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ToniPistole

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  1. Gibt es so etwas in der Realität?
  2. Noch wichtig ist die Unterscheidung zwichen "Verein" und "Verband" in §14 heißt es: Das schließt die reine Mitgliedschaft in den Verband wie es in einigen LV's möglich ist aus. Richtig?! Man muss zwingend in einem Schießsportverein sein. Nur eine "freiwillige" Migliedschaft in einem LV um bspw. die monatlichen Kosten des teuren Vereins zu spaaren und nur den Jährlichen Verbandsbeitrag zu zahlen ist demnach nicht möglich korrekt?!
  3. Was mich noch interessieren würde ist ob es einen Unterschied macht ob man dauerhaft beim gleichen Verein/Verband gemeldet sein muss oder nicht. Weil es Teure Vereine gibt und auch Vereine die nur das Mindestmaß an Schießsportaktivität anbieten und somit auch viel günstiger sind, um nur das Bedürfnis aktiv zu halten. Solch ein VErien wäre ideal um Alter die hohen Kosten zu reduzieren, wenn es keine Option wie eine Schach AG unter einem Schiessverband gibt.
  4. Das ist nicht nur fiiktiv, es gibt auch tatsähclich Vereine die Schießsport und Tennis, Judo etc. anbieten. Ich kenne aber nur Fälle, wo dann nur die Schieß AG im Verband ist, und alles andere nicht. Von daher ist man aus dem Schießbetrieb ganz raus, wenn man aus der Schieß AG austritt. Da wäre es schiwierig, zu argumentieren, man wäre mit dem kleinen Zeh noch in einen Schießsportverin. Auch frage ich mich, ob die Gerichte/Behörden das bei 25 Waffen auch konsequent sein werden und eine passive Mitgliedschafft akzeptieren.
  5. Ich glaube ihr hängt euch zu sehr auf den Wortlaut auf. Deutsche Gerichte sind flexibel und setzen auf die beabsichtigten Ziele des Gesetzgebers ab. So auch beim Magazinaufbewahrungsurteil. Auch bei meiner Antwort oben bin ich davon ausgegangen, dass die Behörde/Gerichte den Wechsel in eine Schach AG nicht als fortbestehen des Bedürfnisses für Waffen ansehen wird. Ich gehe daher davon aus, dass eine Änderung des Wortlautes gar nicht erforderlich sein wird. Wenn so ein Fall von einer Behörde oder einem Gericht aufgegriffen wird, wird man im zweifel die Waffen einziehen.
  6. Das ist auch bei anderen LV's so. Die Bescheinigungen des Vereins sind nur für die Akten im LV. Der LV stellt dann die Bescheinigung für die Behörde aus. An die Behörde geht nichts vom Verein, sondern nur vom LV.
  7. Dasi ist ja interessant. Wie wird man denn Sportschütze ohne Verband nach §8? Wo gibt es dazu mehr Informationen?
  8. Wenn er nichtmal mehr in einem Verband ist, dann darf er auch nicht mehr Waffen besitzen. Der Verband/Verein hätten das eigentlich der Behörde melden müssen. Das ist der sog. Vereins/Verbandszwang! Aus dem kommt man nicht raus, auch wenn man langjähriger Sportschütze war.
  9. Auf der Magazinfeder im GLock Magazin ist eine mikroskopisch kleine lange Nummer eingetragen. Gut möglich, dass Seriennummern für Magazingehäuse in Zukunft kommen werden. Die von @Schwarzwälder verlinkte BKA Genehmigung kann dazu beitragen den Gesetzgeber von der Sinnlosigkeit solcher Regelungen zu überzeugen. Ist aber eher unwahrscheinlich.
  10. Man muss hier unbrauchbar machen im waffenrechtlichen und nicht-waffenrechtlichen Sinne unterscheiden. Im nicht-waffenrechtlichen Sinne kann natülich jeder der verbotenen Magazine besitzt diese Verbiegen, schreddern und zu Granulat verarbiten etc. so dass diese technich unbrauchbar werden. Dieses Magazin Granulat ist aber im waffenrechtlichen Sinne noch weiterhin ein verbotener Gegenstand und die Behörde wird einen Nachweis verlangen was mit den gemeldeten verbotenen Magazinen passiert ist, wenn sie das Magazin Granulat nicht mehr als das gemeldete verbotene Magazin identifizieren kann. Nicht ohne Grund hat man bei der Meldung alle Merkmale und Beschriftungen des Magazins auflisten müssen. Mit Magazin Granulat bei der Behörde auftauchen und behaupten dass das das ehemals gemldete und verbotene Magazin und jetzt aus dem Bestand des Besitzers ausgetragen werden soll, damit bei der Nächsten Kontrolle nicht nach diesem magazin gefragt wird, wird glaube ich nicht zum Erfolg führen. Im zweifel wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass das gemeldete Magazin nicht mehr im Besitz ist und verloren wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Alle die hunderte Magazine angemeldet haben haben nun auch eine Klotz am Bein und müssen diese ordnungsgemäß verwahren und dafür die VErantwortung tragen. Das ist nämlich auch eine der Fallstricke beim Altbestand. Sollte auch nur 1 verbotenes Magazin verschwinden, wird dass mindestens Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Betroffenen haben. Von daher gut darauf aufpassen. Im Waffenrechtlichen Sinne unbrauchbar machen bedeutet, die Eigenschaft des verbotenen Gegenstandes als solches zu entfernen, so dass bspw. dieser an dritte ohne Restriktionen weitergegeben werden kann. Das kann nur jemand der dafür die Erlaubnis hat und das bescheinigt. Das ist das was die Leute die solche Erlaubnisse haben sich dann teuer bezahlen lassen und Dekoumbauten für 1000€ verkaufen. EIn paar Löcher in den Lauf bohren ist nicht aufwendig, aber die Lizenz dazu die Deaktivierung zu bescheigen hat nicht jeder. Von daher wäre ich Vorsischtig mit "...wird das Verbot wird nicht wirksam..." und man könnte mit dem Magazin machen was man will. Das darf man eben nicht. Man darf das Magazin behalten und nutzen, muss es aber gut aufbewahren und gegenüber der Behörde den Verbleib des Magazins verantworten. Wenn es wegkommt hat man ein Problem.
  11. Das schwierigste wird es sein einen Abnehmer zu finden. Einen Käufer zu finden ist vermutlich hoffnungslos. Selbst Händler sitzen auf ihren Altenbeständen und werden diese mangels berechtigter Käufer nicht mehr los. Selbst diejenigen die eine BKA Ausnahmegenhmigung haben, dürfen regelmäßig ihre Überprüfung durch das BAK bezahlen, um die Magazine weiter besitzen zu dürfen, was natürlich oft in keine Verhältnis zum Wert der Magazine steht. Selber das Magazin zerstören darfst du auch nicht, sondern nur jemand der eine Erlaubnis zum Umgang mit verbotenen Waffen/Teilen hat, und der muss dass dann amtlich belegen. Und die das haben, lassen sich das ganze auch gut bezahlen. Verbotene Magazine besitzen ist eine Minus Geschäft. EInen Profit wirst du damit sicherlich nicht machen. Das einfachste und billigste ist das Magazin bei der Behörde abzugeben und sich das quittieren zu lassen. Auch die werden wohl dafür eine Verwaltungsgebühr erheben. Sonst darfst du verantworten, wo das Magazin geblieben ist. Nicht ohne Grund haben die sich das damals melden lassen.
  12. Ja das ist einer der Ausnahmen/Gründe, das prüft aber das Finazamt ob das gegeben ist oder nicht.
  13. Genau! Das man Waffen mit Gewinnen Verkauft wird aber eher die Ausnahme sein. Was bedeutet, dass man bei einem Verlust natürlich keine Steuern zahlen muss, sondern sogar evtl. mit seinen übrigen Steuern verrechnen könnte. Von daher könnte es sich auch auch bei Verlusten lohnen die Steuer zu melden. Es sei denn das ist einem egal. Dann ist es auch ein guter Grund das ganze nicht dem FInanzamt zu melden und das FInanzamt wird sich nicht beschweren.
  14. Und bei den ganzen Empfehlungen hier von wegen an Waffenverwerter etc. zu verkaufen, muss man immer bedenken, dass die natürlich ihren Cut haben wollen. AUs meiner Erfahrung bieten die immer nur 1/3 vom Wert der Waffe an. Vorteil ist, dass man dann selber keinen Stress mehr mit dem Verkauf hat. Deshalb sind meist immer Witwen von Waffenbesitzern die Hauptklientel von diesen Waffenverwertern. Die woll und haben keien Ahnung was das Wert ist.en das Zeug einfach nur loswerden und haben keine Ahnung was das alles mel Wert war. oder noch ist. Wenn man sich die Mühe macht, die Waffen selber zu verkaufen, kann man bessere Ergebnisse erzielen, muss sich dann aber mit den ganzen Pöbel herumschlagen. Es Kommt darauf an. Hat man eine Wertvolle Sammlung mit hochwertigen Waffen, dann lohnt sich die Mühe. Hat man aber nur eine Sammlung von Schrott eines Gun-Messies, ist es wohl am besten die Waffen entsorgen zu lassen. Und das FInazamt ist immer mit dabei. Auch wenn man im Block an einen Waffenverwerter verkauft. Da man bei dem aber meist ohnehin nur mit Verlust Verkauft, gibt es meist für das FInanzamt beim Verkäufer nichts zu holen. Anders wenn man mit dem Verkauf selber Gewinn macht, dann hällt das FInanzamt natürlich die Hand auf.
  15. Seit dem plattformen-steuertransparenzgesetz müssen alle Platformen wie eBay und Kleinanzeigen etc. über denen ARtikel Verkauft werden ab einer bestimmten Anzahl 10 und Wert 2000€ im Jahr den Steuerpflichtigen melden. Das heißt, wenn man einen Artikel ob Waffe oder Schuhe ist egal für über 2000€ verkauft, hat man die Meldegrenze bereits erreicht. Man ist theoreitisch verpflichtet einen dabei gemachten Gewinn zu versteuern, es sein denn man hat gute Gründe das nicht zu tun. Falls das FInanzamt nachfragt, warum du nicht versteurt hast, muss man diese Gründe darlegen. Sind diese Gründe nicht stichhaltig, hats du ein Problem. Das heißt, man ist bei jedem Verkauf dazu verpflichtet die GEsetze zu keinenn und selber zu prüfen, ob man die Grenezen zum Gewerbe und der Steuerpflicht überschreitet oder nicht. Wird das FInanzamt aktiv und stellt fest, dass man die Grenzen zur Steuerpflicht oder zum gewerbe überschritten hat, gibt es Probleme.
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