SC Posted March 28, 2003 Share Posted March 28, 2003 anbei als jpg-file (siehe oben Anhang) ein antrag auf erteilung/ergänzung einer erlaubnis § 10 abs. 4 waffg zum führen einer schreckschuss-, reizstoff- und signalwaffe --- anmerkung: dieser antrag liegt bei den behörden in rheinland-pfalz aus - inwieweit dieser in den anderen bundesländer zum tragen kommt, ist nicht bekannt --- die gebühr beläuft sich auf -> € 50,- --- alle angaben ohne gewähr --- --- leider ist das pdf-file zu groß (die wo-download-beschränkung liegt z.z. bei 150.000 byte) --- Link to comment Share on other sites More sharing options...
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