Ich bekomme den Eindruck, dass hier inzwischen von vielen an einander vorbei geredet wird.
Ich sehe hier keinen, der absolut gegen das Instrument der Durchsuchung ist.
ich sehe hier keinen, der gegen Eigensicherung der Ermittlungs- und Vollzugspersonen ist und
ich sehe hier keinen, der absolut gegen den Einsatz von SEKs bei Durchsuchungen ist.
Was ich jedoch sehe sind Forderungen,
dass der Einsatz, auch in Art und Häufigkeit, von Durchsuchungen nicht nur formell den Buchstaben des geschrieben Rechts entsprechen soll, sondern auch dem Geist des GG zu entsprechen habe und dieses auch nachgeprüft können werden sollte,
dass die Eigensicherung sich an objektiven Fakten orientieren sollte und nicht aufgrund von Diffamierungen von LWB zu erfolgen habe. Jeder zu Aktionen fähiger Mensch kann bewaffnet und gefährlich sein. Das gilt für LWB genauso wie z.B. für Personen mit individuellen Waffenverbot nach § 41 WaffG. Und
dass der Einsatz von SEKs gerade auch bei Durchsuchungen sich auf die wirklich notwendigen Einsätze beschränken soll und dieses ebenfalls zu überwachen und zu steuern sei.
Natürlich ist es schwierig in einem grundsätzlich demokratischen und verschuldeten Staat bei stetig und nachhaltig zahlenmäßig sinkender Gewaltkriminalität Budget und Planstellen bei SEKs zu erhalten. Aber dieses durchaus zu hinterfragende Ziel darf nicht einen inflatorischen Einsatz der SEK rechtfertigen.