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CyberMW3

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  1. Guten Abend liebe Community, gleich vorab, falls das Thema schon mal aufgetaucht sein sollte, Entschuldige ich mich sogleich für die erneute Eröffnung des Themas. Mir stellte sich heute die Frage als WBK-Besitzer, inwiefern die Regelmäßigkeit Anhand des Schießbuches nachgewiesen Werden muss (die 12 mal einmal im Monat bzw. 18 mal unregelmäßiges Schießen ist bekannt!) . D.h. reicht es aus, wenn ich bspw. An einem Tag 18 verschiedene Kaliber schieße (zwar unwahrscheinlich, aber bestimmt machbar) folglich hätte ich 18 Stempel/- Einträge im Schießbuch; oder muss ich z.B. An 18 verschiedenen Tagen geschossen haben und diese enstsprechend im Schießbuch vermerken. Etwas abgeschwächter verfasst, reicht es also aus an 9 Tagen im Jahr zu schießen, allerdings an jeweils einem Tag zwei verschieden Kaliber zu schießen und somit 18 Stempel zu haben? Wenn möglich habt ihr eine entsprechende Vorschrift bzw § , wo ich es nachlesen kann? Vielen Dnak schon einmal im Voraus 😉!
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