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IGNORED

Anzeigepflicht beim Erwerb wesentlicher Teile?


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Muss ich eigentlich den Erwerb einzelner, wesentlicher Teile, nach wie vor bei der Behörde anzeigen? - Ich habe dazu nichts im neuen Gesetz gefunden????

*grübel*

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Geschrieben

Wesentliche Teile sind den zugehörigen Schusswaffen gleichgestellt.

Daher Erwerbserlaubnis + anmelden innerhalb 2 Wochen.

Denke das stimmt so.

MfG

Michael

Geschrieben

ja, das wäre denkbar....

aber was für einen sinn macht es dann dass § 23 (2) Nr 3 wesentliche Teile von der Waffenhandelsbuchpflicht ausnimmt?

tabs

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Lieber taps,

die Ausnahme betrifft nur die Händler und nicht den "Erwerber" eines "Hauptteiles". Der Händelr darf dir das "wesentliche" Teil ja nur verkaufen/überlassen, wenn Du zum Erwerb eben dieses Teiles berechtigt bist. Das hat nichts mit seiner Buchführungspflicht zu tun, sondern unmittelbar mit dem Gesetzestext über das Überlassen von Waffen und wesentlichen Teilen..

Nicht den "gewerblichen" Teil mit dem "Endverbrauchsteil" verwechseln...

Gruesse

muni

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