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ToniPistole

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  1. Je nachdem was für Waffen sie hatte, hat man ihr vielleicht auch einen Gefallen getan. Es gibt genug Gun-Messies die an keiner 1€ Büchse wie speckig und versifft sie auch sein mag vorbei gehen können und so auf so hohe Anzahl an Waffen im Besitz kommen und dass nur weil sie billig sind und die ohne Voreintrag erwerben dürfen. Es ist immer erstaunlich zu sehen, mit was für einen Mist so manch ein Sportsfreund auf den Schießstand erscheint. Die Büchsen sehen aus, als wären sie von Ur-Opa im Schützengraben mit Fäkalien konserviert worden.
  2. Oh danke für das Kompliment. Unerwartet ein Kompliment von dir zu bekommen. Wenig Ahnung ist immernoch besser als keine Ahnung... Vielleicht werden wir ja noch Freunde!
  3. Ach Bounty! Dass man sich das Recht vorbehält Ausnahmen für einen Saudi Prinzen und seinen Sklaven zuzulassen, bringt dir als Hans Wurst wenig. Die dürfen auch ungestraft bei Rot über Ampeln fahren, Journalisten den Klo runterspülen und vieles mehr ungestraft machen. Aber wenn es deinem Rechthaber-Zwang genugtung gibt, dass es Ausnahmenn für Ausländer gibt, kannst du das gerne so weiter verbreiten. Mir ist das egal. Dieser ganze Thread ist ohnehin ein Troll Thread. Von wegen Glock einlagernn und so... Ich will mich meist ohnehin nicht in diese ganzen Schwachssin Diskussionen beteiligen und klicke mich nur zur Unterhaltung durch und Tue das nur aus Langeweile. Danke dass du wache hällst und mich davon abhälst meine Zeit hier zu vergeuden. Halt mal ein bisschen die Bälle flach! Wenn Du, wie Du schreibst, hier nur aus Langeweile rumtrollst, hat das schnell ein Ende.
  4. Ja ist so. It's the LAW! Das steht im Gesetz, das ich zitiert habe. Das Gesetz gilt für alle und deutsche Staatsbürgerschaft ist erstmal GrundVorraussetzung dafür und nichts besonderes was das Gesetz aushebelt. Es gibt über 80 Millionen Stück davon und das Gesetz regelt wer von diesen 80 Millionen Waffen besitzen darf. Nämlich nur ne Handvoll. Denn nicht jeder deutsche ist offenbar ein heiiiger. Es soll auch schwarze schaafe darunter geben die deutsche sind. Dass du die Glock eingelagert hast bringt dir da nichts. Da hat man dich falsch beraten. Vermutlich hat der Händler bei dem du die Glock eingelagert hast dir das aufgeschwatzt. Das einlagern einer Glock hat niemals Sinn gemacht für dich. Für den Händler aber schon. Der hat für das Einlagern von dir vermutlich mehr Lagergebühren kassiert als die Waffe wert ist. Die Glock ist keine 200$ Wert und wirst ein Vielfaches davon an Lagergebühren gezajlt haben. Das war ein gutes Geschäft für den Händler, nicht aber für dich. Was hast du denn damals mit der WBK gemacht als du die Glock eingelagert hast? Hast du denn das Überlassen der Behörde gemeldet? Die hätte die WBK dann einziehen müssen. Wenn du das nicht gemacht hast, hast du ganz andere Probleme. Jetzt stehst du wieder bei Null und musst alle Vorraussetzung erfüllen um eine WBK zu bekommen. Dass du deutschen Pass hast ist schonmal ein guter Anfang, das haben aber 80 Millonen andere auch. Jetzt musst du noch die übrigen Vorraussetzungen erfüllen, dazu gehört die letzten 5 Jahre in deutschland gelebt zu haben. Damit du dich wieder akklimatisiert hast, eine Zeitlang Steuern in D-land gezahlt hast und die Behörden Zeit haben festzustellen ob du Tren de Aragua bist oder Black Panthers oder KKK. D-Land ist nicht der wilde Westen wo jeder mit ner Knarre rumlaufen kann. Hier gelten Regeln. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Crack Junkie auf dem Wllmart Parkplatz eine Pistole ins Gesicht hält geringer als in USA. Musst du entscheiden was du besser findest.
  5. Wo kann man in Deutschland denn eine Glock so günstig einlagern, dass das wirtschaftlich sinnvoll ist? Die wollen doch so um die 100 € Pro Jahr. Das ist fast 1/4 des Preises der Glock. Warum sollte da jemand ein Massenprodukt wie eine Glock einlagern statt zu verkaufen und eine neue zu kaufen wenn Bedarf ist. Glocks gibt es wie Sand am Meer!
  6. Übrigens! Dass du Waffen in D-Land gehabt hast, heißt nicht, dass du automatisch wieder sofort eine WBK bekommst. Du musst schon die letzten 5 Jahre in Deutschland gelebt haben, damit du wieder eine WBK bekommst. (2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Nicht ohne Grund fragen die Behörden bei jedem Antrag deinen Wohnort der letzten 5 Jahre ab. Von daher bringen dir deine Schießstandbesuche in den USA nichts. Du wirst erstmal deine Waffen in den USA lassen müssen. Und auch auf diene Waffen in D wirst du 5 Jahre warten müssen bevor du die aus dem Lager auslösen kannst. Einfach so mal kurz auswandern und zurück ist nicht. So einfach wie du dir das vorstellst ist es nicht.
  7. Wenn du Waffen in D-Land hast, müsstest du eigentlich Sachkundig sein und das Gesetz kennen. Hier im Forum laufen auch nur maximal Sachkundige herum die auch nicht mehr wissen und maximal ihre Meinungen kundtun. Neben der Einfuhrproblematik hast du erhebliche Ausfuhrregeln zu beachten. Selbst die Ausfuhr von freien Teilen und selbst öffentlich verfügbaren Informationen ist in den USA verboten. Ich kenne einen Fall wo jemand eine CD mit wissenschaftlichen Artikeln im Gepäck hatte und dafür eine mehrjährige Gefägnisstrafe erhalten hat. Das hat man in den USA als illegalen Transfer von sicherheitsrelevanten geistigen Eigentum gewertet. Das die wissenschaftlichen Artikel alle im Internet frei verfügbar und von jeden gelesen werden können, ist dabei nicht von relevanz gewesen. In manche Länder darfst du nichtmal eine PlayStation ausführen. Aus gutem Grund gibt es erhebliche Preisunterschiede für die gleichen Teile in USA und D. Der Grund ist meistens, dass es schwierig und teuer ist Waffen/Teile zwischen D- und USA zu verschieben. Diejenigen die sich die Mühe gemacht haben, und die nötigen Permits eingeholt haben, lassen sich dass dann teuer bezahlen. Aber meistens lohnt sich das ganze nicht. Den Reibach machen nur die Zwischenexporteure. Du alleine bleibst auf die Kosten sitzen. In Deutschland lohnt es sich nichtmal etwas aus Österreich oder Schweiz zu importieren. Der Aufwand und die Kosten sind es nicht Wert. Viel Glück mit deinem Vorhaben. Aber lohnen tut sich das ganze nicht.
  8. Nicht nur Jägern. Auch "Sportschützen" die meinen die würden uns einen Gefallen tun, wenn sie mit ihren Kehlen-Tattoos den Schießsport bewerben.
  9. Handfeuerwaffen helfen hier aber nur wenig. Die kommen ja nicht ungepanzert und warten in alller Ruhe wie Bambi am Löwenzahn schnüffelnd abgeschossen zu werden. Die klopfen erst mit Bomben und Artillerie alles weich. Und wenn es auf Halbautomaten Distanz kommt, ist die alternative Wiederstand leisten und sterben oder aufgeben und Gefangenschaft. Die haben doch erst letzte Woche über 1000 Gefangene ausgetauscht. 1945 waren es glaube ich ein bischen mehr die überzeugt wurden aufzugeben. Damit ist empirisch bewiesen, für welche Alternative sich die meisten dann entscheiden wenn sie in dieser Situation sind. Russen sind halte keine Afghanen in Sandalen.
  10. Diese pauschalen Aussagen die andere oben so selbstbewusst getätigt haben sind falsch und bestätigen das Phänomen dass inkompetente Menschen das größte Selbstbewusstsein haben. Das nennt sich "Dunning-Kruger-Effekt". Hier nachzulesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt Null Ahnung haben aber das total selbstbewusst darstellen. Es kommt auf das Wechselsystem an. Alle Norlite Wechselsysteme für Glock sind Kurzwaffen, da: Lauf und Verschluss kleiner 30cm und bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge kleiner 60cm ist: USK-G, Sub-Compact – Gesamtlänge 380mm, Lauflänge: 214mm, Gewicht: ca. 2.650g USK-G, Sub-Compact EX – Gesamtlänge 367,5mm, Lauflänge: 228mm, Gewicht: ca. 2.700g, inkl. Gehäuseabschluss vorne mit Rastbolzen USK-G, Compact - Gesamtlänge 420mm, Lauflänge: 254mm, Gewicht: ca. 2.780g USK-G, Standard - Gesamtlänge 465mm, Lauflänge: 294mm, Gewicht: ca. 2.950g Gesamtlänge und Gewicht ohne Buffer Tube, Schaft und Kompensator! Somit ist die Deifinition „Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“ erfüllt. Das ist bewusst so gehalten, damit man weiter nur eine Kurzwaffe hat und lange Glock Kurzwaffen Magazine nutzen kann. Als Glock Besitzer dürftest du nämlich keine Langwaffe besitzen, in der die langen Glock Magazine passen würden. Das wäre verboten. Würden die Norlite Wechselsysteme diese Grenzen überschreiten, wäre das der Fall. Norlite hat aber bewusst sichergestellt, dass die Wechselsysteme unter 60cm bleiben und man diese als Glock Kurzwaffenbesitzer erwerben darf. Entweder Glock als Kurzwaffe und lange Magazine, oder Langwaffe in der Glock Magazine bis 10 Schuss gehen, dann aber keine Glock Kurzwaffe mit langen Magazinen. Beides zusammen bei einem Waffenbesitzer ist verboten.
  11. Ein Magazinsammler der nie scharfe Waffen hatte, meldet fristgerecht seinen langen Stangen Magazine als Altbestand an. Jetzt will er Sportschütze werden und sich Glocks und AR's kaufen, in denen diese Magazine passen würden. Was macht die Behörde?! Sagt die Feuer Frei?! Ich habe keine Ambitionen 10k Posts wie du zu erreichen. Ich will das überhaupt nicht diskutieren. Ich habe nicht die Zeit dir das vorzukauen. Der Richter wird dir die nötigen Argumente liefern. Der wird dafür von mir bezahlt. Dazu sind ja Gerichte da. Wenn ich als Waffenbesitzer das schon so sehe, was meinst du was ein Richter macht, der genau weiß, was das oberste Ziel des Waffengesetzes ist?! Ich habe schon in meinem Einganspost geschrieben, dass mir das klar ist, dass viele von meiner Auffassung angepisst sein werden. Der Richter aus dem Magazin-Urteil hat explizit solche Fälle wie dich erwähnt. Leute, die immer eine für sich günstigste Auslegung der Gesetze auswählen und andere Stimmen ignorieren. Äpfel mit Birnen und so... Wie das endet kann der betroffene Kammerad aus dem Urteil dir erzählen.
  12. Wenn du eine neue AR15 kaufen willst, müsstest du erst die langen Magazine abgeben. Sonst hebelst du das Gesetz aus! Jemand der bspw. eine Glock mit Magazinen größer 10 Schuss hat darf auch keine Langwaffe kaufen, die frei erwerbbaren Glock Magazine aufnehmen kann, weil du ja die langen Glock Magazine darin stecken könntest. Deshalb gibt es ja die Glock-Cut Magazine/AR-9's. Warum also sollte das Gesetz dir erlauben dieses Verbot aushebelen, und dir weitere AR15 kaufen lassen, in die du die langen Magazine verwenden könntest?! Dass das so nicht gehandhabt wird, ist mir klar. Das liegt aber daran dass die meisten das ganze gar nicht durchblicken. Erst wenn das Thema vor Gericht kommt, wird das allen amtlich bestätigt werden. Bis dahin wird man diese Ansicht natürlich durch den Kakao ziehen.
  13. Und das hat wer entschieden? Dein Sachbearbeiter und du? Das ist rechtswidrig. Nur weil die Sachbearbeiter das nicht durchblicken, heißt das nicht, dass das Verbot "nicht wirksam wird". Nur du alleine trägst die Verantwortung dass du dich an das Gesetz hälst, nicht dein Sachbearbeiter. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall vor Gericht kommt, dann wird der Richter die Quittung ausstellen. Im Forum anonym diese Rechtsauffassung zu vertreten ist was anderes als das vor Gericht zu tun. Der Kammerad der seine langen Magazine im Karton aufebwahrt hat damit hier auch geprahlt. Dank vielem Zuspruch im Forum hat der vermutlich auch gedacht er wäre im Recht. Jetzt wurde der durch das Gericht eines besseren belehrt. Dank zentralem Register ist in Sekunden eine Auswertung der Kandidaten da auf die das Zutrifft. Manche hier meinen weil sie ihre Magazine als KW/LW gemeldet haben, hätten Sie das Gesetz für immer ausgehebelt. Der Gesetzgeber ist nicht dumm. Du hast mit der Anmeldung nur die Erlaubnis erhalten die nun verbotenen Magazine zu behalten. Du darfst aber nicht danach eine Waffe kaufen und diese Verbotenen Magazine darin benutzen. Schon der Erwerb einer Waffe in der du diese Magazine einsetzen könntest ist verboten. Auch wenn man eine zum Zeitpunkt der Meldung vorhandene Waffe später verkauft, darf man dann nicht nochmal eine Waffe kaufen, in der diese Magazine passen und somit gegen aktuelles Gesetz verstößen würden. Man wird dadurch genötigt freiwillig die Magazine abzugeben. Der Gesetzgeber hat mit diesen Regelungen das Ziel gehabt, dass über die Zeit irgendwann so die Magazine und die Ausnahmen auslaufen und nur noch die aktuellen strengeren Regelungen gelten. Dass man jetzt noch Zig nunmehr verbotene Waffen nachkauft weil man irgendwann mal ein Magazin angemeldet hat und somit das aktuelle Gesetz aushebelt war nie Intention des Gesetzgebers. Wenn das noch nicht allen klar ist, wird ein Gericht irgendwann das genauso feststellen und alle Behörden werden auf diesen Sachverhalt hingewiesen und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Mir ist klar, dass diese Ansicht hier allen gegen den Strich geht und entsprechendes Echo finden wird. Aber auch wenn es aktuell oft nicht so gehandhabt wird, weil viele Sachbearbeiter diese Problematik gar nicht verstehen, wird es genauso kommen wie das Urteil zur Aufbewahrung von langen Magazinen. Da meinten auch viele (sogar Staatsministerien) weil die Magazine angemeldet wurden und "echter Altbesitz" sind und das Verbot "nicht wirksam wird" könnten die mit den Magazinen machen was sie wollen. Pustekuchen. Die Fantasie Blase hat das Gericht platzen lassen zusammen mit der Zuverlässigkeit der betroffenen.
  14. Das sollte doch eigentlich keine Rolle spielen. Gilt doch angeblich gleiches Recht für alle?! Oder? Oder erlaubt das Gesetz dass ich wegen meinem Wohnort benachteiligt werden darf und nur Bürger Dritter Klasse bin? Wenn ich jetzt sage für mich ist Behörde Furzhausen zuständig dann wären eineinhalb Jahre Bearbeitungszeit akzeptabel oder wie?! Wenn es eine große Stadt ist mit genügend Personal in der Verwaltung dann ist die Ausrede "Ja die haben ja so viel zu tun!" Und wenn es ein kleiner Ort ist dann ist die Ausrede "Ja die sind ja so schlecht ausgestattet!" Es gibt immer eine Ausrede warum der Bürger unter der Verwaltung leiden muss.
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