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IGNORED

Zeitliche Mengenbegrenzung


AutoMag

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In Antwort auf:

Moin,

da diese Vorschrift in §14 WaffG enthalten ist, bezieht sie sich auf Sportschützen und nicht auf Jäger und Waffensammeler. Die Formulierung enthält die Phrase "in der Regel", läßt also Ausnahmen zu.

Sehe Ich auch so, die Behörde wird dann sagen 1 pro Jahr reicht auch :-((

am schwarzmalen

Jogi

Gruß,

frosch


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