Saxon Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 Hallo Freunde, Da habe ich doch tatsächlich noch ein Springmesser mit einem Klingenverhältnis Breite zu Länge von 15 % und nicht, wie nun nur noch genehmigt von 20 % bei 8,5 cm Länge. Habe aber das neue WaffG so verstanden, daß ich diese "verbotene Waffe", die zweifellos gaaanz furchtbar gefährlich ist, in meinem Tresor unter Verschluß besitzen darf - nur eben nicht mehr führen. Sehe ich das so richtig, oder weiß irgendwer Schlechteres ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Saxon Posted April 1, 2003 Author Share Posted April 1, 2003 Habe noch mal weitergelesen in den Erläuterungen zum neuen WaffG. Das Messer ist offenbar sooo gefährlich, da müßte eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Besitz im Tresor erfolgen. Na ja - mein Urgroßvater hat damals, als die Russen kamen, sein Bajonett unter einer deutschen Eiche vergraben. Habe es später sogar noch gefunden. Denke, ich muß mal wieder nach dem alten Baum schauen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
gemm Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 du darfst sie ueberhaupt nicht besitzen. egal wo. es sei denn du hast eine ausnahmegenehmigung dafuer. edit: huh ? hat sich wohl erledigt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuulz Posted April 1, 2003 Share Posted April 1, 2003 Gut, ich beantrage eine Ausnahmahmegenehmigung. Ich darf das Messer besitzen ( weggeschlossen im B-Schrank ) darf ich denn benutzen etwa sogar führen oder nimmt es mir auff alle Ewigkeit den Platz im Schrank weg ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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