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Kreppel

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Beiträge von Kreppel

  1. vor 7 Stunden schrieb msk:

    Es wird keine Eigenschaft weggelassen. Der Schrank erfüllt die Norm. Es geht ja nicht darum, ob der Schrank die Verankerungsmöglichkeit besitzen soll oder nicht. Es geht darum, dass dieser Teil der Norm für die Anwendung "Waffenschrank" laut WaffG für den Waffenbesitzer nicht explizit von Belang ist, denn im Gegensatz zur VdS wird eben keine Verankerung gefordert. Nur weil eine Norm eine bestimmte Anzahl von Anforderungen umfasst, heißt das noch lange nicht, dass alle diese Anforderungen für jede Anwendung relevant sind

     

    Bevor eine diese hahnebüchene, an den Haaren herbeigezogene Herausklauberei dessen, was man gerne hätte, dass es so sei glauben möchte:

     

    Das Waffengesetz muss keine Verankerung fordern, denn die ist in der DIN bereits enthalten. Die trotzdem geforderten 200 kg bei Widerstandsgrad 0 sind wie bereits beschrieben handwerklicher Murks des Gesetzgebers.

     

    Das Waffengesetz fordert Widerstandsgrad 0 (mit Bedingungen) oder 1.

     

    Die Norm die diese Widerstandsgrade definiert sagt, dass alle Schränke unter 1.000 kg verankert sein müssen, um die Norm und damit den gesetzlich geforderten Widerstandsgrad zu erfüllen.

     

    Und ~50% der Hersteller sagen das auch so in ihren Waffentresor Bedienungsanleitungen/Handbüchern/Montageanleitungen. Der Rest lässt es halt weg.

     

    So, genug Lebenszeit für Windmühlen geopfert, das muss jetzt wieder für ein paar Monate reichen.

  2. vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

    Nochmal, die 200kg beziehen sich einzig auf die alten A und B Schränke nach VDMA, nicht auf die neuen.

     

    Schau' nochmal in's Gesetz, bzw. genauer die AWaffV. Die vorher für die A/B-Schränke genutzten 200 kg sind auch bei den 0er-Schränken erwähnt.

    Aber nicht, weil sie in der DIN EN 1143-1 auftauchen (denn die sagt, dass alles unter 1000 kg sowieso verankert sein muss), sondern weil die Herrschaften die das Waffenbesetz regelmäßig verschlimmbessern immer mit dem Bauch denken und nicht mit dem Kopf.

  3. vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Wurde ja erst vor wenigen Wochen intensiv durchdiskutiert. Leider erfolglos, denn es kommen immer noch dieselben nicht ganz korrekten Informationen hier raus:

     

    Das liegt aber daran, dass es Leute wie Du bis heute nicht verstehen wollen.

     

    vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Ah, 200 kg Abrißgewicht muss also bei der Verankerung eines kleinen/leichten Ier Schrankes sein. Also nicht 1000 kg oder 5000 kg, sondern nur 200 kg. Und wenn der I-Schrank schon > 200 kg Eigengewicht mitbringt, dann logischerweise gar keine Verankerung, richtig? Warum hast Du diese Sicht nie im "großen Diskussionsfaden" eingebracht? Wäre schön entspannend gewesen!

     

    Nein.

     

    §13 AWaffV bezieht sich auf Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1. Was die fordert, wurde hier ja schon dargelegt, diskutiert und grossteils nicht verstanden (auch nicht von denen, die sich "damit beruflich beschäftigen", dann N nicht in kg umrechnen können und das dann per YouTube dokumentieren).

     

    Dass sich in §13 Abs. 3 und Abs. 4 immer noch "200 kg" finden, liegt daran, dass auch hier wieder das Waffenbesetz handwerklich grottenschlecht ausgeführt wurde und die Schreiberlinge natürlich nicht Anforderungen aus dem alten Gesetz weglassen konnten bzw. vielmehr wollten. Die haben die DIN/EN 1143-1 aber genauso wenig gelesen (und verstanden) wie der Rest der Diskutanden hier auf WO, denn andernfalls stände das so nicht mehr im Gesetz - und wenn doch noch, dann zu mindest anders formuliert.

     

    Entgegen dem Gesetz mit seinen 200 kg Gewicht des Tresors (von einer Verankerung mit vergleichbarem Abreißgewicht wird da übrigens nicht mehr gesprochen, genauso wie der Sonderfall A/B Jägerschrank mit seiner Ausnahmeregelung aus dem Gesetz gestrichen wurde) spricht die DIN/EN 1143-1 nur von der Stabilität der Öffnung in der Tresorwand und von einer "fachgerechten Verankerung", gibt für diese aber keine Werte vor. Die 200 kg finden sich nur im Gesetz und können damit als Mindestabrisswiderstand der Verankerung für kleine/leichte Tresore verstanden werden - zumindest theoretisch. Verankert werden müssen alle.

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  4. vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Dort hatte sich der Mann sehr genau mit der EN befasst

     

    Und kann dann 50 kN nicht korrekt in kg umrechnen, meint aber YouTube Videos darüber machen zu müssen...

     

     

    vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

    und keine Verankerungspflicht abgeleitet.

     

    Na denn ist ja gut...

     

     

    ...dann irren sich halt die Hersteller. Dafür können die aber vielleicht 50 kN und kg umrechnen. :rolleyes:

     

     

    https://s3.secureo.at/assets/tre/secureo/anleitung-secureo-hawk.pdf

     

    Zitat

    Der garantierte Einbruchwiderstand nach Grad 0 ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem
    Eigengewicht von 1000 kg fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu
    verhindern, dass Diebe Waffenschränke einfach mitnehmen und später in einem entspannten
    Arbeitsumfeld in aller Ruhe öffnen.

     

     

    https://cdn.shopify.com/s/files/1/0609/6470/0413/files/Anleitungen_BW_TRESORE_ANL_Montageanleitung-Wertschutzschraenke_DE_EN_FR_MTD_MT_RangerN_OL_Magno_2024-02-16_22-20.pdf?v=1708131633

     

    Zitat

    Entsprechend den Zertifizierungs-Richtlinien muss ein Wertschutzschrank mit einem
    Gewicht unterhalb von 1000 kg mit mindestens einer Verankerung zusätzlich gesichert
    werden.

     

     

     

    https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Wilhelm.pdf

    Zitat

    Der garantierte Einbruchwiderstand nach dem Widerstandsgrad Kl. 0 ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg
    fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe den Wertschutztresor einfach mitnehmen und
    diesen später, in einem entspannten Arbeitsumfeld, in aller Ruhe öffnen.

     

     

    https://media.hartmann-tresore.de/file/BA_Serie_Joachim.pdf

    Zitat

    Der garantierte Einbruchwiderstand nach dem Widerstandsgrad Kl. I ist nur gegeben, wenn Schränke unter einem Eigengewicht von 1000 kg
    fachgerecht am Aufstellort verankert werden. Ziel der Verankerung ist es, zu verhindern, dass Diebe den Waffenschrank einfach mitnehmen und
    diesen später, in einem entspannten Arbeitsumfeld, in aller Ruhe öffnen.

     

     

     

    vor 54 Minuten schrieb gunvlog:

    Selbst wenn ein Tresorhersteller die Aussage tätigt, was mir Burg Wächter getätigt hat, dass die Verankerung vorgeschrieben ist, dann kommt die Reaktion hier: „Die haben keine Ahnung, da würde ich nie etwas kaufen!“

     

    Spar' Dir einfach Deine Energie. Das hier ist wie mit den Perlen vor die Säue.

     

    Ich bin ja wirklich kein Freund (auch) von Deinen YouTube Videos, aber für Deinen Kampf gegen Windmühlen hier hast Du ein Like verdient. Ich spar' mir meine Lebenszeit mittlerweile lieber.

    • Gefällt mir 1
  5. vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

    Die Zeitschrift Visier hat die Tigr in 7,62*54R getestet.

     

    vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

    Hochgerechnet

     

    vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

    Der Test von Visier ist kein Fake.

     

    Ähmja...

     

     

    vor 3 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Verkappte Schrankwaffen könnten zudem dadurch auffallen, dass die Behörde nie Munitionskäufe mitbekommt. 

     

     

    Bitte was?

    • Gefällt mir 2
  6. vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

    Ich war dabei von Anfang an und habe darüber hinaus auch so manche eigene Erfahrung sammeln können...

    Und Du glaubst, Du bist da der Einzige?

     

    vor 1 Minute schrieb Cascadeur:

    Dieses Narrativ wird dann von den Gläubigen jahrzehntelang weitergetragen

     

    Und andere stecken den Kopf in den Sand und glauben halt, was sie gerne glauben wollen... weil sie ja in Stuttgart auf der Messe waren... oder so.

     

     

     

    vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

    selbst nach zwei Dekaden ist man sich nicht zu peinlich, immer noch Kübel für Kübel voll Scheiße über ihn auszukippen...

     

    Und womit?

     

    vor 12 Stunden schrieb Wauwi:

    Kleiner Tip an alle Tastaturhelden, ...: Haltet mal lieber den Ball flach, über Dinge, die ihr nicht beurteilen könnt. 

     

    Willkommen im Club. :rolleyes:

  7. vor 2 Stunden schrieb Jack Weaver:

    Und bei nem normalen geschlossenen Dach braucht es auch keine Zwischendecke mit Stahleinlagen.

     

    Und das entscheidest Du?

     

    Oder doch vielleicht der Sachverständige und die Bausubstanz?

     

    vor 2 Stunden schrieb Jack Weaver:

    Wo lebt, oder haust?, ihr nur alle?

     

    Das fragt man sich bei den meisten Deiner Beiträge auch...

  8. Am 5.1.2024 um 12:15 schrieb steven:

    Aber, er hat das angeboten, was ihm nach dem Gesetz erlaubt war.

     

    Er hat es eben schon angeboten, bevor es ihm nach dem Gesetz erlaubt war und der Gesetzgebungsprozess noch nicht in trockenen Tüchern war.

     

    Jetzt ist es halt verschärft, stört ja nicht. Oh, Moment...

     

    Am 5.1.2024 um 11:42 schrieb Cascadeur:

    Hätte er das nicht machen sollen?

     

    Ja, das hätte er nicht machen sollen.

     

    Dafür dürfen sich jetzt Sportschützen seit 20 Jahren mit den Folgen herumschlagen.

    • Gefällt mir 1
  9. vor 1 Minute schrieb Cascadeur:

    Du warst damals dort?

     

    Es ist vollkommen irrelevant, ob man damals da war oder nicht, auch wenn Du da dauernd drauf rumreitest.

     

    Nocheinmal, ganz langsam, zum mitschreiben:

     

    Einen Messe-Besuch kann man nicht in der Politik und bei Bedenkenträgern herumzeigen.

    Eine Print-Werbung schon.

     

     

    Was wird also weitere Kreise gezogen haben?

     

    Wenn man auf seiner Webseite dann Print-Werbung und Messeauftritt zusammen abbildet, dann wird die Messe vielleicht mal im gleichen Atemzug genannt, dürfte aber eine ziemlich niedrige Relevanz gehabt haben.

     

    vor 5 Minuten schrieb Cascadeur:

    Kleiner Tipp: Beitler war nicht der Einzige mit einem MP5 Klon damals in Stuttgart. 

     

    Haben die anderen denn auch so offensiv Print-Werbung gemacht? :rolleyes:

     

    Genau darum geht's doch.

     

    vor 4 Minuten schrieb Cascadeur:

    war keine Überraschung, wie das aber heute gerne dargestellt wird.

    Wer hat das denn als Überraschung dargestellt?

  10. vor 4 Minuten schrieb rider650:

    Mir ist klar dass sowas in einem deutschen Sportschützenkontext exotisch und unsicher erscheint.

     

    Es erscheint unsicher, weil es unsicher ist. Vor allem, weil es deutlich bessere Lösungen gibt, die ohne unnötige externe Sicherungen und Abzüge, mit denen die ersten paar Schuss unter Stress irgendwohin gehen, auskommen.

     

    vor 9 Minuten schrieb rider650:

    darum werde ich das auch nicht weiter verteidigen.

     

    Wie gut das klappen würde, sieht man an Deiner Vollauto-Argumentation. Wie gesagt, passt schon.

     

     

    vor 9 Minuten schrieb rider650:

    Zumindest wissen jetzt ein paar mehr, dass diese Lösung existiert.

     

    Zumindest wissen jetzt ein paar mehr, was eine dumme Idee ist.

  11. vor 12 Stunden schrieb rider650:

    Generell zum verdeckten Führen gefallen mir Clips am besten, die direkt an die Waffe geschraubt werden und sie so ohne Holster im Innenbund halten.

    Schlanker gehts nicht.

    Und mehr Murks geht auch kaum.

     

    Passt aber zu den Sturmgewehr Mitteldistanzwaffen-Beitrgägen.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 6 Minuten schrieb Katechont:

    (Durch das Verbot einer Waffe, die durch ihre kurze Bauform gut versteckt getragen werden konnte, wurde augenscheinlich die öffentliche Sicherheit schnell bedient.)

     

    Die "Pumpguns", als Schrotflinten mit Pistolengriff sind einzig aufgrund des Umstandes, dass sie der Schul-Attentäter von Erfurt als Tatwaffe mitgeführt (aber nicht verwendet) hat, in's Verbot gerutscht (damit man wenigstens "was getan" hat).

     

    Da ging es um keine Sachargumente wie "kurze Bauform" oder "gut versteckt tragen".

     

    vor 8 Minuten schrieb Katechont:

    Ich denke, dass unter dem Aspekt der kleineren Gesamtlänge auch Bullpup-Waffen gleichbehandelt wurden.

     

    Dementsprechend ist auch dieser Gedankengang nicht korrekt.

     

    Die "Pumpguns" sind, nachdem die Tat in Erfurt am Tag der Verabschiedung des neuen Waffengesetzes im Bundestag erfolgte, in kürzester Zeit im Rahmen einer Nachberatung um Juni herum noch mit dem neuen WaffG verboten worden (wäre der Gedankengang korrekt, wären die Bullpups ebenfalls im Gesetz gelandet).

     

    Die Bullpups wurden aber erst im Zuge der Genese des §6 AWaffV aufgrund der weiter oben beschriebenen Umstände (und auf Grundlage der gleichen Situation) im darauffolgenden Jahr aufgenommen und nur für Sportschützen ausgenommen und eben nicht generell verboten.

     

     

     

  13. vor einer Stunde schrieb emmi2:

    schonmal einen Blick in den Bundesanzeiger geworfen,.....?  da stehen alle geforderten Materialien und Dicken drin,.....

     

    Hast Du denn schonmal einen Blick da reingeworfen?

     

    Es geht ihm doch grade darum, dass in der Schießstandrichtlinie bis auf exakt eine Nutzungsart nur auf entweder <30/200 oder eben 1.500 oder 7.000 Joule abgestellt wird und eben nicht auf die gewünschten 4.000 Joule.

    Bei der Erwähnung von 4.000 Joule wird das auf Geschossfänge für Flinten mit Bleischrot und FLG eingeschränkt, "normale" KW und LW sind da dann nicht zugelassen.

  14. Schießstandsachverständige nutzen für Raumschießanlagen manchmal auch den Zwischenwert von 3.500 Joule.

    Hierfür gibt es eine Reihe von zertifizierten Materialien und Bauweisen.

     

    Beispiel:

     

    https://www.lahnau-akustik.de/einsatzgebiete/raumschiessanlagen

     

    Zitat

    Bei uns finden Sie Komplettlösungen für Sportschützen und Biathleten bis 200 Joule, für zivile und behördliche Raumschießanlagen bis 1500 Joule sowie ganz neu unser Indoor-System für Decke und Wand bis 3500 Joule.

     

    Lahnau sollte in der Lage sein, Schießstandsachverständige zu nennen, mit denen sie zusammengearbeitet haben und die solche 3.500 Joule-Anlagen abgenommen haben.

    Das Ganze kostet aber Geld, denn die Hersteller lassen sich die Zertifizierung natürlich entsprechend bezahlen. Ohne entsprechende Zertifizierung Kraft eigener Arroganz wird aber kaum ein Sachverständiger von der Richtlinie abweichen. Mit Eigenleistung und Selbstbastelei wird es da also nix.

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