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Oldmiller

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Beiträge von Oldmiller

  1. Veschrottung ohne Entschädigung ist Grundgesetzeswidrig:

     

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 14 

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
     
     
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  2. ich fürchte ja, unser Rechtsstaat scheint im Arsch.
    Geht aber vielen so, zu Beispiel Erbschaftssteuer auf Häuser:
    Gestern ein Bericht darüber.
    Eigentümer von Mietshäuser in privater Hand müssen von den Erben verkauft werden, da diese, die horenden Steuern die durch die Erbschaft anfallen, nicht bezahlen können.
    Die Häuser kaufen dann Firmen auf, erhöhen die Mieten oder Verkaufen die Wohnungen als Eigentumswohnungen.
    Die alten Mieter fliegen raus.


     

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  3. vor 8 Stunden schrieb HBM:

    Andererseits: Ein Verein sollte sich sehr gut überlegen, ob er dem Hauptverein Konkurrenz macht, z.B. durch die Aufnahme von ehemaligen Mitgliedern des Hauptvereins. Sowas kann nur schief gehen, es führt zwangsläufig zu Ärger, egal, welche Art von Vertrag man hat.

    Was heißt Konkurrenz?
    Wir bieten als DSB Verein auch das Schießen nach BDMP an. Das sehen die Mitglieder aus dem Stammverein.
    Ich habe immer zu den Jungs gesagt, sie sollen innerhalb ihres Vereins auch eine SLG bilden.
    Dann könne wir auch regelmäßig Vergleichsschießen abhalten und weisen somit Wettkampftätigkeit nach.
    Das will der Vorstand des Stammvereins aber nicht.

    Somit könne wir doch nichts dafür, wenn Mitglieder zu uns wechseln, da sie halt gerne auch mit halbautomatischen Langwaffen schießen möchten.

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  4. Ja, es ist so, wie von mir geschildert.
    Ich hatte, als SLG Leiter innerhalb meines Vereins, den vermietenden Stammverein vorgeschlagen, ihren Mitgliedern auch die Bildung einer SLG zu gestatten.
    Das will der Vorstand nicht, warum auch immer.

    Somit sind einige Mitglieder des Stammvereins, auch bei uns Mitglied geworden, um meiner SLG beitreten zu können, dann auch mit halbautomatischen Langwaffen auf 100 Meter schießen zu dürfen.

    Das hat den Vorstand des Stammvereins auch schon nicht geschmeckt.
    Nun ist aus besagtem Grund, es war eine Beleidigung seitens eines Vorstandmitgliedes, ein Mitglied aus dem Stammverein raus.
    Um zu verhinder, das es andere auch so machen, hat sich der Vorstand dieses 2 jähriges Hausverbot ausgedacht.
    Das wird jeden treffen, der aus den Verein austritt.

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  5. ah, so einfach ist das also:


    Deine Nase passt mir nicht, du kommst hier nicht rein.

    Ich denke aber, wenn man eine Anlage vermietet, schränkt das das Hausrecht ein?
    Sonst könnte der Vermieter einer Wohnung ja auch bestimmen, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht.
    Zum Beispiel verbiete der Vermieter der Mieterin als unverheiratet Person, Männer mit auf die Wohnung zu nehmen?
    Ach ne, das hatte wir ja schon mal.......

  6. Moin,
    mal eine Frage, oder auch mehrere, nach eurer Meinung oder Wissensstand zur möglichen Untersagung der Standnutzung für zwei Jahre.


    Wir sind Mieter in einer Schützengesellschaft.


    Anders als der Stammverein, ermöglichen wir unseren Mitgliedern auch das Schießen nach dem BDMP.
    Nun sind aus dem Stammverein einige Mitglieder auch bei uns eingetreten, um dann den Regeln des BDMP schießen zu können.

    Nun hatte einer dieser Mitglieder den Stammverein verlassen, weil er vom Vorstand ziemlich dumm angemacht wurde.
    In seiner Kündigung zum Jahresende, wurde ihn, vom Vorstand, die Nutzung des Standes, auch als Gastschütze oder auch Mitglied eines eingemieteten Vereins, für 2 Jahre untersagt.

    Ich halte die Untersagung für rechtswidrig und glaube, das diese rechtswidrige Untersagung auch gegen die Regel als EV verstößt.

    Frage, was meint ihr?
    Welcher Stelle unterstehen die Vereine als eV, bzw, an wen kann man sich wenden um sich zu beschweren oder Rechtsmittel einzulegen?
    Habe mal gehört, das ein eingetragener Verein seine Gemeinschaftlichkeit verlieren könne, wenn sie grob gegen (allgemeine Vereins-)Regeln verstoßen.
     

    Der Betroffene hat sich sonst nicht zu Verschulden kommen lassen.

  7. Ja, ich hatte aber auf mein Anliegen bestanden und den Sachbearbeiter aufgefordert mein Anliegen schriftlich aufzunehmen, diesen dann mit Nennung der rechtlichen Grundlage das Anliegen abzulehnen.

    nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten wurde dann der Verwaltungsakt doch in meinem Sinne vollzogen.
    Es sollte aber nicht unser Aufgabe als Bürger sein, die Sachbearbeiter wieder auf den Pfad er Gesetzestreue zu geleiten.
    Das macht mir große Sorgen, aber ich bleibe am Ball.

    Grüße an alle
    Detlef

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  8. vor 34 Minuten schrieb ASE:

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt

    also Enteignung leicht gemacht? Wenn die Schranken den Schutz des Eigentums aufheben können, hebt sich somit der ganze Artikel auf.

    vor 35 Minuten schrieb ASE:

    Falsch. Eine Altbesitzregelung gibt es, wenn Sie ins Gesetz geschrieben wird. Ist übrigens wieder der typische Fall von "ich lese nur das, was ich da gerne stehen hätte" 

    Nix falsch, die Altbestandsregelung gibt es, damit der Schutz des Eigentums garantiert wird.
    Sonnst könnte ja per Gesetz jede Art von Eigentum auch Rückwirkend entzogen werden.
    Wo hatten wir das denn schon mal? 🤔
    Wohnung weg, Möbel und jede Art von Besitz?
    Wo ist der Anfang und wo enden wir?
    Der Anfang und Probelauf war bei den Verbot und Enteignung (natürlich anders Benannt) der Butterflymesser.🤗
     

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  9. vor 5 Minuten schrieb ASE:

    Ist es möglich, beim Thema zu bleiben

    Ist es doch!
    Wenn die Bedürfnisprüfung bei Überkontingent negative ausfällt, wird die Erlaubnis widerrufen und greift in mein garantiertes recht auf Eigentum ein.
    Ich werde gezwungen mein Eigentum, das nach Artikel 14 garantiert ist, abzugeben.

    Das ist eine Enteignung, nur mit anderen Namen.

    Somit gibt oder gab es die Altbesitzregelung wegen Artikel 14 des Grundgesetzes.
    Und wenn der Staat eine Klagewelle fürchtet, weiß dieser also, das ihr Gesetz Grundgesetzwidrig ist.

     

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  10. vor 6 Stunden schrieb ASE:

    Auf welcher Grundlage erfolgt denn diese Aussage? Der GG ist nicht etwa durch Verfassungklage verpflichtet worden, sondern hat aus freien Stücken §14 WaffG geändert, um den Schützen entgegenzukommen

    Na ja Verfassung:
    Das Grundgesetz wird mittlerweile vom Gesetzgeber mit Füßen getreten und der Bundespräsident nickt als Marionette alles ab.


    Wenn der Gesetzgeber sich an das Grundgesetz gehalten hätte, wäre der Besitz nicht Bedürfnis-pflichtig.
    Deswegen, laut damaliger Begründung des Gesetzesgebers, war bis 2003 der Erwerb Bedürfnis pflichtig und der Besitz Unbegrenzt.

    Der Artikel 14 garantiert das Eigentum, also theoretisch.

    Nun stellen wir uns mal vor, SUV werden jetzt als böse Autos Bedürfnis pflichtig, und zwar rückwirkend.

    Bei den Magazinen zum Beispiel haben wir die Rückwirkung noch dazu bekommen.
    Alle SUV Besitzer müssen nun ein Bedürfnis nachweisen, oder das Fahrzeug einen Berechtigten überlassen.
    Man hat sein Auto, Schlüssel und Brief beim Verkehrsamt abzugeben und geht dann ohne Entschädigung nach Hause.
    Was dann wohl los ist.
    Einzelhäuser in Städten ist auch eine Idee.

    einen Berechtigten überlassen, ist doch nichts andere als einen Enteignung.
    Eine Enteignung, ohne Entschädigungsregelung im Gesetz, ist Grundgesetzwidrig, wird im Waffengesetz umgesetzt, interessiert aber wenige.

     

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  11. vor 3 Stunden schrieb ASE:

    Bis dahin:

    Wie wäre es, wenn du aktiv an der Veranstaltung von Wettkämpfen für Überkontingent auf lokaler Ebene mitwirkst?

    Wie kommst du darauf, das ich nicht an Wettkämpfen mitwirke?
    Da wo es mein 7/24 Schichtdienst zulässt bringe ich mich mit ein.
    Leite nebenbei noch eine SLG.
    Und ja, wir sind Bereitschaftspflegeeltern und haben mit bis zu 4 Kindern in der Tat reichlich um die Ohren.
    Zum Beispiel Hilfeplangespräche, Arztbesuche, Therapien, Einsatz in KiTa und Schule.
    Und nein, Netflix kommt bei mir viel zu kurz.
    Riecht das nach "Ausreden"? Setzen 6.

     

    Ich habe lediglich klar gestellt, das die Verbände höhere Hürden zum Bedürfnisbescheid aufstellen, als der Gesetzgeber.
    Hast du also mein Kommentar gelesen?

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