oder sonstiger staatlicher Stelle wie dem zuständigen LKA oder Polizeidiensstelle, möglichst mit Angabe der jeweiligen staatlichen Stelle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 30, 2003 Share Posted September 30, 2003 mal daran gedacht, Dein Freund und Helfer anzusprechen, bzw. Dein LKA? so wird Dir kaum einer helfen können. habe mal was dazu gelesen.... Nutz' doch einfach die Suchfunktion, um diesen vergangenen Thread zu finden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
catweasel Posted September 30, 2003 Share Posted September 30, 2003 Hallo Bernhard ich habe mir einen Waffenraum eingerichtet. Ich wohne aber in Hessen und mein Waffenraum liegt im Keller. Ich hatte die bei mir zuständinge Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle dazu gefragt. Die meinte nach meinen Angaben: Wände 15-20cm Stahlbeton, Decke und Boden 20cm Stahlbeton, Fenster mit Stahlplatte geschlossen und Tür als Stufe 0 bzw. B Tür ausgeführt das ginge so OK. Nach weiteren Erkundigungen meinerseits meinten Sie 10cm Wandstärke Stahlbeton hätte ausgereicht. Das Kellerfenster hätte auch mit einem Stahlgitter mit 16er Rundstäben in einem maximalen Abstand von 12cm gereicht. Wahei Catweasel Link to comment Share on other sites More sharing options...
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