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IGNORED

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knight

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Hallo alle,

hat noch jemand den 1. Entwurf des Waffengesetzes? Ich meine den Entwurf, in dem auf Seite 109 oben zu lesen war:

In Antwort auf:

Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann. An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.


Ich wäre an einer reduntanten Speicherung auf meiner Platte interessiert. In der Gesetzgebungsdatenbank des Bundestages konnte ich es nicht finden. Es wäre jedoch schade, wenn dieses kultur-historisch bedeutsame Werk deutscher Gesetzeskunst nicht der Nachwelt erhalten werden würde crying.gif

bye knight

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BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (PDF-File)

In Antwort auf:

Seite 109 von 205:

Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

Die Geltung des Bedürfnisprinzips - d.h. eine Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten Waffen und Munition nur bei Vorliegen eines besonders anzuerkennenden triftigen Grundes zu erteilen – bildet das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Es leitet sich hauptsächlich daraus her, dass die Verwendung von Waffen primär dem Schutz der Rechtsordnung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt als Kernbereich dem Staate obliegt.
Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztlich gar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann.
An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.


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BMI: geänderte Version

In Antwort auf:

Seite 109 von 206:

Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)

Die Geltung des Bedürfnisprinzips - d.h. eine Erlaubnis zum Umgang mit bestimmten Waffen und Munition nur bei Vorliegen eines besonders anzuerkennenden triftigen Grundes zu erteilen – bildet das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Es leitet sich hauptsächlich daraus her, dass die Verwendung von Waffen primär dem Schutz der Rechtsordnung zu dienen bestimmt ist und dieser Schutz mit Waffengewalt als Kernbereich dem Staat obliegt. Daran ändert sich prinzipiell nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden.


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