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SAFN 49 und neues Waffg. ?


Gast

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Nach lesen des neuen Waffg., den Vollzugshinweisen und dem KWKG frage ich mich wie denn nun der Status des FN M49 ist. Definitiv eine militärisch nach 1945 entwickelte Selbstladewaffe.Unterliegt er nun dem Waffg., dem KWKG oder wie?Da ich einen besitze ist mir die Frage wichtig,wenn ich es richtig verstehe ist er ja nun ein verbotener Gegenstand?Gibts beim BKA einen kompetenten Ansprechpartner? crying.gif

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  • 3 Wochen später...

a) Unterliegt eigentlich dem KWKG

B) Da Du schon einen besitzt, wurde er früher wohl schon demilitarisiert.

c) Die alten Vorschriften zwecks Umbau wurden nicht aufgehoben, was den Altbesitz betrifft (nur für die Zukunft verschärft). Ergo kannst Du ihn m.E. auf der WBK behalten. Einen neuen kriegst Du nicht mehr.

d) Im Zweifelsfall beim Pracejus im Wirtschaftsministerium nachfragen.

Gruß

Fritzchen

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