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Peter Fischer

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  1. Ach, was ist denn an meinen Beiträgen sachlich falsch? Belege dafür! Ich warte und werde dich erinnern, und werde vermutlich ewig warten, weil es da nix zu bemängeln gibt. Oder passt dir nur der deutliche Ton (edit Salamandre) nicht? Peter
  2. "Dunkel ist mir deiner Worte Sinn". Du schaust zuviel "Gerichtsserien im Werbe-TV". Peter
  3. @WreckingBall @Callahan Postiv, das ist dann zu 99.9% Munition die nicht der Norm entspricht, die wiedergeladen wurde oder wo noch der Reichsadler drauf ist. Vor allem die GLOCk läuft mit allem was du reinstopfst, denn die wird mehrheitlich noch als Waffe, als Werkzeug, gesehen und genutzt. Peter
  4. Is je ne nette Idee, aber eine Pistole ist primär eine Waffe, primär ein Werkzeug, und muss iit allem "Futter" welches innnerhalb der Spezifikation für die Mun liegt einwandfrei funktionieren. Wobei mir auffällt daß bisher auch nicht geklärt (gefragt) wurde, ob das etwa gar selbstgeladene Munition ist? Peter
  5. Na prima, geht doch, mal einer der mich nicht nur anpöbelt, sondern Ratschläge auch umsetzt. Danke Peter
  6. Das hat "@heidegeist" wohl etwas missverständlich formuliert, denn natürlich ist die PO ist baugleich einer simplen 1911 und hat selbstverständlich keine zwei (2) Auszieher, aber es sind zwei (2) Bauteile beteiligt, der Auszieher und der Auswerfer. Trotzdem frage ich mich, was wohl die Auszieherfeder sein soll die du tauschen willst? Das ist ne PO, baugleich ner 1911, keine "STAR" mit federunterstütztem Auszieher und auch keine GLOCK. Der Auszieher einer 1911 kennt keine Feder, der bezieht seine Vorspannung, seine "Tension", aus der Bauweise und der Vorspanung die ihm durch gezielte Biegung vor dem Einbau mitgegeben wird. Peter
  7. @Koesty Nun, ich wage mal zu behaupten, daß bei den vorgegebenen "Terms & Dimensions" für z.B. alleine den Auszieher, beispielhaft beigefügt die "Terms & Dimensions" für ne simple 1911er, und dies hier nur für den vorderen TEil, für den "Hacken"!, die für die PO dürften identisch oder doch zumindest SEHR ÄHNLICH sein, DU nicht, und vor allem all die Foristen in der Ferndiagnose nicht, beurteilen können, ob und wo das Teil fehlerhaft sein könnte, so es denn überhaupt am Auszieher liegt. ALL die beteiligten Teile (z.B. Federn) planlos zu wechseln ist Kaffeesatzleserei, und wenn es plötzlich funktionieren sollte, dann weißt du auch nicht WARUM und hast was GELERNT? NIX. Was sagt übrigens der Fachmann, der BüMa, denn den hast du doch sicher konsultiert? Peter
  8. Ja, is ja gut, ich geb dir bezüglich der anderen Rechtslage bei dir ja recht, da gibt es ja auch sehr deutliche Beispiele in der Rechtsprechung der USA, aber wir sind nun mal Deutschland und da sieht das anders aus. Ein Beweisverwertungsverbot in diesem Umfang gibt es hier nicht, und außerdem geht es hier, soweit überhaupt bekannt angeblich um eine angeblich aufgefundene Waffe, da ticken deutsche Staatsanwälte und Gerichte eh anders als bei dir. Aber noch mal, darum ging es weder bei der Klage noch bei dem Urteil. Peter
  9. Erstens wissen wir alle gar nicht welche "rechtswidrig" erhobenen Tatsachen das sein sollten, denn darüber wissen wir (zufällig?) rein gar nicht´s , aber selbst verständlich können Rechtsverstöße (erst recht Straftaten) die im Zuge anderer Maßnahmen "entdeckt" wurden verfolgt werden, und zweitens WAR DAS NICHT BESTANDTEIL DER KLAGE, FOLGLICH NICHT DIESES URTEILS, völlig anderer Spielplatz. Und deswegen hat das Urteil hier in diesem Forum auch nicht´s zu suchen. "Die haben rechtswidrig bei mir eine Haussuchung gemacht, und nun deswegen haben die ja all die Waffen, Bomben und die zwei Leichen entdeckt, ist also alles kein Problem?" Ain´t it? Klingt ein bischen naiv. Außerdem KÖNNTE (KÖNNTE !?!) mit der Darstellung des "Threadstarters" der Eindruck entstehen, natürlich nur ganz zufällig und völlig ungewollt !!, daß mit der Beharrlichkeit und Klage des Betroffenen und dem Urteil auch "Die Sache mit der Waffe und der WBK" in seinem Sinne gelöst worden wäre - ain´t it? Peter
  10. @SEler Ja nun, auf Grund gewisser Kommentare hier: "Ihr habt komische Hobbys, ....." "Wir haben doch gute Gesetze. Dann Kommentare zu schreiben ..." und ähnliches, die ja nun schon gewisse Rückschlüsse auf den Intellekt zulassen, finde ich deine Bemerkung: "Einige Waffenbesitzer würden sich Ärger ersparen, wenn sie überhaupt waffenrechtliche Literatur zu Hand nehmen würden", und damit zwangsläufig die Erwartung zu verknüpfen daß alle lesen könnten und dann AUCH fähig sind Gesetzestexte inhaltlich zu erfassen etwas, ja nun, vorsichtig ausgedrückt, blauäugig. Ansonsten geb ich dir mit deiner Ansicht zu "den Gelben" von Dr. Gade gerade für die Praxis schon recht, da ist der Steindorf meist etwas "schwer zu fassen". Peter
  11. Was soll uns diese Mitteilung von "fw114" sagen? Wozu schreibt er das hier? Die Entscheidung des Gerichts betrifft lediglich und ausschließlich den Eingriff in die Grundrechte des Klägers bezüglich einer ungerchtfertigten Haussuchung wegen eines angeblich nicht pünktlichen Schreibens, und hat nicht´s, aber auch gar nicht´s mit Waffen oder dem Waffenrecht zu tun. Eine Waffe oder ein Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften bzw. der Entzug einer WBK sind in dem in dem Urteil mit keinem Wort erwähnt, dies schon deswegen nicht, weil dies gar nicht Bestandteil der Klage war. Für uns hier so interessant und wichtig wie ein Urteil zu dem Sack Reis in China. Peter
  12. Ich bin für dich ein Troll? O.K. Over and Out. Peter
  13. Na na na? Pfui. "Das kann dann auch gut als Argument dienen wenn mal wieder einer den Gade zückt, weil ihm das Ergebnis des Steindorfs nicht passt und sich damit ggf auf dünnes Eis begibt. " Vorurteile hast du gar keine? Umfangreich ist das nicht? Positiv, aber nur, weil du es jetzt plötzlich von "..... öffentlich verfügbare Urteile ..." auf den Bereich des WaffenR beschränkst, wovon vorher nicht die Beschränkungs-Rede war! Anyway, auch mit nur "Waffenbezug" ist das schon ne Diplomarbeit wert, auch bei Einsatz von "Juristische Data Science". Also mach hin, dann weiß die Community auf was der Anwalt sich stützen sollte. Peter
  14. @ASE Bin drauf und dran mir mal ein Script zu schreiben das öffentlich verfügbare Urteile auswertet und eine Statistik über die anteile der Kommentare an Urteilsbegründungen erstellt. Prämisse ist, das der Richter sowas nur zu Hand nimmt, wenn es sein Urteil stützt. Gewiss nicht 100% akkurat, aber eine Tendenz sollte deutlich erkennbar sein. Ein "drolliges" Projekt, nein, ist nicht abfällig gemeint, aber für wen soll das gut sein, wer soll es lesen - und vor allem WOZU? Ich könnte meine Zeit anders vergeuden als mit einer solchen wahrlich sehr umfangreiche Recherche - für was? Peter
  15. Ich gebe "Irn" völlig recht, vor allem zu beachten: Das hatte ich zwar anders formuliert, aber .... " ... die Gefahr dabei für Nichtjuristen, sich die gewünschte Rechtslage aus Bruchstücken zusammenzubasteln, so wie man sie gerne hätte." " ....so ist die Materie für einen Nichtjuristen, der ein systermatisches Herangehen an eine Fragestellung nicht gelernt hat, erheblich besser erfaßbar. Und erst, wenn man die Systematik eines Rechtsgebiets richtig begriffen hat, kann man vernünftig mit einem Kommentar arbeiten." Peter
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