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PeterS

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Beiträge von PeterS

  1. Hallo,

    ich dachte da eher an was aktuelles, etwas, was ich nicht aus dem Antiquariat besorgen muß.

    ... mit guter Literatur ist es oft wie mit guten Sammlungsstücken... man kann nicht einfach in den Laden gehen und sagen ".. ich hätte gerne ..."

    Suchen und Geduld ist angesagt... meine obige Empfehlung ist wohl auch nicht mehr im regulären Buchhandel zu finden, aber in den Zeiten des Internet ist es nicht unmöglich es zu bekommen....

    Grüße & viel Erfolg!

  2. neben dem schon genannten "Erprobung und Versuch" würde ich noch "ARMI LUNGHE D’ORDINANZA 1841-1890" empfehlen, Ist in italienisch und englisch, hat einige Fehler, aber gibt, meines erachtens, einen guten Überblick ... Es gibt dann noch eine Fortsetzung für "ab 1891", aber hier waren ja die frühen Stücke gefragt....

    http://www.euroarms.net/BIBLIO/ARMI_LUNGHE/PAGANI_1841/PAGANI_1841-1890.htm

    Grüße

  3. Ich frage mich gerade, ob es das Fluten von Läufen wirklich bringt. Die

    Gewichtseinsparung ist doch nicht der Rede wert ?

    Was leitet so ein Lauf besser an Wärme ab ?

    344240[/snapback]

    wenn ich mich so richtig an die Festigkeitslehre erinnere, ist ein gefluteter Lauf, bei gleichem Gewicht steifer als ein ungefluteter...

    bei gleichem Gewicht und gleicher Länge ist zwagsläufig der max. Außendurchmesser größer und somit hat der Lauf ein größeres "Wiederstands-" bzw. "Flächenmoment" (o. k. ist schon länger her, müsste aber hoffentlich so stimmen..)

    Grüße

    Peter

  4. In Antwort auf:

    Super Idee

    Noch besser wäre aber, wenn man gleich die ganze Filiale kauft. Dann hat man die Transportkosten für den Tresor gespart

    Gruß Hunter66


    Hi Hunter,

    nicht lachen, hat ein guter Freund von mir gemacht. Jetzt hat er ein schönes Haus mit zentraler Lage und keine Probleme mehr mit der Aufbewahrung. smile.gif

    Grüße

    Peter

  5. Hi MarkSix,

    kenne den Vorgang nur für den Kauf bei einem Händler.

    Er muss eine "Ausfuhrbewilligung" bei seiner zuständigen Behörde beantragen, die wird dann an den Käufer übersandt und dieser muss nun bei (durch) seine® zuständige(n) Behörde bestätigen lassen, dass er die Waffe in D besitzen darf. Die Papiere gehen dann (i. d. R. 2 fach) an den Verkäufer zurück und eine Ausfertugung kommt dann mit der Waffe an den Käufer zurück.

    Wie es bei einem Privatverkäufer läuft, kann ich leider nicht sagen, die Erfahrung hatte ich noch nicht, das andere habe ich schon mehrfach durchexerziert. Wobei ich denke, dass es ähnlich läuft, nur dass halt der Verkäufer sich um die "Ausfuhrbewilligung" für sein Heimatland kümmern muss.

    Die Bestätigung dass der Käufer die Waffe in D besitzen darf, ist übrigns bi meinem Ordnungsamt kostenlos, habe aber von Kollegen gehört, dass das je nach Behörde unterschiedlich gehandhbt wird.

    Grüße

    Peter

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