OldHand Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Der Bundesrat hat am 11.07.2003 die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung verabschiedet. Es steht also nun fest, daß Munition -sofern sie nicht gemäß den einzelnen Bestimmungen in einem klassifizierten Schrank der Stufe O oder B oder A aufbewahrt wird- in einem Stahlblechbehältnis ohne Qualifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen Verschlußvorrichtung.... aufzubewahren ist. So, wer kann einem technischem Laien mal erklären, was ein Schwenkriegelschloß ist. Bild wäre natürlich auch sehr schön. Danke im Voraus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted July 19, 2003 Share Posted July 19, 2003 Gib mal "Schwenkriegelschloss" in die Suchfunktion ein, dort findest Du einiges. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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