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SC

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Tagesordnung der 776 . Sitzung des Bundesrates am Freitag , dem 31. Mai 2002 , 9.30 Uhr

URL(1): http://www.bundesrat.de/aktuell/TO_776.html

URL(2): http://www.bundesrat.de/pr/pr95_02.html

URL(3): Neuregelung des Waffenrechts wird Gegenstand der Beratungen im Vermittlungsausschuss

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[Dieser Beitrag wurde von SC am 31. Mai 2002 editiert.]

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  • 2 Wochen später...

VISIER-Aktion "Ich bin die Waffen-Lobby!"

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Hausfrauen, Sekretärinnen, Arbeiter, Pfarrer und Professoren outen sich

übrigens braucht doc schiller noch eine menge bilder und angaben:

E-Mail to: david.schiller@vsmedien.de

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ok,

weitere informationen:

Zitat:

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Vorname

Name

Alter

Berufsbezeichnung

Jäger, Reservist,

Mitglied im DSB, BDMP; FWR usw. und einen Satz wie :

Sammele Ordonnanzgewehr, Messer, Polizeiwaffen, usw, oder schieße Großkaliber Kurzwaffe, ZF-Gewehr , Ordonnanzgewehr usw.

aufschreiben z.b. auf papier

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Zitat:

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am besten per Brief senden an

VISIER

Dr. David Th. Schiller

Wipsch 1

56130 Bad Ems

BILD NICHT VERGESSEN

briefmarke nicht vergessen

alles in den umschlag stecken -> beschriebenes papier/bild -> briefmarke draufkleben[auf den umschlag von außen]-> in den briefkasten werfen

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[Dieser Beitrag wurde von SC am 09. Juni 2002 editiert.]

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unter: http://www.bundestag.de/aktuell/to/243.html

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Tagesordnung 243. Sitzung

Freitag, 14.06.02

ZP14 Beratung Beschlussempfehlung (VermA)

nach Art 77 GG

Neuregelung des Waffenrechts

- Drucksache 14/7758, 14/8886, 14/9341,

14/9432 -

(ZP12-16, 45 Minuten)

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Stand 14.Juni 2002 10:00 Uhr

Der Bundestag hat den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Von einer Zustimmung des Bundesrates am nächsten Freitag wird ausgegangen.

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[Dieser Beitrag wurde von SC am 14. Juni 2002 editiert.]

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Meldungs-ID: BMI-2

Ausgabezeitpunkt: 14.06.2002 16:54:48

Location: Deutschland

Dringlichkeit: Normal [5]

Ressort: Politik

Reform des Waffenrechts kurz vor Abschluss

BMI Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 272

Veröffentlicht am 14. Juni 2002

Themen: Innere Sicherheit, Verfassungsschutz

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BMI Pressemitteilung: Reform des Waffenrechts kurz vor Abschluss

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Der Bundestag hat heute mit großer, parteiübergreifender Mehrheit bei

Enthaltung der FDP dem Vermittlungsergebnis zur Reform des

Waffenrechtes zugestimmt. Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto

Schily:

"Die Vorgängerregierung hat in den 16 Jahren ihrer Amtszeit versucht,

das Waffenrecht zu reformieren, sie ist damit viermal gescheitert.

Umso größer ist der Erfolg, dass die Bundesregierung nun eine

umfassende Reform des Waffenrechts durchgesetzt hat.

Es ist erfreulich, dass es gelungen ist, sich in einer

parteiübergreifenden sachorientierten Debatte auf die im Interesse der

Inneren Sicherheit notwendigen Anpassungen zu verständigen. Dass

dieser Erfolg erzielt werden konnte, ist der dialogorientierten Arbeit

des Bundesregierung zu verdanken. Ich habe zahlreiche Gespräche mit

den Vertretern der Jäger- und Schützenverbände aber auch mit Experten

der GdP geführt. Die konstruktive Haltung der Schützen- und

Jägerverbände, der GdP und anderer Verbände möchte ich ausdrücklich

dankend anerkennen.

Die jetzt erarbeitete Neufassung enthält eine Reihe von weiteren

Verschärfungen des von der Koalitionsmehrheit mit Unterstützung der

CDU/CSU-Opposition im Bundestag am 26. April beschlossenen Entwurfs

zur Neuregelung des Waffenrechts. Dieser Entwurf brachte bereits eine

Vielzahl von Verschärfungen im Vergleich zum heute geltenden Recht.

Differenzierte Regelungen stellen dabei sicher, dass Jägern und

Sportschützen nicht unnötige oder gar schikanöse Erschwernisse

auferlegt werden. Denn die Hauptgefahren für die öffentliche

Sicherheit und Ordnung gehen vom illegalen Waffenbesitz aus und nicht

von den gesetzestreuen Jägern und Sportschützen. Das reformierte

Waffengesetz soll gerade verhindern, dass sich Kriminelle Zugang zu

Waffen verschaffen. Wir werden aber weiterhin verstärkt Maßnahmen zur

Bekämpfung des illegalen Waffenhandels einsetzen müssen."

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Die wesentlichen Elemente der Neufassung sind:

1. Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen:

Für Sportschützen wird grundsätzlich das Alter von 18 auf 21

Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für

Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber, die

jeweils durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen sind,

bleibt es bei der Altersgrenze von 18 Jahren. Diese Ausnahme

deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische

Disziplinen zugelassen sind.

Für Jäger wird die Altersgrenze von 16 (dem Alter, ab dem ein

Jugendlicher nach Ablegung der Jägerprüfung einen

Jugendjagdschein lösen kann) auf 18 Jahre angehoben.

2. Medizinisch-psychologische Untersuchung vor der Erteilung

waffenrechtlicher Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz von

Schusswaffen

Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt

sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen

Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder

fachpsychologisches Zeugnis über ihre charakterliche Eignung

zum Waffenbesitz vorlegen müssen. Ausgenommen hiervon sind

Jäger, da sie durch die anspruchsvolle Ausbildung und die

schwierige Jagdprüfung bereits in hinreichender Weise ihre

Eignung und den Willen zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen

Umgang mit Waffen, die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung

sind, zum Ausdruck gebracht haben.

Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von

Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben

dürfen, also für die - insbesondere in den olympischen

Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und Sportflinten

(vgl. Nr. 1).

Unabhängig von der Altersgrenze wird es künftig den

Waffenbehörden zur Pflicht gemacht (und nicht lediglich in das

Ermessen gestellt), ein medizinisch-psychologisches Gutachten

zu verlangen, wenn Tatsachen Bedenken an der persönlichen

Eignung begründen.

3. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen

Künftig wird eine für die Kinder- und Jugendarbeit

qualifizierte Schießaufsicht für die Altersgruppe der Kinder

von 12 bis 14 Jahre (diese dürfen grundsätzlich nur mit

Druckluft- oder Federdruckwaffen schießen) sowie der

Jugendlichen von 14 bis 16 Jahre, wenn diese mit "scharfen"

Schusswaffen schießen, vorgesehen.

4. Behördliche Genehmigung von Schießsportordnungen

Die neu eingeführte behördliche Genehmigung der

Schießsportordnungen soll im Interesse der öffentlichen

Sicherheit die staatliche Kontrolle darüber sicherstellen, ob

die Disziplin überhaupt sowie ihre konkreten Inhalte und

Abläufe einschließlich der dafür vorgesehenen Waffen einen

schießsportlichen Charakter aufweisen. Diese Entscheidung soll

durch das Bundesverwaltungsamt unter Mitwirkung eines

Fachbeirats getroffen werden, in dem neben den Behörden des

Bundes und der Länder auch Vertreter des Schießsports

repräsentiert sind.

5. Definition des sportlichen Schießens zur Abgrenzung des

sportlichen vom kampfmäßigen Schießen

Hier geht es um die grundsätzliche Grenzziehung, die bei der

Genehmigung von Schießsportordnungen unter Mitwirkung des

Fachbeirats (vgl. Nr. 4) praktisch wird. Auf diese Weise wird

verhindert, dass unter dem Deckmantel des Sports Fertigkeiten

antrainiert werden könnten, die mit Schießsport nichts zu tun

haben.

6. Verbot von sog. Pump-guns

Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische

"Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum

Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff. Derartige

Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind neben

ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise geringen

Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich objektiv

besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen hingegen

finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung hierfür keine

Verwendung.

7. Meldepflicht für Waffenhändler beim Überlassen von Schusswaffen

Neben seiner Eintragungspflicht in die Waffenbesitzkarte und

seiner Pflicht zur Führung eines Waffenbuches wird (zusätzlich

zum Erwerber selbst, der zur Vorlage seiner Waffenbesitzkarte

zwecks Bestätigung des Eintrags verpflichtet ist) künftig auch

der Waffenhändler verpflichtet sein, binnen zwei Wochen den

Erwerb an die Waffenbehörde zu melden.

8. Aufsichtsmöglichkeiten der Schießsportverbände über

Schießsportvereine, die ihnen angeschlossen sind

Im Hinblick auf eine verbesserte mittelbare staatliche

Aufsichts- und Einwirkungsmöglichkeit auf die - in die Tausende

zählenden - Schießsportvereine soll die Verantwortung der

Schießsportverbände für ihre Vereine präzisiert werden.

9. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder

Das Mindestalter wird, wie im bisherigen Recht, 12 Jahre

betragen; die bislang geplante generelle Absenkung auf 10 Jahre

wird rückgängig gemacht. Im Einzelfall kann zur Förderung des

Leistungssports eine Ausnahme von der Mindestaltersgrenze

bewilligt werden.

10. Einrichtung einer Auskunftsmöglichkeit der Waffenbehörde aus

dem Erziehungsregister

Zur Prüfung der persönlichen Eignung wird die Auskunft aus dem

beim Bundeszentralregister geführten Erziehungsregister

eingeführt. Dieses Register enthält Erziehungsmaßregeln und

Zuchtmittel, also Rechtsfolgen von strafrechtsrelevantem

Verhalten von Personen, die unter das Jugendstrafrecht fallen,

die einerseits unter der Schwelle einer Jugendstrafe

zurückbleiben, andererseits ein erhebliches Fehlverhalten

würdigen. Bei der Nutzung dieser Daten geht es nicht um die

Kriminalisierung oder Stigmatisierung junger Straftäter,

sondern darum, den Umgang mit Waffen durch Personen

auszuschließen, die durch ihr Verhalten und seine gerichtliche

Würdigung gezeigt haben, dass ihr charakterlicher Reifegrad

einen solchen noch nicht rechtfertigt.

----------------------------------------------------------------------

Bundesministerium des Innern

E-mail: poststelle@bundesinnenministerium.de

Internet: http://www.bmi.bund.de/

Alt-Moabit 101D

D-11014 Berlin

Telefon: 01888 681-0

Telefax: 01888 681-2926

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243. Sitzung

Berlin, Freitag, den 14. Juni 2002

Beginn: 9.00 Uhr

Präsident Wolfgang Thierse: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

Heute feiern der Kollege Hans-Ulrich Klose seinen 65. Geburtstag und der Kollege Manfred Hampel seinen 60. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch im Namen des ganzen Hauses!

(Beifall)

Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um folgenden Zusatzpunkt 24 zu erweitern:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung: Bericht der Kommission über die Erfahrungen mit den Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 Kap. III der Richtlinie 75/319/EWG und Kap. IV der Richtlinie 81/851/EWG; Bericht gemäß Art. 71 der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 KOM (2001) 606 endg.; Ratsdok. 13361/01

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel KOM (2001) 404 endg.; Ratsdok. 14591/01 - Drucksachen 14/8562 Nrn. 2.4 und 2.7, 14/9464 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Dr. Ruth Fuchs

Der Zusatzpunkt wird ohne Debatte im Anschluss an die Abstimmungen zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufgerufen werden.

Der Zusatzpunkt 19, Beschlussempfehlung zum Koalitionsantrag Deutsche Exportinitiative/Erneuerbare Energien, soll abgesetzt und in der nächsten Sitzungswoche beraten werden.

Sind Sie mit beiden Änderungen der Tagesordnung einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. - Dann ist so beschlossen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 12 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Durchführung

der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischer eierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - Fisch

EtikettG) - Drucksachen 14/7726, 14/8196, 14/8810, 14/9330, 14/9429 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Dr. Norbert Wieczorek

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9429? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 13 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes - Drucksachen 14/756, 14/8875, 14/8930, 14/9342, 14/9431 -

Berichterstattung:

Abgeordnete Hildegard Wester

Wird das Wort zur Berichterstattung ge wünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9431? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der FDP mit den Stimmen des Hauses im Übrigen angenommen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 14 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes (WaffRNeuRegG) - Drucksachen 14/7758, 14/8886, 14/9341, 14/9432 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Ludwig Stiegler

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9432? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses bei Enthaltung der FDP angenommen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 15 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts - Drucksachen 14/8386, 14/8903, 14/9334, 14/9433 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Ludwig Stiegler

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Wird das Wort zu Erklärungen gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuss hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9433? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der PDS-Fraktion angenommen.

Ich rufe Zusatzpunkt 16 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss) zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) - Drucksachen 14/8172, 14/8547, 14/9333, 14/9434 -

Berichterstattung:

Abgeordneter Dr. Norbert Wieczorek

Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Zu Erklärungen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 14/9434? - Wer stimmt dage gen? - Enthaltungen? - Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

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Tagesordnung der 777. Sitzung des Bundesrates am Freitag, dem 21. Juni 2002, 9.30 Uhr

TOP 59. Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG Drucksache 524/02 - VA - Berichterstatter: Ministerpräsident Dr. Vogel

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Meldungs-ID: GRN-BT-1

Ausgabezeitpunkt: 21.06.2002 11:02:25

Location: Deutschland

Dringlichkeit: Normal [5]

Ressort: Politik

Verabschiedung des neuen Waffenrechts

Pressemitteilung

NR.: 0349/2002

Datum: 21.06.2002

Ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger

Zur Verabschiedung des neuen Waffenrechts durch den Bundesrat erklärt

der innenpolitische Sprecher Cem Özdemir:

Das heute im Bundesrat verabschiedete Waffenrecht leistet einen

wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Inneren Sicherheit. Nach

jahrelangen heftigen Auseinandersetzungen treten endlich bundesweit

einheitliche und verbesserte Regelungen zum Waffenrecht in Kraft. So

werden die Zuverlässigkeitskriterien für den Besitz von Waffen

verschärft. Die Deckungssumme für Schäden wird auf unseren Druck bei

Personenschäden von 500.000 DM auf eine Millionen Euro erhöht.

Viele der jetzt im Vermittlungsausschuss eingefügten weiteren

Verschärfungen des Gesetzes haben erst nach dem Amoklauf von Erfurt im

Bundesrat die nötige Mehrheit gefunden. Eine der Konsequenzen ist die

Erhöhung der Altersgrenzen für den Besitz von Waffen. Es kann nicht

sein, dass ein labiler 19-Jähriger legal im Besitz eines tödlichen

Waffen- und Munitionslagers sein darf. Dies ist künftig

ausgeschlossen.

Bei den Einschränkungen beim Kauf von Gas- und Schreckschusswaffen

konnten wir einen Teilerfolg erzielen: Künftig wird beim Kauf die

Waffe und der Käufer registriert. Für deren Besitz ist ein "Kleiner

Waffenschein" erforderlich. Wir hatten uns darüber hinaus dafür

eingesetzt, dass schon beim Kauf einer solchen Waffe ein solche

Erlaubnis vorgelegt werden muss. Dies wäre eine wirksame Prävention

gegen "Spontantaten" mit solchen Waffen.

Dies ist leider am Widerstand der Länder gescheitert. Bei ca. einer

Millionen jährlich verkaufter Gas- und Schreckschusswaffen wäre der

Mehraufwand für die Behörden aus unserer Sicht vertretbar gewesen,

weil er mehr Sicherheit für die Menschen bedeutet. Wir werden nicht

locker lassen und auch in Zukunft auf dem "Kleinen Waffenschein" als

Voraussetzung für den Kauf dieser Waffen bestehen.

Wir appellieren an dieser Stelle ausdrücklich an seriöse Verbände wie

den Deutschen Schützenbund und seine Mitglieder, konstruktiv an der

Umsetzung dieser neuen Regelungen mitzuarbeiten. Trotz aller

notwendigen Verschärfungen ist dieses Gesetz keine Diskriminierung von

Waffenbesitzern. Die Neuregelungen sollen vielmehr einen vernünftigen

Interessenausgleich schaffen und den berechtigten Ansprüchen der

Gesellschaft nach mehr Sicherheit Rechnung tragen.

---

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pressestelle

11011 Berlin

T: 030 / 227 - 5 72 12

F: 030 / 227 - 5 69 62 http://www.gruene-fraktion.de

eMail: presse@gruene-fraktion.de

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