Zum Inhalt springen

Hunnnter

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    1.240
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Hunnnter

  1. vor 45 Minuten schrieb MAHRS:

    Da frage ich mich, wie jemand auf die Idee kommt, eine Beschriftung anzugeben.

    Da hast du was falsch verstanden. Wenn sie bei dir Waffenkontrolle machen und "entdecken" Magazine, die du nicht gemeldet hast, passiert dir.................NICHTS ! Außer das du die, welche ab nächster Woche verboten wären, abgeben musst.

  2. vor 47 Minuten schrieb weyland:

    Wenn von 23 gemeldeten Magazinen bei der Kontrolle 3 fehlen wird's halt spannend.

    "Die habe ich halt entsorgt" ohne einen Beleg darüber zu haben scheint mir bei verbotenen Gegenständen keine hinreichende Antwort.

    Es ist im Gesetz nicht gefordert, das ein Beleg/ Dokument der Unbrauchbarmachung ausgestellt werden muss (wie z.B. bei einer Waffe die unbrauchbar gemacht- und ausgetragen werden soll).

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll dann da was spannend werden?

     

    Ein Wiederlader ist befähigt, Pulver zu entsorgen. Schreibt da jemand einen Nachweis in seine Erlaubnis "habe 0,3kg Pulver xy abgefackelt" ?

  3. vor 30 Minuten schrieb Fyodor:

    Das ist gewollt, und nein, es ist keine Lücke.

    Zitat

    Gehe ich auch davon aus, was für uns nicht zum Nachteil wäre

     

    Es ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Zuverlässigkeit ade... egal ob da noch eine Strafzahlung dazu kommt oder nicht.

    Zitat

    Falsch. Da nicht strafbewehrt, somit kein Bussgeld oder Straftatbestand, somit keine Grundlage für Entzug oder Infragestellung der Zuverlässigkeit

     

    Zumal ab nächster Woche eine Nachmeldung nicht mehr möglich ist.

    Zitat

    Da hast du Recht. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn man z.B. ein Magazin "finden" sollte welches nachweislich gegen Rechnung/ Quittung vor 2017 ausgestellt wurde (Ermessensspielraum der Behörde). Aber ehrlich, wer jetzt noch untätig geblieben ist wird es auch in einer Frist von 5 Jahren nicht schaffen.

     

     

  4. Guten Morgen in die Runde,

     

    muss zuerst sagen, das ich jetzt nicht alle Beiträge gelesen habe, aber diesen Montag hatte ich mit meiner SBine gesprochen und das war relativ entspannt in 5 Min. erledigt.

    Ausfüllen muss ich nix, hinfahren auch nicht, sagen sie mir einfach was sie haben und ich schick ihnen dann eine Bestätigung per Post.

    ....da wären so 20-23 20er PMAGS für 223, weiß aber nicht mehr genau wann ich da immer welche gekauft habe.

    ->kein Problem, schreib ich einfach 23 Stück rein mit je 20 Schuss bei Kaufdatum der Waffe, dann gibts keine Probleme. Wenn´s weniger haben, waren halt welche kaputt und die haben sie entsorgt.

    Dann hätt ich da noch so 6-7 mit 30 Schuss...

    -> ok, machen wir 7

    ...dann hätt ich noch KK mit

    -> KK ist egal, die müssen wir nicht erfassen, brauchen Sie gar nicht weitererzählen.

     

    Ach ja, noch was, das interessant ist, wenn sie gar nix anmelden, passiert ihnen nach jetziger Gesetzeslage nix, denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich. Da ist nämlich eine Gesetzeslücke vorhanden, ob gewollt oder ungewollt. Kritisch wäre es nur wenn Sie eine Salutwaffe haben und diese nicht anmelden, da kanns haarig werden, aber sowas haben sie ja nicht.

     

     

    Fazit: Nicht alle Behördenmitarbeiter sind blind und bedingungslos gehorsam, es gibt auch Ausnahmen die die Gesetze verstehen und den Kunden auch mal einen Tipp geben.

    • Gefällt mir 4
  5. Also eine gewisse Sympathie ggü. dem Waldläufer kann ich nicht abstreiten.

    Das die Polizisten die Hosen voll hatten und es später als "deeskalierend" versuchen zu verkaufen, ist nichts neues.

    Wenn man so einen Job hat, muss man damit rechnen das es auch mal unangenehm und gefährlich werden kann.

    Gibt viele andere Job´s, die gefährlicher und schlechter bezahlt sind.

    Aber mit welchem Aufwand nun die Staatsmacht versucht ihren Ruf wiederherzustellen, nachdem man sich entwaffnen ließ, ist schon abenteuerlich.

     

    Man muss es so sagen: Der Staat wurde hier regelrecht vorgeführt von einem einzelnen Mann !!!

     

    Parallel wird der Täter auch in den Medien zerrissen. Waffennarr, evt. mal rechts denkend, einen Lutscher geklaut, und klar, BILD schreibt jetzt er hat auch Kinderporno´s besessen.

    Auffälliger geht es ja nun nicht mehr. Alles was man jemanden anhängen kann, wird derzeit unternommen.

    Die Öffentlichkeit wird gewarnt, ja nicht mehr raus aus dem Haus. Könnte ja sein das er jemanden trifft und ihm die Wahrheit erzählen könnte, was der Staat nun überhaupt nicht brauchen kann.

     

    Deckt sich schön mit unserer freien Demokratie. Da werden die Leute schon vorverurteilt, das, wenn er gefasst wird, gleich moralisch gelyncht werden kann.

     

    Wenn er wirklich das drauf hat, ist der schon lange über alle Berge.

    Leute, die in ihrer eigenen Welt in dieser Art leben, haben ihr eigenes Überlebensdenken.

    Auch das er alleine lebt zeigt das er mobil und fluchtbereit ist.

    Der hat bestimmt vorgesorgt mit Fluchtmitteln (und wenn es nur ein Fahrrad ist). Und das der Wald im Grenzland ist, ist sicherlich auch kein Zufall.

    Wenn der wirklich ein Legionär ist und zu den guten gehörte, werden den unsere 1.400 Polizisten nie finden, insofern er genügend Rückzugsfläche hat.

    Würde mich nicht wundern wenn er genau in der entgegengesetzten Richtung abgetaucht ist wo man jetzt sucht.

     

    Ich hoffe das man ihn nicht findet, er untertaucht und nie mehr gesehen wird. Vor allem aber das er keinen Sch… mit den Waffen macht.

     

    Hat Potential, verfilmt zu werden. Und wer weiß, viell. ist die Nähe zu Rambo gar nicht so weit weg. Vielleicht wird ihm ja wirklich z.T. unrecht getan?

    Ich war nicht dabei und der Polizei glaub ich kein Wort. Denen geht´s um Politik und Ansehen. Denen fliegt gerade die Sch… um die Ohren und sie brauchen JETZT einen Erfolg zum vorweisen.

    Glaubt doch keiner im ernst, das denen 4 Polizisten was bedeuten wenn es den großen an den eigenen Kragen gehen würde? 

    • Gefällt mir 8
  6. Tja, lieber Lorenz,

     

    in wessen Auftrag du auch handelst, wird bei uns hier nix werden.

    Magst ja ein netter Kerl (oder Frau?) sein, aber es sind einfach alle übervorsichtig geworden.

    Warum?

    Weil die Medien und deren Gehilfen, je nachdem was der Sender ausstrahlen will, alles so zurechtschneiden, das man damit genau das Gegenteil aus herausgerissenen Sätzen bewerkstelligen kann.

    Deine genannten 3-4 Stunden beinhalten sicherlich reine 1,5-2 Stunden Aufzeichnungsdauer, wo man viel reden kann.

    Daraus wird dann ein Beitrag von max. 5 Minuten konzipiert.

    Sorry, aber das ist doch Abklatsch von gestern. Muss man ja nur die Harz4 Sender angucken wie Reden Tratschen Lügen.

    Und wenn wir schon dabei sind.....vor 2 Jahren (?) stand in der Zeitung, das einzelne Politiker die Alarmglocken läuten, weil die Zahl der KWS Beantrager um über 100% gestiegen ist.

    Sowas muss Einhalt geboten werden. Was passierte? Die Gebühren wurde drastisch erhöht von 45€ auf 150€ (mittlerweile wohl 210€), weil man gesetzlich nicht so schnell reagieren konnte.

    Dann probiert man es eben so und hofft jeder kuscht und das dumme Volk hält das Maul. Und die Medien? Denen ist Otto Normalbürger sch... egal, weil man will es sich ja keinesfalls mit der Politik verscherzen

    und die paar "Waffennarren" finden eh kein Gehör. Und wenn der breite Mainstream dann noch einschaltet (Frontal ist da so ein Paradebeispiel in Stimmungsmache), hat der Sender seine Quote und

    bekommt durch Reklameeinspielungen kräftig Zaster. Und nur das interessiert, weil der die Beiträge bezahlt.

     

    Deswegen nochmal sorry Lorenz, aber so einen Job wie du jeden Tag abliefern musst, möchte ich nicht machen. Leute ehrlich interviewen und danach im Fernsehen sehen, was man angerichtet hat.

    So ein Job hat keine Ehre, sondern ist teilw. Hetzerei und hat mit dem "ehrlichen" Journalismus null Komma null zu tun. Wer keine reißerische Schlagzeile auf´s Papier bringt, wohnt ab nächsten Tag unter der Brücke.

    Und das wisst ihr alle! Deswegen macht da jeder schön mit.

     

    Soviel könnt ich bei näherem Nachdenken über Journalisten/ Fernsehsender nicht K****n wie ich möchte. Fällt mir noch das Beispiel ein, wo der Mann starb und das Fernsehteam und andere das Mikro

    der weinenden Witwe hinhielten und fragten, was sie nun dazu sagt...... auf dem Mann lag noch nicht mal das Leichentuch. Seitdem ist das ganze Klientel bei mir untendurch. Egal um welches Thema es geht (sorry, ist etwas lang geworden).

    • Gefällt mir 4
    • Wichtig 2
  7. Also ich kenn mich mit der Rechtssprechung auch nicht aus, aber es könnte ja so geplant sein:

    Täter"Opfer" wollen, das der Opa vom StA verknackt wird, aber auf jeden Fall schuldig ist.

    Somit bestünde die Möglichkeit, das der/die (seelisch?)verletzten Mittäter Anspruch geltend machen können auf z.B. Erwerbsminderungsrente aufgrund des "Unfalls", den der Opa ja nun Aktenkundig verursacht hat.

    D.h. erst greift das Strafrecht, danach geht es in einem Zivilgerichtsprozess weiter um Schadensersatz.

    Somit wird von dem Pack der Rentner bzw. seine Versicherung angezapft, bis die armen Opfer an Altersschwäche sterben werden.

    Liege ich mit meiner Vermutung falsch?

  8. Servus,

    also wenn es sich bei dem Kleinkaliber um einen Repertierer handelt, würde ich mir anhand aussagefähiger Fotos weniger Gedanken machen.

    Beim Revolver sieht es anders aus. Jeder schreibt neuwertig bis kaum geschossen, wenn man die Stücke sieht, wo teilw. der Lauf total verbleit ist,

    Trommelspalt riesengroß oder die Patrone nicht zündet, weil der Schlagbolzen vergnackelt oder fest ist......wäre ich seeehr vorsichtig.

    Vor allem Kostet das mehr und mit dem Voreintrag ist es ja auch so eine Sache. Bei Gewehr auf Gelb hat man weniger Rennerei bei einem Fehlkauf

    (Geld verbannt und Ärgern mal außer acht gelassen).

    Also Pistole und Revolver würde ich nur kaufen, wenn ich das Teil in Händen halten konnte, bzw. mal probeschiessen möglich war.

    Manche Händler machen das auch mit. Hatte einem meine WBK als Pfand gegeben, er hat mir die Pistole geschickt. Bei Gefallen

    hätte er sie eingetragen, ich Geld überwiesen und wenig später die WBK zurückbekommen.

  9. Die Drohung mit einer Strafanzeige stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar. Damit will der Verfasser dich zu einem Unterlassen, hier der Unterlassung der Rückforderung des dir zustehenden Geldes, nötigen.

    Tatbestandlich ist eine Nötigung damit erfüllt und du kannst Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstatten.

    Da es eine telefonische/schriftliche Nötigung (also die harmlosere Variante als z.B. durch Nötigung im Strassenverkehr ist), sehe ich hier die Gefahr,

    das das wg. "Geringfügigkeit" eingestellt wird. Schlimmstenfalls ist ein Busgeld fällig, aber das Porto bekommt der TE dadurch nicht. Das geht nur über

    den zivilrechtlichen Weg. Das ganze hat aber den Vorteil, das der TE keinen Anwalt braucht, sondern das ganze über die Staatsanwaltsschaft läuft,

    so sie denn überhaupt ermittelt (was ich bezweifele). Bin hier aber kein Spezialist in solchen Dingen.

    Was du zivilrechtlich machst, ist getrennt davon zu betrachten. Du kannst natürlich beide Wege gehen.

    MfG Pälzer Bauer

    :icon14:

  10. Mal ne ketzerische Frage: Wer würde sich denn, wenn es nötig ist, an den 150 Euro Startkosten beteiligen - damit ein unseriöser Händler mit Rüpelgebaren in Zukunft weiss wo es langgeht?

    Eine ehrliche Antwort?

    -Wer unseren Sport ausübt und Geld für Waffen und Munition hat, der sollte auch die 150 Euro überhaben (ist jetzt nicht gegen den TE, sondern meine allg. Meinung).

    - Wer sich verarschen, drohen, ect pp lassen will und das zähneknirschend akzeptiert, dem gehört das nicht anders.

    Ob sich dadurch das Geschäftsgebahren der genannten Firma ändert, oder jeden anderen, der einem Geld schuldet, weiß ich nicht.

    Aber der TE war fair und hat entspr. informiert und auch Fristen eingeräumt. Die Antworten/Reaktionen hierauf wurden ja schon gegeben.

    Letztendlich, und auch das ist meine persönliche Meinung: Man sollte immer abwägen, was sinnvoll ist. Ich würde in dem Fall nicht klagen,

    wenn es sich .....um einen Fehler handelt, die Fa. meldet sich nicht und es geht wirklich nur um geringe Beträge. Sowas passiert einem im Leben sicherlich

    öfter. Ein Beispiel: Ich kauf im Supermarkt Joghurt und stelle daheim fest, das es trotz Haltbarkeit ect. verdorben ist.

    Wg. 80 Cent fahr ich nicht wieder hin und tausch das um.

    Wenn ich einen ganzen Karton davon habe, 20...30...40...Becher, dann schon. Dann war und ist der Supermarkt bei mir auch so kulant, das zurückzunehmen.

    Wenn ich aber eingeschüchtert, beschimpft, bedroht werde, wenn man mich bei der Verwaltung anschwärzen will und ich Hausverbot bekommen,

    sorry, aber das ist ein nogo. Ich bin sonst ein friedliebender Mensch, der immer versucht, erst den menschlichen, sachlichen Weg zu gehen, und ggf.

    geb ich auch nach, auch wenn ich Recht hätte, aber da seh ich rot. Sowas ist dann was persönliches.

    Sorry, wurde jetzt etwas länger.......

    LG Hunnnter

  11. also ohne jurist zu sein - ich kann hier keinen grund für eine anzeige erkennen. eine nötigung kann ich nicht erkennen, es geht lediglich um das porto.

    Sehe ich auch so. Eine Anzeige kann nur bei bestimmten Sachen (Strafrecht ?)erfolgen, wo die Staatsanwalt ermittelt.

    Der Fall fällt nach meinem Verständniss unters Zivilrecht, wo mam sein Recht selbst einklagen muß.

    @ unique_drop: Nein, leider kenn ich keinen Anwalt. Aber das betreffende Gebiet sollte der größte Anteil der Anwälte abdecken.

    Eine erste Hilfe könnte das sein.

    Ich hoffe es hilft dir.

    LG Hunnnter

  12. ja bin ich.

    aber mit 150 euro selbstbehalt. Das macht nicht wirklich sinn oder :-)

    Ach so und der Warenwert muss über 40 Euro sein, damit der Verkäufer die Versandkosten tragen muss.

    Das war aber hier der Fall.

    Na ja, ich hab dem guten Herrn Sutter jetzt eine Frist gesetzt bis wann er zu zahlen hat. Dannach werde ich ihn Anzeigen.

    Habe bis jetzt alles gelesen. Wenn ich du wäre, würde ich das garnicht über die Rechtschutz laufen lassen sondern mir

    so einen Anwalt holen, der dir zum einen das Porto einklagt. Wenn Sutter dann verliert, muß er nämlich auch deinen Anwalt

    bezahlen, somit hast du auch keine 150 Euro Auslagen/Selbstbeteiligung. Und das Recht ist eindeutig auf deiner Seite (siehe deine Aussage "keine Gutschrift auf den Kontoauszug"). Außerdem hat er dich in den mails ja auch aufgefordert, das gerichtlich klären zu lassen. Ich denke, es wird gar nicht

    zur Gerichtsverhandlung kommen. Ein Brief vom Anwalt hilft bei solchen xxxxx oft Wunder.

    Und selbst wenn du über die Rechtschutz gehst.....sowas würde ich mir nicht gefallen lassen. Da würde ich sogar noch mehr als

    150 EUro verfeuern, nur um dem einen Denkzettel zu verpassen. Denn genau mit der Vorgehensweise kann man auch Geld verdienen,

    indem man es einfach einbehält. Du hast nichts zu verlieren, lass dich nicht einschüchtern.

    LG Hunnnter

  13. Tscha, habe am WE wieder eine Meinung aufgenommen.

    Schützenbruder hat sich eine neue Nowlin gekauft. Preis war Hammergut, nur hat er ein Problem, das der Schlitten nach dem letzten Schuss nicht offen bleibt.

    Aber bei Seeberger wird Service groß geschrieben, wird natürlich auf Garantie repariert.

    Also, nachdem er ja nix selber macht, Waffe eingeschickt. Kam zurück, geht immer noch nicht (hatte extra 1 Pack Muni mitgeschickt zum testen).

    Kamma nix machen, gell.

    Tja, nun sucht der Gute einen kompetenten Büxer, der das richtet.

    Der weiß auch, wo er die nächste Waffe nicht mehr kaufen wird.

    Natürlich kann man jetzt sagen, der soll nochmal hin....wandeln...blablabla, der Schützenkumpel möchte das Eisen aber behalten,

    Nowlin ist ja schlließlich auch nix schlechtes. Allerdings haben wir ihm geraten, sich mal anständige Mag´s zu kaufen. Das, das bei der Nowlin dabei war, war das ganz normale 1911er Colt Gouverment Billig-Magazin. Besitzer anderer Nowlings hatten da Originale Mags dazubekommen.

    Wer weiß, wo das Originale beim aktuellen Fall abgeblieben ist...........hab ich da nicht was von egun gelesen...? Aber nein, das wäre Unterstellung.

    Wer also billig kaufen möchte, sollte dort sein Glück probieren. Wer Probleme mit dem Eisen bekommt, möge Geduld/Zeit/Nerven mitbringen.

  14. Man muß ja heute aufpassen, wenn man von einer Firma abrät, das man nicht verklagt wird. Daher hier nur meine persönliche Meinung.

    Ich wollte zu meinen Anfangszeiten eine .22 Spopi kaufen. Als er merkte, das ich noch recht unerfahren bin, wollte man mir eine Walter GSP anbieten.

    Schnäppchenpreis von irgendwas um die 700 Euro. Erst als ich nachbohrte, sagte er, das das Eisen 15 Jahre alt ist, neu brüniert wurde und einen neuen Griff bekam.

    Ein Schützenkollege hat sich eine 45er Nowlin gekauft (nicht billig!). Ging anfangs nicht richtig. Aber statt sich das Ding mal anzuschauen, kam immer wieder die Aussage, das man erstmal 500-1000 Schuss durchjagen müsse, dann wird das schon......

    Ein anderer im Verein wartete Monate auf seine Howa. Wurde von Woche zu Woche vertröstet und mit falschen Versprechungen hingehalten.

    Ach ja, Büxer hat er auch keinen. Verkauft nur und lässt alles andere machen.

    Und zu seinen "Trainingsstunden": Er hat, was Tontaubenschiessen angeht, echt was drauf. Hat auch schon einige Meisterschaften gewonnen und spielt dort ganz oben mit. Allerdings, wer auf seinen "Hausstand" schiessen möchte, muß erstmal ein paar "Privatstunden" nehmen. Die Waffe, mit der man dann später dort schiesst, sollte natürlich von ihm gekauft sein, und mit billiger S&B geht schon mal garbix auf "seinem" Stand. Da wird nur mit (teuerer) Qualitätsmuni geschossen. Die gibts natürlich auch bei ihm.........Irgendwie muß sich das Trainingslager in den USA ja auch finanzieren.

    Möge jeder für sich seine Entscheidung finden.

  15. Ich muss sagen, dass nach meinen Recherchen nichts mehr in meinem BZR stehen müsste, da ich auch keine weiteren Verfehlungen gehabt habe, oder in irgend einer Weise in Konflikt mit dem Gesetz stand.

    Großer Irrtum. Da steht alles, was du in deinem Leben ausgefressen hast und wo Urteile ergangen sind (ob mit oder ohne Konsequenzen, sprich auch eingestellte Verfahren). Das wird erst Jahre nach deinem Tot gelöscht. Einmal die weiße Weste beschmutzt, bleibt man ein Saubär ;)

  16. Habe heute mit der Behörde geredet. Der SB sagte es wird schwer ein unbefristetes Waffenbesitzverbot aufzuheben, aber er wolle sich der Sache annehmen und prüfen.

    Ist doch schon mal was. Generell, so wie ich das sehe, liegt es im Ermessen des SB, dir etwas zu genehmigen oder nicht. Passiert "wieder" was mit dir im Bezug auf Waffen, muß der SB erklären, warum er dir rechtlich dazu verholfen hat.

    Weiterhin meine ich, das du, wenn das Urteil rechtswirksam wurde, 10 Jahre warten mußt. D.h. in 2010 wirst du frühestens was (legal) kaufen und besitzen dürfen.

    Ich bin hier aber rechtlich zu unerfahren, wollte dir aber mal meine Sichtweise mitteilen. Deshalb abschließend mein Rat: Eine Genehmigung bzw. Aufhebung geht nur in Zusammenarbeit mit deinem SB, also solltest du das Verhältnis mit ihm nicht durch "Besserwisserei" o.ä. verscherzen, wenn er nicht gleich so will wie du möchtest. Wenn er nicht dumm ist wird sich auch der SB an höherer Stelle rückversichern.

    Grüße Hunnnter

  17. Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas.

    Das denke ich mir auch langsam. Soviele Fragen an Heinz86 und bis jetzt noch keine einzige Antwort.

    Entweder ein "witziger" Streich oder sonstwas. Also wenn ich Fragen ans Forum stelle lese ich mind. einmal am Tag die Antworten, weil ich ja neugierig bin. Heinz86 anscheinend nicht. Sollte sich jeder dazu seine eigenen Gedanken machen.

    Grüße Hunnnter, für den die Sache erstmal erledigt ist.

  18. Heinz, darf ich fragen wie alt du warst beim Tatzeitpunkt und wie alt du jetzt bist?

    Meine ehrliche Meinung wenn ich der SB wäre: Wenn jemand schon mit einer Softair droht, würde er mit einem Schreckschussrevolver oder-Pistole evt. auch machen. Da du bei der Anzeige den kürzeren gezogen hast, hast du jetzt einen Eintrag.

    Du bist Mitglied beim DSB, aber aufgrund der Anzeige wird es für dich zukünftig Schwierig werden (bis du über 24 J. bist), eine WBK zu bekommen, ist eine Ansichtssache des SB´s, aber mit der Zuverlässigkeit wirds recht eng. Auch wenn du versprichst, nie leichtfertig mit einer Waffe umzugehen. Man könnte jetzt auch sagen (was nur hypotetisch ist, damals hatte er ja eine Softair einstecken, hat er in Zukunft eine scharfe Waffe einstecken, wenn er denn eine Besitzen würde oder im Umkehrschluß eben eine Schreckschusswaffe)?

    Ich kenne nicht die gesetzl. Grundlagen oder das Bundesland wo du herkommst, ich münz das nur auf mich um wenn ich SB wäre und entscheiden müßte. Denn ein Risiko bleibt bei der Sache immer beim SB, und aufgrund der letzten Jahre sind viele SB seeeehr vorsichtig geworden.

  19. 7 min inkl. freuen und Sachbearbeiterin bespassen/unterhalten :wub:

          beziehungsweise ebenso 5 min wie bei Hunnter, wenns mal schnell gehen soll (ohne Plausch und ohne freuen )

    353556[/snapback]

    Stimmt nicht ganz, mit Plausch und freuen hab ich bis nach Dienstschluss warten müssen....(mehr sog i net [lt. Ottfried Fischer]) :s82:

  20. Bei uns kann man vorher anrufen, dass man demnächst eine WBK ausgestellt haben möchte und da holt die Behörde schon im Vorfeld das Führungszeugnis, etc. ein.

    Somit entsteht überhaupt keine Wartezeit.

    Durschnittliche Aufenthaltsdauer auf der Behörde zur Ausstellung von 1-2 Kurzwaffenvoreinträgen: 7 min.

    IMI

    353534[/snapback]

    So wars auch bei mir gestern. 1 Langwaffe Papierkram ausfüllen 2 min, zahlen am Automaten als ich wieder reinkam war alles abgestempelt und kopiert. Also keine 5 min.

    Muß nach Bayern ziehen, Richtung Mittelfranken.

  21. Verfolge den Thread nun schon geraume Weile. Eine Frage stellt sich mir immer mehr (vielleicht bin ich einfach zu blöd oder habe irgendwo den Knall net gehört).

    Wieso lehnt der SB die beiden Waffen ab, wenn alles stimmt (also Bedürfnis, Disziplinen usw.)?

    Habe ich es überlesen oder steht irgendwo im WaffG wieviel Kurzwaffen ein Sportschütze haben darf?

    Ich versteige mich mal zu der Annahme/Behauptung, selbst wenn ich zwei Waffen beantrage, für die selbe Disziplin, die also de facto die selben technischen Parameter haben, vielleicht nur andere Typen oder Hersteller und der Verband bestätigt mir das (sportliche) Bedürfnis... Begründung vielleicht in der Art, die eine läuft unter den und den Bedingungen besser, die andere unter den und den Bedingungen...

    Wieso kann dann ein SB die Expertenmeinung (sollten ja der Verband sein) in den Wind schlagen?

    Bin wahrscheinlich echt zu blöd dat zu verstehen... also bitte net gleich schlachten, wenn ich hier irgendwo um die Ecke denke...

    326349[/snapback]

    Prinzipiell hast du Recht und das ist auch meine Meinung, aber auf Ballerkalle´s Homepage steht: "Aus Gründen für die öffentliche Sicherheit..." (ich hoffe ich habe es in diesem Slang richtig weitergegeben).

  22. Wie kommst Du darauf, dass keine Folge-WBK mit Eintragung der bisherigen Berechtigung ausgestellt wird, wenn die alte gelbe WBK voll ist ?  :confused:

    Nach § 58 Abs. 1 WaffG gilt die alte gelbe WBK im bisherigen Umfang fort. Somit ist der SB verpflichtet, Dir ab Waffe 9 bzw. 17, 25, 33 :D  etc. jeweils ein neues Dokument auszustellen.  :excl:

    324835[/snapback]

    Hei Sachbearbeiter,

    ich zitierte hier meinen Vorgänger- SB. Ich hatte die gleiche denke wie du, aber er hats mir anders gesagt. Meine Worte waren: ...warum bekommt man denn dann keine alte gelbe mehr..."das wird sich in Zukunft ändern, weil es bei uns ein neues internes Papier gibt"... ich hab dann aber nicht weiter nachgefragt. Aber wenn es eine Gesetzesgrundlage gibt, wird es schon so sein wie du geschrieben hast.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.