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einsteck-/reduzierlaeufe 4mm M20 noch frei ?


Shootist

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Geschrieben

mal wieder eine (dumme ?) frage an die wissenderen (da ich naemlich ein solches teil suche...):

sind die einsteck- oder reduzierlaeufe auf 4mm M20 (ueblicherweise von walther) eigentlich noch frei, oder braucht es dazu jetzt auch eine erwerbsberechtigung ?

was ist mit solchen laeufchen, die man bereits hat ?

und wie sieht es mit reduzierpatronen aus ? (beispw. .357mag. auf .22 lfb)

vielen dank schon mal im voraus !

Geschrieben

Aus den Begriffsbestimmungen sind Einsteckläufe wesentliche Teile von Schusswaffen und stehen, soweit im WaffG nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich.

(Siehe dazu Anlage 1 Nr.1.3 und 1.3.1)

Weiter führt das Gesetz in Anlage 2, Abschnitt 2 UAbschnitt 2 Nr. 2 aus, dass Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme) sowie Einsteckläufe und dazugehörende Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind Munition mit kleineren Abmessungen zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind, erlaubnisfrei erworben und besessen werden können durch Inhaber einer WBK für Schusswaffen, die bereits in der WBK des Inhaber eingetragen sind.

Kurzform:

Ein Wechsel- oder Einstecksystem oder z.B. eine Reduzierpatrone für deine Flinte Kal. 12/357.Mag. für eine Waffe, die in deiner WBK steht ist frei.

Wenn Du Deine Waffe verkaufst, den Einstecklauf dafür aber behältst (aus welchen Gründen auch immer), mußt Du den ELauf in Deine WBK eintragen lassen. (Sonst holt Dich die Katz)

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