Dieter H.Marschall Posted April 10, 2003 Share Posted April 10, 2003 Hallo allerseits, nach dem WaffGneu: Sind Einstecksysteme (z.B. reduziert von 9mm kz. auf 4M20) nun WBK-pflichtig oder nicht? Meines Erachtens ja und sogar wohl auch solche mit "PTB"-Stempel, denn diese Differenzierung ist hier nicht mehr vorgesehen. Nach strenger Auslagung wäre sogar jede einzelne Ladepatrone WBK-pflichtig, denn sie verfügt über ein Patronenlager und ein kurzes Stückchen Lauf. Dieter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted April 10, 2003 Share Posted April 10, 2003 Tja, zum Glück gibt es waffenrechtliche Fragen deren Klärung mehr als einfach ist: Einfach eine SCHRIFTLICHE Anfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen und man bekommt die Antwort dann aus berufenem Munde.... Gruß, frosch PS Ich vermute, daß Einsteckläufe und Patronen WBK - pflichtig sind. Bei den Patronen bin ich mir aber nicht so ganz sicher. Vieleicht bringt die VO zum Waffenneuregelungsgesetz oder die Verwaltungsvorschriften ein wenig Erhellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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