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Beiträge von Dammit Olli
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Die Frage ist um welche Waffen es im Prozess genau ging?
Wenn es Waffen ohne Bescheid waren, kann das Urteil die Waffen mit Bescheid nicht betreffen.
Theoretisch..!
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Interessant ist tatsächlich die Auffassung zu den Feststellungsbescheiden, die ja zum Zeitpunkt des Urteils dem Gericht bekannt waren (sein mußten).
Sollte das wirklich so sein, muß ich zumindest ein bißchen Grinsen, auch wenn es der Sache nicht dienlich ist.
Olli
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Nein es würde die Wechselmöglichkeit wieder legalisieren, da die Waffe dann für verschiedene jagdliche Bereiche eingesetzt werden kann.
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Jagdgesetzesnovelle: Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor
es schein wohl schon ziemlich weit fertig zu sein, wenn dann wäre jetzt gerade noch der Zeitpunkt Gas zu geben und die Sache zu bereinigen!!!!!!!!!
Vielleicht ist doch was Positives dran, sollte es jetzt irgendwie so in der Art klar gestellt werden:
(1) Verboten ist2. c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen. Hiervon ausgenommen sind Nachsuche, Jagdschutz und jagdliches Übungsschießen;
dann wäre das eine echte Verbesserung gegenüber der Ausgangssituation..!
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Theoretisch könnten dann seine Kontrollen äusserst intensiv werden.....
Ja das könnten sie, aber wie viel schlimmer kann/könnte er es noch treiben..?
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...er macht auf den Ständen auch die vor Ort Kontrollen...
Das kann er ja, aber das Schießen und Trainieren kann ihm ja trotzdem durch das Hausrecht verwehrt werden...theoretisch..!
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c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen, ausgenommen zur Abgabe von Fangschüssen.
LJVs / DJV oder wem sonst "auf den Sack gehen"?
Was ist denn z.B. mit der Idee den Verbänden mit dem Vorschlag auf den Sack zu gehen?
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c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen, ausgenommen zur Abgabe von Fangschüssen.
Das ist das Beste was ich die letzten Tagen hier gelesen habe!!!
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... keine Regierungsbeteiligung bekommt...
...das hat man den Grünen-Wählern 1980 auch gesagt..!
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Rene, so erreichst Du hier aber niemanden mit Andeutungen wie: "schlimm, schlimmer am schlimmsten"!
Wenn es wirklich so schlimm ist, dann veröffentlicht doch endlich das anonymisierte Urteil und macht den Spekulationen ein Ende!
So ist es einfach nur nervig..!
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Ich weiß, deswegen ist das vermeintliche Urteil ja umso schlimmer, gerade auch für Sportschützen. Denn Jäger hatten bis dato noch Gründe für Wechselmagazine in verschiedenen Größen. Bei Sportschützen gibt es nur 10 Schuß, sonst nix. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis so etwas für Sportschützen auch kommt...Nein. Das galt nur beim Schuss aufs wild
Nichts desto trotz, Abwarten was wirklich im Urteil steht.
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Was keinerlei Auswirkungen hätte, da man ja sowieso nur 10 Schuss Magazine nutzen darf .
Jäger durften vor dem Urteil auch 2 Schuß Magazine benutzen...es ist (es wäre) also 1:1 übertragbar..!
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Vielleicht so? Dann ist es mir auch egal was sie senden..!!
Liebes Spiegel-TV Team, für 'ne Million € in kleinen Scheinen könnt ihr mich filmen und interviewen...aber nur gegen Vorkasse..! -
26.11.2015 19:59
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Wir können ja schon mal abstimmen welche Waffe/Waffenart/Disziplin wir beim nächsten Anschlag zum Verbot freigeben, es ist ja noch massig "Luft nach unten"..!?!
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Das Problem ist, die "Salami" ist schon verdammt klein für Kompromisse und Zugeständnisse.
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Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".
Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.
Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015
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Das FWR hat gerade in seinem Newsletter die AK Klone zum "Abschuß" freigeben...Salamitaktik aller erster Sahne...!
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Was mehrfach widerlegt wurde. Mit hinreichend selektiver Wahrnehmung kann man natürlich gegenteiliges "herausfinden". Oklahoma City? Schon mal gehört? Fort Hood?
Die Täter wollen Aufmerksamkeit, that's all. Und die bekommen sie halt am ehesten, wenn sie Kinder angreifen (school shooting). Und ganz nebenbei: In den USA sterben die meisten Kinder durch Schusswaffen als Kolateralschaden in Bandenkriegen. Aber das interessiter hüben wie drüben niemand, da die Kinder und Täter meist aus armen sozialen Schichten stammen.
Drei große "Fragezeichen"..was willst Du mir sagen?
Eine Militärbasis ist im Alltag/Frieden übrigens genau so eine "Gun-Free-Zone" wie ein Kindergarten..!
Olli
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Keines!
Schild 1: Der potentielle Täter hat leichtes Spiel.
Schild 2: Der potentielle Täter (der sein Ableben in der Regel mit einplant!) ist vorbereitet, schaltet gezielt erst einmal die potentiell Wehrhaften aus. Im Zweifel mit ein paar Fass ANFO.
Falsch, der potenzielle Täter ist für Deine Antwort zwei viel zu feige und sucht sich sich lieber einen Ort mit Schild 1..!
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Das ist genau das Problem, die Demonstrationserfahrungen der Jägerschäft beschränken sich - im Gegensatz zu den Grünen Berufsdemonstranten- genau auf eine Veranstaltung!
Diese war zwar gewaltig aber sie müßte um richtig Wirkung zu zeigen jeden Monat wiederholt werden..!Olli
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Viele Preise in den USA sind NETTO angeben, bitte vergesst das nicht..!
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Die Demo wurde wegen des Airbus-Absturzes abgesagt!
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Sehr schön, vielen Dank!
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
in Waffenrecht
Geschrieben
Das sieht aus, als ob es damit trotzdem möglich ist im aufgeklappten Zustand ein anderes (weiteres) Magazin einzuführen, damit wäre das doppelt sinnlos..!