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IGNORED

Nebenwohnsitz


schuulz

Empfohlene Beiträge

Da nach dem neuen WaffG das Einwohnermeldeamt ohnehin die Waffenbehörde benachrichtigen muss, würde ich mir um diese Frage keinen Kopf machen. Kenne jetzt die Paragrafen nicht, aber wenn die Meldung über einen Zweitwohnsitz an die Behörde im Gesetz verlangt wird, macht das Einwohnermeldeamt es für dich wink.gif Wenn es vom Gesetz nicht verlangt wird, dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen.

Wenn es auf Anträgen gefragt wird, musst du es natürlich angeben.

bye knight

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