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Beiträge von ZPW

  1. vor 2 Stunden schrieb Ronon79:

     

    Wie sah denn dort der Versuchsaufbau aus? Wenn ich als Schütze das Geschoss hinter mir einschlagen höre, denke ich mir ja nicht: "Ich versuche es noch 5 mal, was soll schon schief gehen?"

     

    Das war kein Versuchsaufbau. Das war während dem Einschießen eines ZF. Und das Krachen der Pillen hinter dem Schützen hat man gar nicht vernommen, das kam fast gleichzeitig. Erst als ein Kollege gemerkt hat daß da Geschosse liegen ist das aufgefallen! Ein weiterer Schuß später war klar was da passierte! Danach wurde selbstverständlich sofort aufgehört! Aber der Schreck saß....

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  2. vor 5 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Ist bei Stahlzielen ja nicht anders. Das "nahezu ungebremst" weiter oben halte ich für ein Gerücht, zumal die Aerodynamik dieser verformten und taumelnden Geschosse auf dem Rückweg auch nicht gerade optimal ist, aber auch Geschosse, die einen großen Teil ihrer kinetischen Energie abgegeben haben, sind weniger gut.

     

    Schon die Tatsache daß es dabei nahezu im gleichen Moment bei der Schußabgabe hier einem gekracht hat läßt schließen daß die Geschosse zwar langsamer aber dennoch mit viel Energie zurück gekommen sind. Abbekommen mag ich sowas nicht! Damals ist glücklicherweise niemanden was passiert. Als wir realisiert haben was da passiert waren schon 10 Schuß aus dem UHR raus....

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  3. Die Rückpraller von bleifreier Munition haben wir vor einigen Jahren durch eigene Erfahrungen ebenfalls gemacht und kann es daher bestätigen. War ein Lamellenkugelfang aus Hardox mit 45° Plattenwinkel. Die Pillen kommen verformt aber am Stück wieder zurück, nahezu ungebremst! Blödes Gefühl wenn man den Finger krumm macht und die Scheibe zurück schießt....

     

    Edit: die Geschosse habe ich noch, konnten alle hinter dem Schützen aufgesammelt werden. Kann morgen gerne mal Bilder einstellen. 

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  4. vor 10 Stunden schrieb Schnuffi:

    Ich schätze mal, das mit Einführung des NWR etwa 30% der Waffenhändler und Büchsenmacher das Gewerbe aufgegeben haben.

     

    Kommt in etwa hin wenn ich mich hier so umsehe.

     

    vor 7 Stunden schrieb EkelAlfred:

    Zur großen Freude vieler verbliebener Anbieter ….

     

    Die merken das kaum. Gibt in Deutschland genug größere Händler die "Stangenwaffen" unter dem EK des kleinen Händlers verramschen. Der kleine Händler profitiert nur von Preiserhöhungen wenn er eine Waffe schon davor liegen hätte oder durch ein Alleinstellungsmerkmal. Meistens aber den durch den Bekanntenkreis, Verein, etc.

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  5. Schon alleine das NWR wäre ein Grund warum ich mit Waffenhandel nicht noch einmal anfangen würde. Dieses Register ist ein ganz große Fußangel, oder schlicht und einfach Gängelei. Leider in Deutschland unausweichlich.

     

    Ich hab meiner Sachbearbeiterin bei meiner Behörde vor drei Jahren vorgeschlagen sie zu heiraten, da ich mehr Zeit am Telefon mit ihr verbracht habe als mit meiner Freundin. 

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  6. vor 8 Minuten schrieb Schnuffi:

    Festigkeitsberechnung unter Berücksichtigung des Zeitfaktor und  derTrägheit des 

    Werkstoffes kann er nicht berechnen. O-Ton: dafür bin ich zu blöd.

     

    Vieles im Maschienenbau kann man nicht berechnen und man orientiert sich

    an vorhandenen Erfahrungen. 

    Klassisches Beispiel, ist die Gasabnahmebohrung im Lauf.

     

     

    Gerade sowas ist sauschwer wenn nicht unmöglich zu berechnen.  Erfahrungen und Versuche ist das einzige womit man sich annähern kann. 

  7. vor 18 Minuten schrieb Schnuffi:

    In diesem Beschussamt war ich auch. Dort ist auch ein G36 in Acryl ausgestellt. 

    Dort srarben 2 Personen mit einem Schuss aus dem Kal. 14,5 X 114.

     

    Nö. In Ulm war ich nie.

     

    Wir hatten damals im BA die Gelegenheit Materialtests bei Revolvertrommeln beizuwohnen, war sehr interessant, daher sind mir die Berstdrücke noch recht gut im Erinnerung. 

     

    vor 18 Minuten schrieb Schnuffi:

    Rechnerisch Nachweisen kann man die Haltbarkeit von Waffenteilen nur mit einem sehr hohen Aufwand. 

    Mir ist die Rechenformel, wie es in der Weiherstraße10 gelehrt wird, bekannt. Ich war auch dort.

     

    Ich war in Suhl, nicht in Ehingen. Wir hatten einen sehr guten Dozentenstab zu dieser Zeit, auch was Werkstoffkunde und Fachrechnen betrifft. Das war und ist noch heute hilfreich. 

     

    Bissl Erfahrung ist außerdem ja auch vorhanden, gelle?!

     

    vor 18 Minuten schrieb Schnuffi:

    Nach der FEM Methode müssten die Verschlusswarzen der AR15 Köpfe beim 1. Schuss alle abreißen. 

    Die 120mm Glattrohrkanone des Leo2 ist für über 7000 Bar ausgelegt. 

     

    Über die Finite Elements lässt sich das in dem Fall auch nicht berechnen.

     

    Die 2,2mm Wandstärke an einer Trommel (nicht Trommelstop) sind rechnerisch für 3900bar Beschußdruck ebenfalls viel zu wenig. Es hält aber doch. Die Gründe dafür sind ja bekannt. 

     

    Und ein 120mm Flintenrohr vom Leo kannst du kaum mit einer KW vergleichen. Schon alleine dass die Abbrandgeschwindigkeit des Treibmittels und die Material-Querschnitte ganz andere sind, dann kommt noch dazu dass man die KW tragen muß, für die 120er Flinte braucht es ein Kettenfahrzeug um das Ding zu bewegen und um die Energie abzufangen.

     

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  8. vor 9 Stunden schrieb Schnuffi:

    Ein Mitarbeiter eines Beschussamt hat mir gesagt,  dass sie noch nie ein S&W Revolver mit Beschussmunition

    kaputt gemacht haben. Er meinte, dass ein S&W Revolver bis 6000 bar dauer betriebssicher ist.

    Amerikanische Produkthaftung, der muss einiges aushalten, bevor es ein US Revolver zerlegt. 

     

    Das kannst du in den Bereich der Urban-Legends einordnen!

     

    Gerade S&W bzw. Taurus halten 6000bar mit Sicherheit nicht aus! Die 586/686er werden durch die 30% mit ca. 3900bar beschossen, die 29/629er mit etwa 3640bar. 6000bar wären da also 100% mehr.

    Bei 1,2mm Materialstärke an der schwächsten Stelle der Trommel (Trommelstop) reichen bereits 50% mehr für Aufbauchungen und schlimmeres. Selbst erlebt und gesehen im BA.

     

    Die SAAMI Vorgabe ist im Gegensatz zur CIP keine Pflicht sondern eine Richtlinie, man kann, muß aber nicht.

     

    Zur Zeit unserer Meisterausbildung waren wir im Beschußamt zu Gast. Da kam ein Mitarbeiter mit Kehrschaufel und Besen vorbei, da meinte ein anderer: "Na, gehste wieder S&W beschießen?"

     

    Wer einen Revolver will der stabil genug ist sollte zum Freedom Arms greifen, der überlebt auch 6000bar ohne Probleme!

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  9. vor 18 Minuten schrieb Elo:

    Angenommen, in den Scan einer gültigen Original-WBK wird in unerlaubter (!) Weise in eine freie Zeile eine Erwerbsberechtigung hineinretuschiert.

    Wird auf Grundlage dieses gefälschten Scans nun die erwähnte NRW-Abfrage gemacht, was wird das Ergebnis sein?

     

    In Anbetracht dessen daß Personen- als auch Erlaubnis-IDs der jeweiligen EwB überprüft werden und bei Überlassung direkt an die zuständige Behörde gemeldet werden wird es selbst im Falle einer Fälschung recht fix gehen bis da Konsequenzen gezogen werden.

     

    Und davon abgesehen, irgendwann in nicht mehr allzu weiter Zukunft werden Voreinträge ebenfalls ID-Nunmern bekommen.... so zumindest angekündigt. 

  10. vor 31 Minuten schrieb Elo:

     

    Bringt das in der vorliegenden Form wirklich einen echten Nutzen?

    Es läßt sich doch nur prüfen, ob eine Erlaubnisurkunde (WBK) zum Zeitpunkt x gültig ist, aber nicht, ob jemand tatsächlich eine konkrete Waffe legal erwerben darf.

    Auch nicht, ob ein Eintrag in einer WBK gültig ist, das Erwerbsstreckungsgebot gewahrt ist, ein Waffenverbot verhängt ist usw.

     

     

    Tja, das setzt latürnich voraus dass die jeweilige Behörde ihre Arbeit macht und bei einer ungültigen WBK oder einem Waffenverbot, etc. diese entsprechend als ungültig kennzeichnet.

     

    EwBs können übrigens auch Handelserlaubnisse sein.

     

    Die Erwerbsstreckung ist davon abgesehen nicht Sache vom Händler! Die hast du als WBK-Inhaber zu beachten und die Behörde darf dir auf die Finger klopfen wenn du das mißachtest. Allerdings gibt es auch nette Händler die sich schon mal bei der zuständigen Behörde erkundigen ob die Erwerbsstreckung offen ist oder nicht....

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  11. vor 7 Stunden schrieb Josef Maier:

    So lange diese Mißstände nicht abgearbeitet sind würde ich die untere Verwaltungsbehörde allerhöflichst bitten, im Interesse einer vernünftigen Vollständigkeits- und Aufbewahrungskontrolle erst mal die Papierlage stimmend zu machen.

     

    Diese Mißstände abzuarbeiten dürfte vermutlich Jahrzehnte dauern! Gefühlt sind über die Hälfte oder sogar mehr der Alt-Einträge im NWR nicht korrekt. Es fängt schon damit an daß der X-Waffe-Katalog z.B. für CZ-Waffen korrekterweise "CZ Uhersky Brod" als Hersteller richtig wäre. Jedoch sind viele der Datenbestände uralt, teilweise stehen da Einträge wie "Brünner Waffenwerke", "Ceska", "Czech Small Arms s.r.o" usw. drin was bei einer Erwerbs- oder Überlassungs- Meldung unweigerlich zu einer Fehlermeldung führt, da man einige dieser Hersteller gar nicht auswählen kann. Infolgedessen braucht es bei der zuständigen Behörde jemanden der diesen Fehlermeldungen nachgeht und diese abarbeitet. 

     

    Anderes Beispiel: so es gibt es z.B. dutzende Freedom Arms Revolver mit ein und derselben Seriennummer! Warum? Weil schlicht und einfach fälschlicherweise die Patentnummer angegeben worden ist!

     

    Das sind jetzt nur so ein paar Kleinigkeiten die so im täglichen Alltag mit dem Register auffallen. Die Spitze des täglichen Eisberges oder der tägliche Gruß des NWRs wenn man so will.

     

    Wenn mir sowas auffällt weise ich den Kunden darauf hin damit er eine Änderung veranlassen kann. Bei Waffen im eigenen Bestand veranlasse ich auch die Änderung ebenfalls sobald mir was auffällt. 

     

    Zusammenfassend kann man sagen daß das NWR eine gigantische Datenkrake ohne großen Nutzen ist welche eine enorme Menge wertvolle Ressourcen in Form von Arbeitskraft und Zeit bei den Waffenbehörden und jedem der damit zu tun hat bindet!

     

    Ein Ziel des NWR sollte die lückenlose Historie der jeweiligen Waffe sein. Die Frage ist bloß, was ist mit der Historie einer Waffe vor 2012? Das kann man einfach nicht mehr nachvollziehen. 

     

    Der tatsächliche einzige Vorteil (aus meiner Sicht) für Händler und Hersteller ist daß man die Gültigkeit einer EWB per Mausklick jederzeit überprüfen kann! Und dass das Waffenbuch in Paperform quasi Geschichte ist (welches ich aber schon von Beginn meiner Firma digital führe).

     

    vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Zudem geht das Vertrauen ja nicht mal so weit, dass die Waffenhändler im NWR mitmischen dürfen. Die melden nur über die Kopfstelle, die die Daten dann im NWR eingibt.

     

    Und das ist der ganz ganz große Fehler in dieser Datenbank!!! Die Datensätze könnten nämlich längst schon zu dem Teil korrigiert sein welche im Umlauf sind.

     

    Auch wenn sich Händler oder Hersteller ansehen könnten ob Waffenteile der jeweiligen Waffe zugeordnet sind würde sehr sehr vieles einfacher machen. 

     

    Aber das geht in Deutschland nicht! Auf Nachfrage warum nicht hieß es: Datenschutz! Als ob man an einer Seriennummer erkennen könnte wem das Eisen gehört!

     

    Das Thema NWR ist sehr komplex und undurchsichtig. Ich glaube damit könnte man Foren füllen....

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  12. Am 9.8.2023 um 21:07 schrieb pablohover:

    2013 war das NWR noch nicht.

     

    Doch! Seit 2012 sogar! Zwar zunächst nur behördenintern, aber das wurde ja mit dem NWR 2.0 ab 1.9.2019 auch für Waffenbesitzer zur Pflicht. 

     

    Wenn ich mich recht erinnere hatten die jeweiligen Behörden einen gewissen Zeitraum in dem sämtliche im Datenbestand der Behörde erfassten waffenrechtlichen Erlaubnisse ins NWR zu übertragen waren.

     

    In Folge dessen wird das 2012 also schon der Fall gewesen sein. 

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  13. Hallo,

     

    ja, das kann passieren. Dafür gibt es mehrere Ursachen. 

     

    U.a. Waffe als zerlegt oder vernichtet gemeldet, oder schlicht und einfach von der zuständigen Behörde nicht eingetragen worden.

  14. vor 9 Stunden schrieb Colt S.:

    Er musste auf jeder Verpackung einen ein Etikett anbringen welche die Ladedaten und seine Adresse enthielt, außerdem wurde von ihm verlangt das er auf jedem Patronenboden eine farbliche Markierung anbringt und einen Firmenstempel auch noch aufstempelt.

     

    Nicht nur das.

     

    Jedes wiedergeladene Los muß zum BA zur Gasdruckmessung. Solange alle Komponenten dem einen und gleichen Los unterliegen ist das ja soweit kein Problem. 

     

    Aber: neues Los ZH -> Zur Messung,

    neues Los Pulver -> Zur Messung,

    andere Geschosse -> Zur Messung,

    andere Hülsen -> Zur Messung,

    Ladedaten geändert -> Zur Messung

    usw....

     

    Für einen Großhersteller wie z.B. RUAG Ammotec vermag das kein Problem darstellen, da geht es um andere Stückzahlen, da kann ein Los durchaus einige Millionen Stück darstellen.

     

    Der kleine gewerbliche Wiederlader jedoch, der im Auftrag vielleicht mal einige Tausend herstellt, der hat da einen sehr großen Aufwand. Das rechnet sich einfach nicht mehr. 

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