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ToniPistole

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  1. Diese pauschalen Aussagen die andere oben so selbstbewusst getätigt haben sind falsch und bestätigen das Phänomen dass inkompetente Menschen das größte Selbstbewusstsein haben. Das nennt sich "Dunning-Kruger-Effekt". Hier nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt Null Ahnung haben aber das total selbstbewusst darstellen. Es kommt auf das Wechselsystem an. Alle Norlite Wechselsysteme für Glock sind Kurzwaffen, da: Lauf und Verschluss kleiner 30cm und bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge kleiner 60cm ist: USK-G, Sub-Compact – Gesamtlänge 380mm, Lauflänge: 214mm, Gewicht: ca. 2.650g USK-G, Sub-Compact EX – Gesamtlänge 367,5mm, Lauflänge: 228mm, Gewicht: ca. 2.700g, inkl. Gehäuseabschluss vorne mit Rastbolzen USK-G, Compact - Gesamtlänge 420mm, Lauflänge: 254mm, Gewicht: ca. 2.780g USK-G, Standard - Gesamtlänge 465mm, Lauflänge: 294mm, Gewicht: ca. 2.950g Gesamtlänge und Gewicht ohne Buffer Tube, Schaft und Kompensator! Somit ist die Deifinition „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ erfüllt. Das ist bewusst so gehalten, damit man weiter nur eine Kurzwaffe hat und lange Glock Kurzwaffen Magazine nutzen kann. Als Glock Besitzer dürftest du nämlich keine Langwaffe besitzen, in der die langen Glock Magazine passen würden. Das wäre verboten. Würden die Norlite Wechselsysteme diese Grenzen überschreiten, wäre das der Fall. Norlite hat aber bewusst sichergestellt, dass die Wechselsysteme unter 60cm bleiben und man diese als Glock Kurzwaffenbesitzer erwerben darf. Entweder Glock als Kurzwaffe und lange Magazine, oder Langwaffe in der Glock Magazine bis 10 Schuss gehen, dann aber keine Glock Kurzwaffe mit langen Magazinen. Beides zusammen bei einem Waffenbesitzer ist verboten.
  2. Ein Magazinsammler der nie scharfe Waffen hatte, meldet fristgerecht seinen langen Stangen Magazine als Altbestand an. Jetzt will er Sportschütze werden und sich Glocks und AR's kaufen, in denen diese Magazine passen würden. Was macht die Behörde?! Sagt die Feuer Frei?! Ich habe keine Ambitionen 10k Posts wie du zu erreichen. Ich will das überhaupt nicht diskutieren. Ich habe nicht die Zeit dir das vorzukauen. Der Richter wird dir die nötigen Argumente liefern. Der wird dafür von mir bezahlt. Dazu sind ja Gerichte da. Wenn ich als Waffenbesitzer das schon so sehe, was meinst du was ein Richter macht, der genau weiß, was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist?! Ich habe schon in meinem Einganspost geschrieben, dass mir das klar ist, dass viele von meiner Auffassung angepisst sein werden. Der Richter aus dem Magazin-Urteil hat explizit solche Fälle wie dich erwähnt. Leute, die immer eine für sich günstigste Auslegung der Gesetze auswählen und andere Stimmen ignorieren. Äpfel mit Birnen und so... Wie das endet kann der betroffene Kammerad aus dem Urteil dir erzählen.
  3. Wenn du eine neue AR15 kaufen willst, müsstest du erst die langen Magazine abgeben. Sonst hebelst du das Gesetz aus! Jemand der bspw. eine Glock mit Magazinen größer 10 Schuss hat darf auch keine Langwaffe kaufen, die frei erwerbbaren Glock Magazine aufnehmen kann, weil du ja die langen Glock Magazine darin stecken könntest. Deshalb gibt es ja die Glock-Cut Magazine/AR-9's. Warum also sollte das Gesetz dir erlauben dieses Verbot aushebelen, und dir weitere AR15 kaufen lassen, in die du die langen Magazine verwenden könntest?! Dass das so nicht gehandhabt wird, ist mir klar. Das liegt aber daran dass die meisten das ganze gar nicht durchblicken. Erst wenn das Thema vor Gericht kommt, wird das allen amtlich bestätigt werden. Bis dahin wird man diese Ansicht natürlich durch den Kakao ziehen.
  4. Und das hat wer entschieden? Dein Sachbearbeiter und du? Das ist rechtswidrig. Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall vor Gericht kommt, dann wird der Richter die Quittung ausstellen. Im Forum anonym diese Rechtsauffassung zu vertreten ist was anderes als das vor Gericht zu tun. Der Kammerad der seine langen Magazine im Karton aufebwahrt hat damit hier auch geprahlt. Dank vielem Zuspruch im Forum hat der vermutlich auch gedacht er wäre im Recht. Jetzt wurde der durch das Gericht eines besseren belehrt. Dank zentralem Register ist in Sekunden eine Auswertung der Kandidaten da auf die das Zutrifft. Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm. Du hast mit der Anmeldung nur die Erlaubnis erhalten die nun verbotenen Magazine zu behalten. Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten. Auch wenn man eine zum Zeitpunkt der Meldung vorhandene Waffe später verkauft, darf man dann nicht nochmal eine Waffe kaufen, in der diese Magazine passen und somit gegen aktuelles Gesetz verstößen würden. Man wird dadurch genötigt freiwillig die Magazine abzugeben. Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Ziel gehabt, dass über die Zeit irgendwann so die Magazine und die Ausnahmen auslaufen und nur noch die aktuellen strengeren Regelungen gelten. Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers. Wenn das noch nicht allen klar ist, wird ein Gericht irgendwann das genauso feststellen und alle Behörden werden auf diesen Sachverhalt hingewiesen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Mir ist klar, dass diese Ansicht hier allen gegen den Strich geht und entsprechendes Echo finden wird. Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen. Die Fantasie Blase hat das Gericht platzen lassen zusammen mit der Zuverlässigkeit der betroffenen.
  5. Das sollte doch eigentlich keine Rolle spielen. Gilt doch angeblich gleiches Recht für alle?! Oder? Oder erlaubt das Gesetz dass ich wegen meinem Wohnort benachteiligt werden darf und nur Bürger Dritter Klasse bin? Wenn ich jetzt sage für mich ist Behörde Furzhausen zuständig dann wären eineinhalb Jahre Bearbeitungszeit akzeptabel oder wie?! Wenn es eine große Stadt ist mit genügend Personal in der Verwaltung dann ist die Ausrede "Ja die haben ja so viel zu tun!" Und wenn es ein kleiner Ort ist dann ist die Ausrede "Ja die sind ja so schlecht ausgestattet!" Es gibt immer eine Ausrede warum der Bürger unter der Verwaltung leiden muss.
  6. Die sind ja nicht doof. Die heben gar nicht ab. Und antworten nicht auf Schreiben. Besuch ist selbstverständlich nicht möglich. Das Jahr habe ich schon lange geknackt. Ich habe mal für ein gelbe eineinhalb Jahre gewartet. Ich wiederhole eineinhalb Jahre!!!. Da hatte ich schon seit Jahren eine Grüne mit mehreren GK Waffen. Das juckt die nicht, wie offt du anrufst, schreibst oder mit Klagen drohst. Ich habe noch Glück, dass es nur eineinhalb Jahre gedauert hat. Hätte ich geklagt, wären es mehrere Jahre geworden. Seit ich mehr als drei Jahre auf ein Urteil vom Gericht gewartet habe, wo es um eine lausige 500€ Forderung ging, habe ich keine Illusionen mehr. Wenn ich dieses Geschwafel hier schon höre von wegen klag doch etc. bekomme ich das Kotzen.
  7. Hallo Sportsfreunde! Ich bin im achten Monat für die Eintragung eines Erwerbes einer KK Büchse in die vorhandene WBK. Ja ihr habt es richtig gelesen. Die Behörde hat es in 8 Monaten nicht geschafft meinen Erwerb in meine WBK einzutragen. Ich will diese Büchse nun wieder verkaufen. Darf ich das rechtlich bevor diese überhaupt in meine WBK eingetragen ist oder muss ich erst warten bis die in meiner WBK steht bevor ich diese wieder verkaufen darf? Spricht da was rechtliches dagegen die Waffe wieder zu verkaufen, bevor die in meine WBK eingetragen wurde?
  8. Dass der Anscheinsparagraph daran schuld sein soll, dass die Verbände es nie geschafft haben vernünftige Disziplinen zu entwickeln ist aus meiner Sicht nur vorgeschoben. Dass selbst zu Zeiten vom Anscheinsparagraphen es so etwas wie die SL8 als ziviler Ableger der G36 gab zeigt doch dass es durchaus möglich war auch zu Zeiten vom Anscheinsparagraphen den Sport auszuüben. Zumal es damals noch Wehrdienstpflicht gab und fast jeder ob er wollte oder nicht mit der G36 anfreunden musste. Auch für die Magazine hätte man eine sportliche Variante etnwickeln können. Von mir aus auch eine KK Variante. Und das Argument so vielen Schützen wie möglich die gleiche Disziplin schießen zu lassen zu dürfen ist auch idiotsich. Statt einfach mehrer Disziplinen zu schaffen um bspw. HICap und standard Kapazität zu trennen. Bei dem Alter unterscheidet man ja auch und lässt Senior und Super-Senior Schützen getrennt ihre Eigenen Wettkämpfe austragen, damit auch die Senioren mal ein Erfolgserlebnis haben. Genauso hätte man auch Standard und Hi Capacity Disziplinen einführen können. Das hätte nur eine Zeile mehr im Sporthandbuch gebraucht.
  9. Und auch ist der Zug noch nicht abgefahren. Auch in Deutschland könnte man Ausnhamen bekommen, wenn man wollte. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich: "(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt." Es muss nichteinmal das BKA sein, das Bundesverwaltungsamt kann das schon machen. Nur gibt es leider in Deutschland keinen Verband mit Rückgrat der sich für die Interessen der Schützen einsetzt. Die Verbände werden nur aktiv, wenn es darum geht deren Einkommen durch Zwangsmitgliedschaften zu sichern. Da sind die stark!
  10. Ich glaube die Verbände haben uns das ganze hier eingebrockt. Noch bevor die EU irgendwelche Magazinverbote gefordert hat, haben die Verbände bei den Disziplinen Selbstkastration gemacht, wonach es gar keine LW Disziplin gibt wo man mehr als 10 Schuss "braucht". Dann sagt der Gesetzgeber na gut wenn es keine Disziplin gibt und ihr es nicht braucht, machen wir ein Verbot daraus. Da haben die Verbände kein Gegenargument mehr, wenn die als große Magazine noch frei Erwerbbar waren keine Disziplin hatten wo mehr als 10 Schuss erlaubt waren. Das es BKA Ausnhamegenehmigungen gibt zeigt doch ganz eindeutig, dass der Gesetzgeber kein Problem damit hat Sportschützen Magazine zu erlauben, wenn sie diese für sportliche Disziplinen benötigen. So sieht es auch die EU Richtlinie vor und so haben es auch viele andere EU Staaten umgestezt. Große Magazine zwar grundsätlich verboten aber wenn du Sportschütze bist, dann erlaubt. Und nicht wie in Deutschland nur für Wettkämpfe im Ausland erlaubt. Nebenbei bemerkt sehr solidarisch von Deutschland ggü. den anderen Ländern. Im eigenen Land große Magazine verbieten, weil gefährlich, aber im Ausland Feuer Frei! Das ist typisch für die Verbände. Vereinszwang und 99 Nachweise ins Gesetz schreiben lassen, damit man die Zwangsmitglieder lebenslang abkassieren kann, aber wenn es um die Interessen der einzelnen Schützen geht, zuckt man mit den Schultern.
  11. Wenn man so argumentiert, kann man das schießen ja auch ganz verbieten. Weil so viele sind es ja nicht im vergleich zu anderen Hobby's. Schießen muss ja nicht sein. Man kann auch als Hobby Dackel züchten. "Vorsicht Ironie!!!!"
  12. Das Verbot nicht mehr als 10 Schuss laden und schießen zu dürfen ist älter als die aktuellen Magazinverbote. Das sind zwei unterschiedliche Gesetze. Auch als es die 30 Schuss Magazine freie Teile waren, war es verboten mehr als 10 Schuss zu laden und zu schießen. Das Verbot langer Magazine ist nur noch on Top Hinzugekommen in einem seperaten Gesetz. Ich glaube die meisten hier kennen das Verbot nichteinmal und haben in der Vergangenheit immer das 30 Schuss Magazin voll gemacht.
  13. Um diesen Zirkelschluss geht es mir ja. Ich will verstehen, wie dieser Zirkelschluss erst zustande gekommen ist. Das jetzt mit Verweis auf das Verbot keine Sportordnung mehr genehmigt wird ist klar. Mich interessiert, wer erst auf die Idee gekommen ist, dass man ein Magazin nicht voll befüllen und schießen darf? Haben die Verbände diese Idee gehabt, indem sie keine Disziplin dafür hatten, in der mehr als 10 Schuss geladen werden durften oder kam der Gesetzgeber auf diese Idee und hat dann keine Sportodungen erlaubt die mehr als 10 schuss erlauben? Es geht hier nicht nur um das neueste Magazinverbot von 2020, sondern auch vor dem Magazinverbot durfte man ja als Sportschütze nicht mehr als 10 Schuss in die damals noch frei erwebbaren 30 Schuss Magazine in die SLB Langwaffe laden und schießen. Meine Vermutung ist, wie Dinesh schreibt, dass das ganze Ergebnis von Verhandlungssitzungen ist, wo aus Gesetzgeber Seite meist Juristen sitzen, die ihr leben damit verbringen Paragraphen auswendig zu lernen, die aber von der Sache an sich keine Ahnung haben, aber aus der Verhandlung rausgehen wollen mit einem Zugeständnis. So kommen Kompromisse heraus, wie mehr als 10 Schuss zu laden ist verboten, auch wenn 30 Schuss Magazine freie Teile waren. Oder Freier Erwerb von Wechselsystemen, als Griffstücke noch freie Teile waren usw.. Wenn jemand bei dem Gesetzesgebungsverfahren dabei gewesen wäre, der weiß, was eine AR und eine Magazin ist, wäre so eine Grütze nicht dabei herausgekommen. Und auch die "Experten" die von Verbandsseite dabei waren schießen offenbar nur Luftpistole auf Holzvögel auf dem Schützenfest. Anders kann ich mir nciht erklären wie trotz Beratung durch "fachkundiges" personal solche Gesetze herauskommen können? Ich frage, weil es ja auch aktuell durchaus möglich ist, eine BKA Ausnhamegenehmigung für große Magazine zu bekommen, mit Verweis auf Wettkämpfe im Ausland. Also ist der Gesetzgeber durchaus offen große Magazine zu erlauben, wenn es Wettkampf technisch ein Bedürfnis dafür gibt. Alleridngs aktuell nur im Ausland. Nur warum hat nicht ein deutscher Verband geschafft Disziplinen zu schaffen, die auch ein Bedürfnis in Deutschland begründen würden?
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