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Hitman

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Alle Inhalte von Hitman

  1. Und, was hast du als Gesetzeshüter dagegen getan? Wie wir alle wissen, geht ja bekanntlich die Zuverlässigkeit beim Gebrauch von Waffen unter Alkoholeinfluss verloren.
  2. "behördenkompatibles Email-Programm" ? Was soll dass denn für (RFC-) Standards haben? Beweisen, ob diese Empfangsbestätigungen echt oder falsch sind, kannst du als Absender nicht. Relevant ist hier, wass der Mailserver des Absenders ins Log schreibt. Was für ein Voodoo der Mailserver/das Mailprogramm des Empfänger macht, ist für den Sender nicht nachvollziehbar.
  3. Bei 16 Wochen würde ich dem/der Sachbearbeiter/in mal leise das Wörtchen Untätigskeitsklage ins Ohr flüstern.
  4. Hast du denn irgendwas schriftliches über den Verbleib deines Eigentum bei der Polizei bekommen? Lässt du von einem Anwalt prüfen, ob die Waffe wirklich Bestandteil des Verfahrens ist? Der Anwalt bekommt immerhin Akteneinsicht.
  5. Hitman

    BDS Anerkennung ?

    Wie weit geht das noch mit der Bespitzelung?! (siehe Anhang) Woher weiß das Dinges, daß ich mit einer Coke (geschätze 3°C) vor dem Rechner sitze.
  6. Hitman

    BDS ???

    In Antwort auf: Für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2004 sind noch die Marken aus 2003 gültig. Wo steht denn das beim BDS? Kannst du mir bitte die Quelle nennen. Danke. Gruß Bernd
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