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KleineFrage

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  1. @knight Diese Grauzone, welche du beschreibst, macht mir eben Sorgen. Ich bin nicht gewillt, jedes Messer mit einer Hand öffnen zu wollen und dies dementsprechend auch zu versuchen. Aber meist wird eben den Polizisten "mehr geglaubt". Ist bei mir zumindest so. Deswegen waren sie sich eben auch so sicher. Ich konnte noch so oft widersprechen. Das artete letzlich aus... Jeder behaarte auf seiner Meinung, sodass die eh schon gereizte Stimmung auf beiden Seiten kippte. Ich benutzte wie gesagt das Messer auch länger nicht mehr. Deswegen ist es für mich schwierig, ganz genaue Angaben darüber zu machen. Leider. Und deswegen wusste ich eben auch nicht, dass es sich noch im Auto befand. Ausserdem war ich mir sicher, dass es ein Zweihandmesser sei. Und somit hätte es dennoch überall "rumliegen" können. Ich versuche nur erlaubte Gegenstände in meinem Auto mitzuführen. Umso ärgerlicher ist das eben mit besagten Messer. Ich dachte, ich habe mir nichts vorzuwerfen. Also alles keine Absicht. Im Gegenteil.
  2. Zweitaccount? Ich bin ich. Neu hier. Zufällig drauf gestoßen. Ehrlich. Ich bin es gewohnt, selbst im realen Umfeld auf viel Missmut zu stoßen, wenn ich mal von einer Kontrolle erzähle. Ich habe es mir nicht freiwillig ausgesucht. Dann könnte ich mir viel Ärger ersparen. Aber das ist ein anderes Thema und nicht weiter wichtig für hier "Begleitschutz" bei Kontrollen war insoweit gemeint, dass immer ein Polizist an meiner Seite ist. Mir nicht von der Stelle weicht. Mich auf Schritt und Tritt beobachtet. Und jaaaaaa, du hast recht. Ich war da total dämlich. Hab ich mir im Nachhinein auch gedacht. Bei der Personenkontrolle fanden sie meinen Autoschlüssel. Betrachteten diesen. Da dachte ich, nun wissen sie es eh schon, da das Auto in Sichtweite stand. Aber ja, es war dennoch ein Fehler von mir. Ich kannte das bis dato noch nicht. Sonst fingen die Kontrollen meist normal als "Verkehrskontrolle" an. Ich dachte nicht nach. Eine Grundlage nannten sie mir nicht. Ich musste ja direkt im Polizeiauto Platz nehmen. Sie machten einen Drogenschnelltest bzgl. anderer Dinge. Welcher aber negativ ausfiel. Daraufhin wollten sie unbedingt das Auto durchsuchen.
  3. Ich habe kein Messer, um damit jemanden zu verletzen. Im Gegenteil. Bin harmlos, auch wenn ich bei jedem meiner Schritte während Kontrollen immer einen "Begleitschutz" habe... 😞
  4. Da fällt mir gerade dazu was ein. Mit würde vor einiger Zeit auf seitens der Polizei ein Messer weggenommen, welches sie für ein Fallmesser hielten. Monate später konnte ich dies von der Polizei wieder abholen, mit der Bemerkung, dass es jedenfalls dennoch ein Einhandmesser sei. Wieder verging einige Zeit und das Verfahren wurde letzlich eingestellt. Ohne, dass ich aber nun weiss, ob das Messer von damals ein Einhandmesser ist oder nicht. Diese Frage ist etwas schwerer zu beantworten, da das Messer arretiert wurde usw. Habe mir besagtes Messer während der aermittlungszeut auch wieder geholt. Traue es mich bis dato aber nicht ins Auto zu tun. Laut Waffenhändler erlaubte Zweihandmesser. Aber die genannte Arretierung usw. lassen Zweifel offen. Ich bin echt unsicher. Nicht leicht, so ein Thema 😞 Würdet ihr das Messer wieder in Benutzung nehmen? Das Neue. Nicht das Alte. Denn das Alte lässt sich sogar durch Schwung herausklappte. Locker mit einer Hand. Das Neue nicht. Entweder durch Abnutzung oder was weiss ich. https://www.herbertz-messerclub.de/messer/einhandmesser/3284/taschenmesser-totenkopf Okay, wobei mich jetzt selbst der link etwas irritiert, da da "Einhandmesser" steht... Laut Waffenhändler vor Ort normal erlaubte Zweihandmesser
  5. Es ist leider so, dass die Polizei schon mehrfach verbotene Gegenstände (Faustmesser, Einhandmesser usw) bei mir fand. Aber einfach nur aus Dummheit meinerseits. Deswegen frage ich aktuell ja auch so genau nach. Ich bin mir echt unsicher. War mir bis zur Beschlagnahme sicher, dass besagtes Messer erlaubt war. Ausserdem wurde es schonmal kontrolliert und die anderen Beamten ließen es "links liegen" Aber da die Polizei diesmal sehr sicher war, zweifle ich langsam.
  6. Die Polizisten schienen sich an Ort und Stelle jedoch sehr sicher zu sein, dass das Messer ein Einhandmesser sei. Ich widersprach dem wehemennt. Was letzlich in gegenseitigen Missmut ausartete, weil jeder lautstark bei seiner Meinung blieb.
  7. Also in dem Punkt bin ich mir zu 90 Prozent sicher, dass dies der Fall ist. Ich zog die Klinge raus... Und klappte diese einfach wieder zu. Dabei drückte oder betätigte ich nie einen Knopf oder eine Vorrichtung. Und dann ist es KEIN Einhandmesser?
  8. Ich werde ohne, dass ich mir das Messer irgendwie nochmal besorgen müsste, wohl keine genauen Informationen weitergeben koennen 😞 was aber aufgrund des Auslandskauf mehr als schwierig ist.
  9. Klingt ja fast so, als würde das Messer dann bei einfachster Benutzung auch einfach zuklappen können
  10. Also dies müsste ich nie tun. Einfach zuklappen. Dies könnte man sogar mit einer Hand. Da war der Widerstand nicht gross. Im Gegensatz zum Öffnen
  11. Ich kann nur aus der Erinnerung schreiben. Hoffe ich schreibe nichts falsches. Durfte das Messer ja nicht mehr sehen oder anfassen. Aber soweit ich mich erinnern kann war die Klinge flach. Ohne gross schick schnack. Also pin und Flipper glaube ich auf jeden Fall nicht.
  12. Wie genau ist die Definition von verriegeln?
  13. Verdacht auf Btm. So schien es mir. Ich bin es fast schon gewohnt, da dieser Ablauf bei mir fast jedes Mal gleich ist.
  14. Der Polizist hielt das Messer jedoch in einer Hand. Und mit seinen Fingern zog er die Klinge heraus. Ja okay, kann sein, dass er als Mann stärker ist. Ich als Frau brauchte zwei Hände. Wobei ich sagen muss, dass mich ein einhändig es Öffnen auch nie interessiert hat.
  15. Somit wäre ja eigentlich jedes Zweihandmesser ein Einhandmesser o.O
  16. Wenn ich so überlege, habe ich das Messer wie gesagt immer mit zwei Händen geöffnet, da die Klinge einen Widerstand hatte und ich diese somit nicht mit einer Hand aufbekam. Also ich hielt das Messer in der einen Hand und mit der anderen fasste ich an die Klinge.
  17. Ich werde öfters kontrolliert. Dabei wird meist mein Fahrzeug komplett durchsucht. In besagten Falle war ich zuerst jedoch zu Fuß unterwegs. Es erfolgte eine Personenkontrolle und sodann eine Fahrzeugkontrolle, da das Auto nicht unweit weg geparkt war. Folglich fanden sie u.a. das Messer in der hinteren Seitentüre. Ich hatte bereits vergessen, dass dieses Messer noch im Auto war. Sofort meinten die Polizisten, dass dies ein Einhandmesser sei und sie mir dies nun wegnehmen würden und eben eine Strafe folge... Ich war mir bis dato jedoch sicher, dass es ein normales Zweihandmesser sei, denn ich öffnete dieses immer mit zwei Händen, indem ich es an der Kerbe herauszog, also aufklappte.
  18. Das Messer habe ich im Ausland gekauft. Genauer gesagt in der Tschechei ohne Verpackung auf dem Markt... Deswegen kann ich diesbezüglich leider keine genauen Angaben machen 😞 Kann es nur vage beschreiben.
  19. https://www.asmc.de/taschenmesser-mil-tec-oder So in der Art war das Messer. Aber OHNE Klingenlifter!
  20. Ich hatte es vllt. etwas falsch geschrieben. Die Klinge tritt nicht aus wie bei einem Cuttermesser. Sondern der Polizist schob (klappte) die Klinge seitlich heraus. Ich benutze bis dato immer zwei Hände.
  21. Hallo, mir wurde bei einer Kontrolle seitens der Polizei ein Messer beschlagnahmt. Laut deren Aussagen ein Einhandmesser, da der Polizist dieses in einer Hand haltend mit den Fingern wohl aufschieben konnte. Also die Klinge rausschieben. Sonst hat das Messer aber keinen Knopf zur Öffnung. Und zuklappen kann man das Messer ohne Lösen eines Widerstandes. Was sagt ihr?! Ein- oder Zweihandmesser? LG
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