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IGNORED

Einstecksysteme


Dieter H.Marschall

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Geschrieben

Hallo allerseits,

nach dem WaffGneu: Sind Einstecksysteme (z.B. reduziert von 9mm kz. auf 4M20) nun WBK-pflichtig oder nicht? Meines Erachtens ja und sogar wohl auch solche mit "PTB"-Stempel, denn diese Differenzierung ist hier nicht mehr vorgesehen. Nach strenger Auslagung wäre sogar jede einzelne Ladepatrone WBK-pflichtig, denn sie verfügt über ein Patronenlager und ein kurzes Stückchen Lauf.

Dieter.

Geschrieben

Tja,

zum Glück gibt es waffenrechtliche Fragen deren Klärung mehr als einfach ist:

Einfach eine SCHRIFTLICHE Anfrage bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen und man bekommt die Antwort dann aus berufenem Munde....

Gruß,

frosch

PS

Ich vermute, daß Einsteckläufe und Patronen WBK - pflichtig sind. Bei den Patronen bin ich mir aber nicht so ganz sicher. Vieleicht bringt die VO zum Waffenneuregelungsgesetz oder die Verwaltungsvorschriften ein wenig Erhellung.

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