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Zeitliche Mengenbegrenzung


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Geschrieben

Laut WaffG neu dürfen pro 1/2 Jahr nur 2 Waffen erworben werden. Z.B. Sportschütze und Jäger in einer Person: 2 Sportwaffen und zwei Jagdwaffen oder nur 2 Waffen total oder sind Jagdwaffen ausgenommen? Wer weiß mehr? confused.gif

Geschrieben

Moin,

da diese Vorschrift in §14 WaffG enthalten ist, bezieht sie sich auf Sportschützen und nicht auf Jäger und Waffensammeler. Die Formulierung enthält die Phrase "in der Regel", läßt also Ausnahmen zu.

Gruß,

frosch

Geschrieben

In Antwort auf:

Moin,

da diese Vorschrift in §14 WaffG enthalten ist, bezieht sie sich auf Sportschützen und nicht auf Jäger und Waffensammeler. Die Formulierung enthält die Phrase "in der Regel", läßt also Ausnahmen zu.

Sehe Ich auch so, die Behörde wird dann sagen 1 pro Jahr reicht auch :-((

am schwarzmalen

Jogi

Gruß,

frosch


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