catweasel Posted September 3, 2003 Share Posted September 3, 2003 Hallo Leute, gestern im Schützenhaus verbreitete einer die Hiobsbotschaft das der Sportschütze bis 31.08.03 verpflichtet gewesen sei die Art der Aufbewahrung an das Ordnungsamt zu melden. Da in dem Kreis dies kein einziger Sportschütze gemacht hätte würden jetzt alle angeschrieben und dazu aufgefordert. Davon unabhängig würde die Behörde anfangen jeden Schützen der Aufbewahrung hin zu überprüfen. Ich wollte den Vereinskameraden beruhigen mit dem Verweis auf das Waffg. und der Allg.Verwaltungsvorschriften. Er meinte aber er wäre heute bei dem Ordnungsamt gewesen und dort hätte man ihm dieses mitgeteilt. Er meinte auch nicht die Munitionsmeldungen.!!! Jetzt meine Frage hab ich da was verpasst.??????? Wahei Catweasel Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted September 3, 2003 Share Posted September 3, 2003 Guckst Du hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
catweasel Posted September 3, 2003 Author Share Posted September 3, 2003 Jau genau dat meinte ich vielen Dank aus dem wilden Süden Link to comment Share on other sites More sharing options...
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