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IGNORED

Weitere Munition für die Klage gegen OO und die Medien


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

wir brauchen dringend noch weitere Daten Bilder Videos über die Darstellungen über Timo und unseren Schießstand. Von Kontraste habe ich das Video. Tagesthemen fehlt in guter Qualität. Wenn sonst noch was da ist schickt es uns bitte per Mail. Wir haben heute beim Schießen über das Thema lange diskutiert aber es herrschte nur Fassungslosigkeit über soviel speiübler Berichterstattung. Am Sonntag wird die Sache mit unseren Anwälten besprochen und dann werden wir sehen ob es in diesem Staat wirklich möglich ist einen jungen Sportschützen einfach mit einem Killer zu vergleichen ohne dafür belangt zu werden.

Danke für eure Hilfe

Gruß

Timo & Falk

[Dieser Beitrag wurde von Kosiol am 03. Mai 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Kosiol am 03. Mai 2002 editiert.]

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Hallo

Sei sicher,-es ist möglich.

Habe auch schon erwogen eine Klage gegen den D****n anzustreben. Habe mich von meinem Anwalt beraten lassen.

Aber in einem anderen Forum wird Geld gesammelt für eine Sammelklage.

Es ist eine Verleumdung und Verunglimpfung einer ganzen Personengruppe,- und das auch noch in der Öffentlichkeit,- zusammen mit den gezielten Falschaussagen gibt ihm das den Rest. Ich laße mich nicht von so einem Öffnungwomeinenahrungsresterauskommen als Killer und jemand der gezielt das angreifen und töten von Menschen trainiert bezeichnen.Der Affe ohne haare ist ja selber nicht besser.

Ich denke daß Du dir so einen Mist auch nicht gefallen laßen willst.

Ghost

[Dieser Beitrag wurde von Ghostbuster am 04. Mai 2002 editiert.]

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Bitte alles zu mir egal was es ist. Ich werde es mit dm Anwalt sondieren und was nicht verwertbar ist werden wir dann vor Ort entscheiden. Je mehr desto besser.

Gruß

Falk

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Zitat:

Original erstellt von Ghostbuster:

Haste dem seine Sportordnung und die HP wo er für sich Werbung macht schon ??

Ghost

Also das mit der Web-Seite kann durchaus standesrechtlich relevant sein (Anwaltskammer). Dabei ist es wichtig, beweiskräftig darzulegen, daß der Begünstige von dieser Art unzulässig anpreisender Werbung gewußt hat, aber in Kenntnis dessen nichts unternommen hat. Dazu gibt es einige berufsrechtliche Judikatur. Die Materialien und Nachweise dafür habe ich; wer also konkret vor OO's örtlicher Anwaltskammer vorgehen möchte und dort diesen Aspekt klären lassen will, soll mich kontaktieren.

Gruß, Carcano

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