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Schiessbuch ab 01.04?


Nowlin

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Geschrieben

In Antwort auf:

dass dies nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis der Fall ist.


Und ich bin immer noch der Meinung, dass das auch ein kleiner Waffenschein sein kann, und nicht unbedingt eine WBK sein muss. Auch wenn die persönliche Situation für die meisten hier sicher eine andere sein wird.

bye knight

Geschrieben

Hi RonaldR-

das haben wir irgendwo schon einmal angesprochen:

Ich denke es ist bedeutungslos ob Deine WBK am 1.4.03 nun zwei oder zwanzig Jahre alt ist, da gesetzliche Regelungen nur dann für zurückliegende Tatbestände anwendbar sind, wenn das ausdrücklich im Text des Gesetzes erwähnt ist.Das ist für diesen Bereich im neuen WaffG nicht geschehen.

Mouche

Archiviert

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