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IGNORED

Altbesitz, Transport und § 58


Teraflop

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Geschrieben

Grüßts euch.

Mal zur Abwechslung eine nicht unbedingt komplizierte, trotzdem hypothetische Frage. Wir hatten das Thema gestern bei unserem Jungjäger(und solche die es noch werden wollen smile.gif )-Stammtisch.

Leider konnte ich keine erschöpfende Antwort geben, da sich mir das Problem noch nicht gestellt hat und mich auch ehrlich gesagt bislang nur mit den für mich wichtigen Reglements beschäftigt habe (Muni-Meldung, Aufbewahrung etc.).

In der Suche habe ich einen ähnlichen Thread gefunden, hier jedoch wollte der Erwerber eine von einer Drittperson gefundene P08 behalten.

Geht um den § 58, WaffG, Altbesitz und Übergangsregelungen:

Zwei Personen, Meyer ("normaler Mensch" ohne WBK, Jagdschein, Bedürfnis etc., der Bauer von nebenan sozusagen) und Anton (Jäger mit Jahresjagdschein).

Meyer besitzt eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, welche nicht angemeldet ist. Kein Erbfall oder zufälliger Fund, hier ist mir die Rechtslage klar.

Kann Meyer diese Waffe Anton (Berechtigter) in die Hand drücken und ihn bitten diese zum Büma zu bringen (also transportieren) wo besagtes Stück unbrauchbar gemacht oder geshreddert wird?

Meiner Meinung nach definitiv JA, da es sich hier um Überlassen handelt und die Waffe ja mit Dokumentation fachkundig vernichtet wird.

Ebenfalls ist Meyer aus dem Schneider, der die Bedingungen für die Amnestieregelung erfüllt hat.

Dass der Name Anton´s auf der Auftragsbestätigung steht, spielt imho keine Rolle.

Eine Meldung an die zuständige Behörde über die Vernichtung ist ebenfalls nicht nötig.

Andere Möglichkeit wäre natürlich das Gerät an Anton zu VERKAUFEN und dieser läßt es in seine WBK eintragen.

Oder es wird der nächsten PI oder LRA ÜBERGEBEN.

Habe ich recht? Bin mir selber nicht 100%ig sicher.

Danke!

Tera

Nachtrag:

fällt mir noch ein: warum wird diese Fristenregelung mit 31.August für Muni-Meldung etc. in manchen Bundesländern (Thüringen) bis 30.September ausgedehnt? Ich dachte dass dies keine Ländersache ist, sondern so im Gesetzestext steht? Oder bin ich jetzt im vollkommen falschen Fahrwasser? confused.gif

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