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Pepsus

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  1. Sind denn nicht Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zwei verschiedene Paar Schuhe? Wenn mir jetzt beide Arme abfallen und ich keine Kurzwaffe mehr halten kann, bin ich dann "unzuverlässig" Außerdem werden doch im SprenG und WaffG verschiedene Anforderungen an die Eignung gestellt, wie kann man dann vom Einen aufs Andere schließen?
  2. Solange jemand grundsätzlich, auch unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln, in der Lage sein sollte, ein Auto zu führen, steht dem Führerschein doch nichts im Weg. Oder liege ich da falsch? Wenn meine Akte dort eh schon mit den Zuverlässigkeitszweifeln angelegt ist, werde ich am Besten persönlich dort vorsprechen. ( An einem der guten Tage... ) Vielleicht lässt sich die ganze Sache ja auch damit aus der Welt schaffen. Bin wohl einfach zu verwöhnt von meinem WBK SB, bei dem alles immer schnell und problemlos funktioniert! B)
  3. Nun ja, ich hatte mir die SprengVwV vorher nicht durchgelesen und habe die körperliche Eignung mit jener des WaffG gleichgesetzt. Ich persönlich habe keine Probleme mit meinen Sprachproblemen, ich kann mich mit jedem Menschen unterhalten ( auch am Telefon ), ohne auf manchmal auftretende Hänger Rücksicht zu nehmen... Daher hatte ich mir vor dem Anruf auch keine Gedanken darüber gemacht. Also dann werd ich mal den vorgeschlagenen Weg beschreiten: Im FWR bin ich ja schon, ÖRAG Antrag ist ausgedruckt und mal sehen, was dann weiter passiert... Aber mal ne andere Frage: Verstößt diese Verordnung nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes? Von wegen: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" Wenns nur um das Warnen der Mitmenschen um mich herum geht, kann ich mir auch ne Tröte alias Gasdruckfanfare neben den Waffenkoffer legen... Danke Euch für die vielen Ratschläge!
  4. Hallo bertone! Die Definition der persönlichen Eignung ist im SprengG etwas anders gefasst. Da steht wirklich drin, dass kein schwerer Sprachfehler vorliegen darf. Damit ich bei einer bevorstehenden Katastrophe mein Umfeld durch Rufe warnen kann, so der Sachbearbeiter. Bleibt halt nur die Frage, wer entscheidet, ob der Fehler "schwer" ist oder nicht...
  5. Hallo erstmal vom Neuen! Lese jetzt hier schon einige Wochen mit und bin äußerst begeistert von diesem Forum! Nun ists aber an der Zeit, auch mal selber was zu schreiben: Ich begeistere mich seit einiger Zeit für das Vorderladerschießen und hatte nun auch eigentlich geplant gehabt, den Fachkundelehrgang zu machen. Also flugs bei der Kreisverwaltung angerufen und nach den Formalitäten für die Unbedenklichkeitsbescheinigung gefragt. Nun gibts das Problem, dass ich je nach Tagesform manchmal Sprachprobleme habe. Soll heißen, es gibt viele Tage, wo mans überhaupt nicht merkt, und ab und zu Tage, wo ich an manchen Worten kurz hängen bleibe. Wie es der Zufall will, war der besagte Tag nun ein weniger guter Tag, sprich im Telefongespräch mit dem Sachbearbeiter bin ich alle drei Sätze oder so kurz hängengeblieben. Da erklärte mir der nette Herr, dass es mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein Problem geben könnte, da ich einen "schweren" Sprachfehler hätte! Er wollte aber sich aber nochmal erkundigen und mir dann Bescheid geben. Heute also rief er wieder an und teilte mir mit, dass nach "ausführlicher Diskussion mit dem Amtsarzt und der zuständigen Stelle der Bezirksregierung alle zu dem Schluss gekommen sein, dass bei mir ein schwerer Sprachfehler vorliegt". Ich könnte zwar zu dem besagten Amtsarzt gehen und ein Gutachten durchführen lassen, aber laut dem Sachbearbeiter hätte das keine Erfolgschancen... Nun frage ich mich, ob die Herren der Verwaltung jemals einen Menschen mit einem wirklich schweren Sprachfehler gesehen/gehört haben, der in 5 Minuten 2 Sätze herausbringt und wie ein Amtsarzt, ohne den Betroffenen je zu Gesicht bekommen zu haben, solch eine Diagnose stellen kann? Was kann ich eurer Meinung nach am Besten dagegen tun? Das gleiche Problem hab ich ja dann später auch, wenn ich mal wiederladen möchte... Viele Grüße, Stefan
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