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IGNORED

Was sind "berechtigte Personen"?


1500er

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Meine Frage zielt auf §13 Absatz 10 der VO ab. Darin heisst es "Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig."

Sind berechtigte Personen in diesem Fall generell WBK-Inhaber? Oder würde es hier wieder darauf ankommen, welche Waffenarten bzw. Kaliber in den jeweiligen WBKs eingetragen sind?

Auf die Spitze getrieben: Ist ein WBK-Inhaber mit einem einzigen Eintrag einer 4mm Waffe auch eine "berechtigte Person"?

Jemand eine Idee? Oder gibts irgendwo eine Definition für die berechtigten Personen ...

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Ganz einfach: "Berechtigt" ist hier jeder WBK-Inhaber, da man Waffen ja an andere WBK-Inhaber ausleihen kann. Das heißt, wenn Frau und Tocher auch eine WBK haben, und nur dann, dürfen sie ihre Waffen zusammen mit Papas Waffen im gleichen Schrank aufbewahren und an den Schlüssel ran.

Für unter-25-jährige entfällt hier IMHO die MPU, da Filius/Filia die Waffe ja nicht "erwirbt" und sachkundig genug sein sollte, die Finger von Sachen zu lassen, die sie nicht angehen.

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