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Oldmiller

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Beiträge von Oldmiller

  1. So muss es sein.
    In Deutschland:
    Hund und Frau als Vorhut nach vorne.
    Dann in Keller, Tresor auf, Magazine füllen, Waffe Fertig laden und ab nach oben.
    Ubs, alle tot, Haus leer geräumt.
    Polizei kommt und stellt erst einmal eine Strafanzeige wegen der Waffe in meiner Hand.
    Notwehr wird später vom Richter nicht anerkannt, da ich die Eindringlich angeblich bestellt habe um eine Notwehrlage zu provozieren.

    Der Täter bekommt unverzüglich eine Traumatherapie.
    Ich bekomme ein Waffenverbot und muß den armen Täter Lebenslang eine Unfähigkeits äh Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

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  2. vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:

    vollautomatische Pumpgun

    Echt jetzt??
    Was bitte ist eine Vollautomatische Pumpgun?

     

    "eine Vorderschaftrepetierflinte, auch Pumpgun genannt – um eine laut Gutachten vollautomatische Waffe handelt und nicht wie zunächst angenommen um eine halbautomatische"

    Ich dachte bis jetzt immer, das nur Automaten halb oder vollautomatisch sein können.
    Aber man lernt ja nie aus :unknw:

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  3. vor 16 Minuten schrieb Hunter375:

    Dann sagst halt den "Mitarbeitern" durch das Fenster das sie leider draussen warten müssen bis der Reinigungsvorgang beendet und das Zeug verstaut ist,  wo ist das Problem?

    Wo das Problem ist?
    Na ja, wenn ich zum Fenster gehe sind die Waffen genauso unbeaufsichtigt, als wenn ich zur Tür gehe, oder?

     

    vor 8 Minuten schrieb Hunter375:

    Da hast du zwar Recht aber die Aktion Reset und Forderungen des VDB wird am WaffG nichts ändern

    Ach so ja, hatte ich vergessen, typisch deutsches Verhalten.
    Hier ein Leitsatz für dich:

    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren

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  4. Nach den Ansichten einiger, kann man weiter spinnen:

     

    Wie weit darf ich mich von der zerlegten Waffe aufn Tisch den entfernen, ohne das ich gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoße?

    1- gar nicht, darf kein Teil aus der Hand legen?

    2- eine Armlänge, ohne den Augenkontakt zu verlieren?

    3- Hechtsprunglänge, wenn ich noch mit einer Sicherheitskette mit den wesentlichen Waffenteilen verbunden bin?

     

    Da sieht man doch, wie richtig die Aktion Reset vom VDB ist.

    Das Gesetz ist mittlerweile total Weltfremd und gehört auf den Müllhaufen.

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  5. Na ja, mal ein Beispiel, oder auch zwei:
    Ich habe die Teile meines Perkusionsrevolver im Schaumbad.
    Es Klingelt und nun?
    Ich bleibe schön bei den Teilen, die Mitbarteiter sehen durch das Fenster, dass ich nicht auf mache und ich verliere meine Zuverlässigkeit da ich vorsätzlich nicht geöffnet habe.
    Ich habe ja die Mitarbeit verweigert.

     

    Oder, ich habe meine AR15 zum Grundreinigen zerlegt.
    Dieses mache ich in mein Hobbyraum im Keller mit einer Stahltür und Fingerprintschloss.
    Es Klingelt, ich gehe aus den Raum, schließe die Tür und öffne den Beamten die Haustür.
    Die betreten nun mit mir zusammen meinen Raum, zu dem nur ich zutritt habe.
    Sie sehen die AR Teile mit Bürsten und Lappen auf den Tisch.
    Da die Waffen nun nicht im Tresor waren, verliere ich meine Zuverlässigkeit?

  6. Moin liebe Gemeinde,
    habe mir die Walther PDP in T4E in .43" zugelegt.
    Möchte jetzt die beigelegte stärkere Feder für die Gummikugeln einbauen.
    Leider ist das wie, nicht der Anleitung zu entnehmen.
    Kann mir wer helfen?
    Müsste von der Sache mit der PPQ gleich sein.
    Danke

  7. Da stellt sich ja dann auch die Frage, wie soll er mit einen Kaliber schießen, wenn er dieses noch nicht hat????
    Und auch kein anderer im Verein?


    Wie schon gesagt, diese Fordung der Behörde ist Rechtswidrig und beschneidet den Antragsteller in seinen Rechten.

    So stand es mal in einer Urteilsbegründung, die ich als Beistand und Bevollmächtigter vorm VG Schleswig erstritten hatte.....
    Schon nach 4 Jahren, bekamen wir recht.

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  8. vor 22 Minuten schrieb Handgunner:

    super solche spielchen !

    DAS ist natürlich der "königsweg" für sportschützen - absolut top !

    mann oh mann.........:peinlich:

    Peinlich für den Gesetzgeber, die haben doch mit diesen Unsinn angefangen.


    Aber ja, der gute deutsche Bürger soll ein guter Untertan sein.


    Und das ist kein Spielchen.
    Wenn die Behörde die Erlaubnis der 308er widerruft, ist diese wohl leider im recht.
    Also pro Forma verkaufen und Austragen lassen.
    Danach wieder "Bedürfnissfrei" wieder erwerben, dafür ist die gelbe WBK ja da.
    Was ist daran bitte Peinlich?
    Peinlich ist es, dass die Behörden mit tricks versuchen den Waffenbesitzer zu schikanieren.

    • Gefällt mir 2
  9. vor 30 Minuten schrieb Silver73:

    Das Waffengesetz in Tschechien hat aber für die dortigen Bürger noch wesentlich bessere Schmankerl auf Lager !

    Sehe ich immer beim Wurfscheibenschießen dort ... verdecktes tragen von KW in der Öffentlichkeit, Erwerb derselben einfach und

    weit verbreitet

    und da hängen die Toten auch nicht über den Zaun.
    Was ist faul im Staate Deutschland.
    Ein Verbotsamoklauf, unserer Sozialisten, nach den anden. :rtfm:
    RIP erwachsene Demokratie :traurig_16:

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