ARES Posted March 14, 2003 Share Posted March 14, 2003 Hallo, eine Fragestellung an die weitgereisten IPSC-Schützen : Vor kurzem ist mir zur Kenntnis gelangt, daß man für die Durchreise durch Österreich mit Waffen im Gepäck eine Art von "Durchfahr- oder Verbringungserlaubnis" benötigen soll. Es ist nicht vom Europäischen Feuerwaffenpass die Rede, sondern von einer zusätzlichen Erlaubnis. Nun einige Fragen : 1. Entspricht diese Information den Tatsachen ? Wenn ja : 2. Bei welcher behördlichen Einrichtung in Österreich bekommt man diese Erlaubnis ? 3. Wie ist das Procedere ? 4. Ist eine persönliche Vorsprache erfoderlich oder läßt sich die Angelegenheit per Post erledigen ? 5. Wie lange ab Antragstellung gerechnet dauert die Ausstellung besagter Erlaubnis ungefähr ? 6. Wofür ist der Europäische Feuerwaffenpass eigentlich erfunden worden ? DVC ARES Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted March 17, 2003 Share Posted March 17, 2003 Hallo Ares! Österreich hält sich an die Europäischen Bestimmungen, demzufolge ist es möglich mit der Waffe (oder Waffen) mit einem Europäischen Feuerwaffenpass unser schönes Land zu durchqueren. Dies ist die Auskunft meines Sachbearbeiters der BH (Bezirksverwaltungsbehörde). Eine seperate Durchfuhrgenehmigung benötigst du nur, wenn du Panzer fährst oder eine 50iger Büchse oder sonstiges hier verbotenes Zeug durch unser Land bewegen willst. DVC ISE Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 18, 2003 Share Posted March 18, 2003 Verbotene Gegenstände sind doch auch Repetierflinten, wogegen halbautomatische noch konform sind?! Welche Waffen stehen denn sonst auf der Verbotsliste? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ARES Posted March 18, 2003 Author Share Posted March 18, 2003 Hallo Isegrim, eine gute Bekannte von mir hat von der ÖS-Botschaft in München die telefonische Auskunft bekommen, daß man sowohl für die Einreise nach Österreich (also Teilnahme an einem in Österreich stattfindenden Wettkampf) als auch für die Durchreise durch Euer schönes Land besagte "Durchfuhr- oder Verbringungserlaubnis" benötigen würde. Für die Ausstellung dieses Dokumentes wäre eine "sicherheitsbehördliche Einrichtung" in Innsbruck zuständig. Ich würde natürlich gerne den Ausführungen Deines Sachbearbeiters der Bezirksverwaltungsbehörde folgen wollen - könnte er dies betroffenen Schützen aus Deutschland auch schriftlich geben ? DVC ARES Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted March 18, 2003 Share Posted March 18, 2003 Hallo ARES! § 38 Abs. des (österreichischen Waffengesetzes legt fest,das für Schußwaffen und Munition die zuständige Behörde eine Bewilligung ausstellen muß. § 38 Abs. 3 lautet jedoch: Eine Bewilligung nach Abs 2 bedürfen nicht --Jäger für bis zu drei Schußwaffen --Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition sofern ein Europäischer Feuerwaffenpss ausgestellt wurde und diese Schußwaffen eingetragen sind DVC ISE Link to comment Share on other sites More sharing options...
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