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Dammit Olli

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Beiträge von Dammit Olli

  1. http://www.jagd-bayern.de/bjv-pm-ansicht.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=683&cHash=f00093588a7a3ed9359c3f5ff43366ec

    Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

    es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!

    Vielleicht ist doch was Positives dran, sollte es jetzt irgendwie so in der Art klar gestellt werden:

    (1) Verboten ist

    2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen. Hiervon ausgenommen sind Nachsuche, Jagdschutz und jagdliches Übungsschießen;

    dann wäre das eine echte Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation..!

  2. Nein. Das galt nur beim Schuss aufs wild

    Ich weiß, deswegen ist das vermeintliche Urteil ja umso schlimmer, gerade auch für Sportschützen. Denn Jäger hatten bis dato noch Gründe für Wechselmagazine in verschiedenen Größen. Bei Sportschützen gibt es nur 10 Schuß, sonst nix. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis so etwas für Sportschützen auch kommt...

    Nichts desto trotz, Abwarten was wirklich im Urteil steht.

  3. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

    Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
    (AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

    Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

    Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

  4. Was mehrfach widerlegt wurde. Mit hinreichend selektiver Wahrnehmung kann man natürlich gegenteiliges "herausfinden". Oklahoma City? Schon mal gehört? Fort Hood?

    Die Täter wollen Aufmerksamkeit, that's all. Und die bekommen sie halt am ehesten, wenn sie Kinder angreifen (school shooting). Und ganz nebenbei: In den USA sterben die meisten Kinder durch Schusswaffen als Kolateralschaden in Bandenkriegen. Aber das interessiter hüben wie drüben niemand, da die Kinder und Täter meist aus armen sozialen Schichten stammen.

    Drei große "Fragezeichen"..was willst Du mir sagen?

    Eine Militärbasis ist im Alltag/Frieden übrigens genau so eine "Gun-Free-Zone" wie ein Kindergarten..!

    Olli

  5. Keines!

    Schild 1: Der potentielle Täter hat leichtes Spiel.

    Schild 2: Der potentielle Täter (der sein Ableben in der Regel mit einplant!) ist vorbereitet, schaltet gezielt erst einmal die potentiell Wehrhaften aus. Im Zweifel mit ein paar Fass ANFO.

    Falsch, der potenzielle Täter ist für Deine Antwort zwei viel zu feige und sucht sich sich lieber einen Ort mit Schild 1..!

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