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Beiträge von Bender
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Eine derartieg Katastrophe kann jederzeit überall wieder passieren. Und damit meine ich für unsere Gefilde eine Katastrophe die nicht nur ein paar Bundesländer betrifft.
Was ist wenn sogar unsere Nachbarländer betroffen sind, woher soll denn dann schnelle Hilfe kommen?
Und dann brauch ich hier garnichts weiter ausmalen. Wer dann Wasser oder Nahrung braucht wird es sich nehmen und zwar mit allen Mitteln. Das liegt nunmal in der Natur des Menschen, dass nennt sich Überlebensinstinkt.
Grüße
Bender
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Und noch eins:
Wenn also jemand meint er müsse unbedingt seine Waffe führen, dann wär es doch nur vernünftig das der Antragsteller auf eigene Kosten eine spezielle Weiterbildung zum "führen einer Waffe" besucht. Dann wär er ordentlich ausgebildet und alle könnten zufrieden sein.
Grüße
Bender
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Interessante Diskussion,
Ich weiss wie die Gesetzeslage in D ist. Privatpersonen bekommen einen WS nur in extremen Ausnahmefällen und dann zeitlich befristet.
Bitte kreuzigt mich nicht gleich wieder, aber ich habe da nur so einen Gedanken:
Wenn ein Jäger oder Sportschütze schon viele Jahre seine Zuverlässigkeit bewiesen hat, warum sollte Ihm im Bedrohungsfall das führen einer Waffe versagt werden? Nur weil es einigen Politikern nicht gefällt? Er ist zuverlässig und sachkundig was denn noch?
Grüße
Bender
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Hallo Mausebaer,
meines wissens wurde die Waffe in Ungarn direkt als Halbauto hergestellt. Also kein Umbau einer Kriegswaffe.
(Das Bild habe ich bei Egun geborgt)
Vorn unter dieser häßlichen Visierabdeckung ist das Original Visier Montiert. Die Abdeckung wird von einer Schraube und etwas Silikon gehalten. Das hält nicht lange und ist bei mir schon weggeflogen:
Das mitgelieferte Magazin ist auch nicht zu empfehlen. Ist zu kurz und verursacht klemmer. Besser man kürzt sich ein original 30er auf die Hälfte und macht dann noch kleine Sperre rein. Das lässt sich dann auch besser anfassen.
Grüße
Bender
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Folgendes aus meiner Praxis:
1. Ich habe eine Thunder 2000 in 7,62x39 in der grünen Sportschützen WBK
2. Ich schiesse gelegentlich auch TM Geschosse.
3. Verboten ist auf den meissten Ständen Geschosse mit harten Kern zu schiessen.
4. Verboten ist an die Waffe die original Holzschäftung zu machen. (Nur für Sportschützen, Jäger dürfen das)
5. Ich habe fertig.
Grüße
Bender
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Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mein Büma meint inzwischen das er mir nix einträgt. Ich Denke damit ist der Fall erledigt.
Kein Eintrag -----> keine Meldung.
Grüße
Bender
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Hallo,
ich brachte vor kurzem meine 375er S&W zum Büma. Der Grund ich wollte meinen 6" Lauf gegen einen 4" Lauf austauschen lassen. Ich hatte eine ganze Reihe von Gründen dies vornehmen zu lassen. Jedenfalls besorgte der Büma einen original S&W 4" Lauf und die Waffe ist im Augenblick noch dort.
Wenn ich nun das Gute Stück in ein paar Tagen abhole und den alten Lauf mit nach hause nehme, ist das dann eine Laufreparatur oder ein Wechselsystem?
Und ist diese Änderung der Behöde anzuzeigen?
Grüße
Bender
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Hallo,
ich las vor einigen Jahren mal im DW (glaub ich) von einem Wettkampf bei dem aus 6m Entfernung auf Zeit Bowling Pins von einem Tisch geschossen werden mussten. Zugelassen waren Kaliber ab 9 Para aufwärts.
Bitte jetzt nicht gleich alle schreihen: "Oh wie entsetzlich!" und "unwürdig für einen Sportschützen!"
Ich fand den Bericht sehr interessant, das ist sicher ähnlich spannend und anspruchsvoll wie Skeet oder Trap.
Und ausserdem, warum sollte man das ganze nicht einmal mit eine Halbautomaten aus 25m Entfernung probieren? Ich könnte mir vorstellen, da gibt`s ne menge Spasspotential.
Grüße
Bender
PS: Ich finde den Vorschlag mit einem Verband zum Spaßschießen ausgezeichnet!
Laufreparatur oder Wechselsystem
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Bender
So und hier kommt der Schluß der Geschichte:
Der Lauf wurde gewechselt und mein Revolver ist im Augenblick beim Beschußamt. Wenn man bedenkt dass ich die Waffe Mitte Juli beim Büma abgab sind das ja nur mal etwas über zwei Monate:
Die Gesamtkosten haben auch schon den eigentlichen Wert des Revolvers überschritten.
Na gut, ich habe also mit meinem Sachbearbeiter auf dem Ordnungsamt wegen des ausgewechselten Laufes gesprochen. Er hat sämtliche Vorschriften gewälzt. Abschließend vertritt die Behörde offiziel folgenden Standpunkt:
Wird bei einem Revolver der Lauf im gleichen Kaliber gewechselt ist der abmontierte Lauf frei zu besitzen und wird nicht!!! eingetragen.
Ende gut alles gut.
Grüße
Bender