SC Posted May 30, 2002 Share Posted May 30, 2002 --------------------------------------------- Tagesordnung der 776 . Sitzung des Bundesrates am Freitag , dem 31. Mai 2002 , 9.30 Uhr URL(1): http://www.bundesrat.de/aktuell/TO_776.html URL(2): http://www.bundesrat.de/pr/pr95_02.html URL(3): Neuregelung des Waffenrechts wird Gegenstand der Beratungen im Vermittlungsausschuss --------------------------------------------- [Dieser Beitrag wurde von SC am 31. Mai 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 7, 2002 Author Share Posted June 7, 2002 Bundesdrucksache 14/8886 -- 725KB PDF-File -- 124 Seiten[Dieser Beitrag wurde von SC am 07. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 7, 2002 Author Share Posted June 7, 2002 VISIER-Aktion "Ich bin die Waffen-Lobby!" --------------------------------------------- Hausfrauen, Sekretärinnen, Arbeiter, Pfarrer und Professoren outen sich übrigens braucht doc schiller noch eine menge bilder und angaben: E-Mail to: david.schiller@vsmedien.de --------------------------------------------- ok, weitere informationen: Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- Vorname Name Alter Berufsbezeichnung Jäger, Reservist, Mitglied im DSB, BDMP; FWR usw. und einen Satz wie : Sammele Ordonnanzgewehr, Messer, Polizeiwaffen, usw, oder schieße Großkaliber Kurzwaffe, ZF-Gewehr , Ordonnanzgewehr usw. aufschreiben z.b. auf papier -------------------------------------------------------------------------------- Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- am besten per Brief senden an VISIER Dr. David Th. Schiller Wipsch 1 56130 Bad Ems BILD NICHT VERGESSEN briefmarke nicht vergessen alles in den umschlag stecken -> beschriebenes papier/bild -> briefmarke draufkleben[auf den umschlag von außen]-> in den briefkasten werfen -------------------------------------------------------------------------------- [Dieser Beitrag wurde von SC am 09. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 13, 2002 Author Share Posted June 13, 2002 unter: http://www.bundestag.de/aktuell/to/243.html --------------------------------------------- Tagesordnung 243. Sitzung Freitag, 14.06.02 ZP14 Beratung Beschlussempfehlung (VermA) nach Art 77 GG Neuregelung des Waffenrechts - Drucksache 14/7758, 14/8886, 14/9341, 14/9432 - (ZP12-16, 45 Minuten) --------------------------------------------- Stand 14.Juni 2002 10:00 Uhr Der Bundestag hat den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Von einer Zustimmung des Bundesrates am nächsten Freitag wird ausgegangen. --------------------------------------------- [Dieser Beitrag wurde von SC am 14. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 14, 2002 Author Share Posted June 14, 2002 Meldungs-ID: BMI-2 Ausgabezeitpunkt: 14.06.2002 16:54:48 Location: Deutschland Dringlichkeit: Normal [5] Ressort: Politik Reform des Waffenrechts kurz vor Abschluss BMI Internetredaktion Pressemitteilung Nr. 272 Veröffentlicht am 14. Juni 2002 Themen: Innere Sicherheit, Verfassungsschutz ---------------------------------------------------------------------- BMI Pressemitteilung: Reform des Waffenrechts kurz vor Abschluss ---------------------------------------------------------------------- Der Bundestag hat heute mit großer, parteiübergreifender Mehrheit bei Enthaltung der FDP dem Vermittlungsergebnis zur Reform des Waffenrechtes zugestimmt. Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: "Die Vorgängerregierung hat in den 16 Jahren ihrer Amtszeit versucht, das Waffenrecht zu reformieren, sie ist damit viermal gescheitert. Umso größer ist der Erfolg, dass die Bundesregierung nun eine umfassende Reform des Waffenrechts durchgesetzt hat. Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, sich in einer parteiübergreifenden sachorientierten Debatte auf die im Interesse der Inneren Sicherheit notwendigen Anpassungen zu verständigen. Dass dieser Erfolg erzielt werden konnte, ist der dialogorientierten Arbeit des Bundesregierung zu verdanken. Ich habe zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Jäger- und Schützenverbände aber auch mit Experten der GdP geführt. Die konstruktive Haltung der Schützen- und Jägerverbände, der GdP und anderer Verbände möchte ich ausdrücklich dankend anerkennen. Die jetzt erarbeitete Neufassung enthält eine Reihe von weiteren Verschärfungen des von der Koalitionsmehrheit mit Unterstützung der CDU/CSU-Opposition im Bundestag am 26. April beschlossenen Entwurfs zur Neuregelung des Waffenrechts. Dieser Entwurf brachte bereits eine Vielzahl von Verschärfungen im Vergleich zum heute geltenden Recht. Differenzierte Regelungen stellen dabei sicher, dass Jägern und Sportschützen nicht unnötige oder gar schikanöse Erschwernisse auferlegt werden. Denn die Hauptgefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehen vom illegalen Waffenbesitz aus und nicht von den gesetzestreuen Jägern und Sportschützen. Das reformierte Waffengesetz soll gerade verhindern, dass sich Kriminelle Zugang zu Waffen verschaffen. Wir werden aber weiterhin verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels einsetzen müssen." ---------------------------------------------------------------------- Die wesentlichen Elemente der Neufassung sind: 1. Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen: Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf 21 Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die jeweils durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind, bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese Ausnahme deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische Disziplinen zugelassen sind. Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 (dem Alter, ab dem ein Jugendlicher nach Ablegung der Jägerprüfung einen Jugendjagdschein lösen kann) auf 18 Jahre angehoben. 2. Medizinisch-psychologische Untersuchung vor der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre charakterliche Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen. Ausgenommen hiervon sind Jäger, da sie durch die anspruchsvolle Ausbildung und die schwierige Jagdprüfung bereits in hinreichender Weise ihre Eignung und den Willen zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen, die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, zum Ausdruck gebracht haben. Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben dürfen, also für die - insbesondere in den olympischen Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und Sportflinten (vgl. Nr. 1). Unabhängig von der Altersgrenze wird es künftig den Waffenbehörden zur Pflicht gemacht (und nicht lediglich in das Ermessen gestellt), ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu verlangen, wenn Tatsachen Bedenken an der persönlichen Eignung begründen. 3. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen Künftig wird eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Schießaufsicht für die Altersgruppe der Kinder von 12 bis 14 Jahre (diese dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft- oder Federdruckwaffen schießen) sowie der Jugendlichen von 14 bis 16 Jahre, wenn diese mit "scharfen" Schusswaffen schießen, vorgesehen. 4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen Die neu eingeführte behördliche Genehmigung der Schießsportordnungen soll im Interesse der öffentlichen Sicherheit die staatliche Kontrolle darüber sicherstellen, ob die Disziplin überhaupt sowie ihre konkreten Inhalte und Abläufe einschließlich der dafür vorgesehenen Waffen einen schießsportlichen Charakter aufweisen. Diese Entscheidung soll durch das Bundesverwaltungsamt unter Mitwirkung eines Fachbeirats getroffen werden, in dem neben den Behörden des Bundes und der Länder auch Vertreter des Schießsports repräsentiert sind. 5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des sportlichen vom kampfmäßigen Schießen Hier geht es um die grundsätzliche Grenzziehung, die bei der Genehmigung von Schießsportordnungen unter Mitwirkung des Fachbeirats (vgl. Nr. 4) praktisch wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass unter dem Deckmantel des Sports Fertigkeiten antrainiert werden könnten, die mit Schießsport nichts zu tun haben. 6. Verbot von sog. Pump-guns Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff. Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung hierfür keine Verwendung. 7. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen Neben seiner Eintragungspflicht in die Waffenbesitzkarte und seiner Pflicht zur Führung eines Waffenbuches wird (zusätzlich zum Erwerber selbst, der zur Vorlage seiner Waffenbesitzkarte zwecks Bestätigung des Eintrags verpflichtet ist) künftig auch der Waffenhändler verpflichtet sein, binnen zwei Wochen den Erwerb an die Waffenbehörde zu melden. 8. Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über Schießsportvereine, die ihnen angeschlossen sind Im Hinblick auf eine verbesserte mittelbare staatliche Aufsichts- und Einwirkungsmöglichkeit auf die - in die Tausende zählenden - Schießsportvereine soll die Verantwortung der Schießsportverbände für ihre Vereine präzisiert werden. 9. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre betragen; die bislang geplante generelle Absenkung auf 10 Jahre wird rückgängig gemacht. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der Mindestaltersgrenze bewilligt werden. 10. Einrichtung einer Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehörde aus dem Erziehungsregister Zur Prüfung der persönlichen Eignung wird die Auskunft aus dem beim Bundeszentralregister geführten Erziehungsregister eingeführt. Dieses Register enthält Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, also Rechtsfolgen von strafrechtsrelevantem Verhalten von Personen, die unter das Jugendstrafrecht fallen, die einerseits unter der Schwelle einer Jugendstrafe zurückbleiben, andererseits ein erhebliches Fehlverhalten würdigen. Bei der Nutzung dieser Daten geht es nicht um die Kriminalisierung oder Stigmatisierung junger Straftäter, sondern darum, den Umgang mit Waffen durch Personen auszuschließen, die durch ihr Verhalten und seine gerichtliche Würdigung gezeigt haben, dass ihr charakterlicher Reifegrad einen solchen noch nicht rechtfertigt. ---------------------------------------------------------------------- Bundesministerium des Innern E-mail: poststelle@bundesinnenministerium.de Internet: http://www.bmi.bund.de/ Alt-Moabit 101D D-11014 Berlin Telefon: 01888 681-0 Telefax: 01888 681-2926 ---------------------------------------------------------------------- Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 17, 2002 Author Share Posted June 17, 2002 243. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Juni 2002 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Wolfgang Thierse: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet. Heute feiern der Kollege Hans-Ulrich Klose seinen 65. Geburtstag und der Kollege Manfred Hampel seinen 60. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses! (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um folgenden Zusatzpunkt 24 zu erweitern: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission über die Erfahrungen mit den Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 Kap. III der Richtlinie 75/319/EWG und Kap. IV der Richtlinie 81/851/EWG; Bericht gemäß Art. 71 der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 KOM (2001) 606 endg.; Ratsdok. 13361/01 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel KOM (2001) 404 endg.; Ratsdok. 14591/01 - Drucksachen 14/8562 Nrn. 2.4 und 2.7, 14/9464 - Berichterstattung: Abgeordnete Dr. Ruth Fuchs Der Zusatzpunkt wird ohne Debatte im Anschluss an die Abstimmungen zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufgerufen werden. Der Zusatzpunkt 19, Beschlussempfehlung zum Koalitionsantrag Deutsche Exportinitiative/Erneuerbare Energien, soll abgesetzt und in der nächsten Sitzungswoche beraten werden. Sind Sie mit beiden Änderungen der Tagesordnung einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. - Dann ist so beschlossen. Ich rufe den Zusatzpunkt 12 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischer eierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - Fisch EtikettG) - Drucksachen 14/7726, 14/8196, 14/8810, 14/9330, 14/9429 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Norbert Wieczorek Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9429? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 13 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes - Drucksachen 14/756, 14/8875, 14/8930, 14/9342, 14/9431 - Berichterstattung: Abgeordnete Hildegard Wester Wird das Wort zur Berichterstattung ge wünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9431? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der FDP mit den Stimmen des Hauses im Übrigen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes (WaffRNeuRegG) - Drucksachen 14/7758, 14/8886, 14/9341, 14/9432 - Berichterstattung: Abgeordneter Ludwig Stiegler Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9432? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses bei Enthaltung der FDP angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 15 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts - Drucksachen 14/8386, 14/8903, 14/9334, 14/9433 - Berichterstattung: Abgeordneter Ludwig Stiegler Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9433? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen. Ich rufe Zusatzpunkt 16 auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) - Drucksachen 14/8172, 14/8547, 14/9333, 14/9434 - Berichterstattung: Abgeordneter Dr. Norbert Wieczorek Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Zu Erklärungen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9434? - Wer stimmt dage gen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 17, 2002 Author Share Posted June 17, 2002 Tagesordnung der 777. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 21. Juni 2002, 9.30 Uhr TOP 59. Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG Drucksache 524/02 - VA - Berichterstatter: Ministerpräsident Dr. Vogel Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted June 21, 2002 Author Share Posted June 21, 2002 Meldungs-ID: GRN-BT-1 Ausgabezeitpunkt: 21.06.2002 11:02:25 Location: Deutschland Dringlichkeit: Normal [5] Ressort: Politik Verabschiedung des neuen Waffenrechts Pressemitteilung NR.: 0349/2002 Datum: 21.06.2002 Ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Zur Verabschiedung des neuen Waffenrechts durch den Bundesrat erklärt der innenpolitische Sprecher Cem Özdemir: Das heute im Bundesrat verabschiedete Waffenrecht leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Nach jahrelangen heftigen Auseinandersetzungen treten endlich bundesweit einheitliche und verbesserte Regelungen zum Waffenrecht in Kraft. So werden die Zuverlässigkeitskriterien für den Besitz von Waffen verschärft. Die Deckungssumme für Schäden wird auf unseren Druck bei Personenschäden von 500.000 DM auf eine Millionen Euro erhöht. Viele der jetzt im Vermittlungsausschuss eingefügten weiteren Verschärfungen des Gesetzes haben erst nach dem Amoklauf von Erfurt im Bundesrat die nötige Mehrheit gefunden. Eine der Konsequenzen ist die Erhöhung der Altersgrenzen für den Besitz von Waffen. Es kann nicht sein, dass ein labiler 19-Jähriger legal im Besitz eines tödlichen Waffen- und Munitionslagers sein darf. Dies ist künftig ausgeschlossen. Bei den Einschränkungen beim Kauf von Gas- und Schreckschusswaffen konnten wir einen Teilerfolg erzielen: Künftig wird beim Kauf die Waffe und der Käufer registriert. Für deren Besitz ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich. Wir hatten uns darüber hinaus dafür eingesetzt, dass schon beim Kauf einer solchen Waffe ein solche Erlaubnis vorgelegt werden muss. Dies wäre eine wirksame Prävention gegen "Spontantaten" mit solchen Waffen. Dies ist leider am Widerstand der Länder gescheitert. Bei ca. einer Millionen jährlich verkaufter Gas- und Schreckschusswaffen wäre der Mehraufwand für die Behörden aus unserer Sicht vertretbar gewesen, weil er mehr Sicherheit für die Menschen bedeutet. Wir werden nicht locker lassen und auch in Zukunft auf dem "Kleinen Waffenschein" als Voraussetzung für den Kauf dieser Waffen bestehen. Wir appellieren an dieser Stelle ausdrücklich an seriöse Verbände wie den Deutschen Schützenbund und seine Mitglieder, konstruktiv an der Umsetzung dieser neuen Regelungen mitzuarbeiten. Trotz aller notwendigen Verschärfungen ist dieses Gesetz keine Diskriminierung von Waffenbesitzern. Die Neuregelungen sollen vielmehr einen vernünftigen Interessenausgleich schaffen und den berechtigten Ansprüchen der Gesellschaft nach mehr Sicherheit Rechnung tragen. --- Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressestelle 11011 Berlin T: 030 / 227 - 5 72 12 F: 030 / 227 - 5 69 62 http://www.gruene-fraktion.de eMail: presse@gruene-fraktion.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
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