Da fällt mir gerade dazu was ein. Mit würde vor einiger Zeit auf seitens der Polizei ein Messer weggenommen, welches sie für ein Fallmesser hielten. Monate später konnte ich dies von der Polizei wieder abholen, mit der Bemerkung, dass es jedenfalls dennoch ein Einhandmesser sei. Wieder verging einige Zeit und das Verfahren wurde letzlich eingestellt.
Ohne, dass ich aber nun weiss, ob das Messer von damals ein Einhandmesser ist oder nicht. Diese Frage ist etwas schwerer zu beantworten, da das Messer arretiert wurde usw.
Habe mir besagtes Messer während der aermittlungszeut auch wieder geholt. Traue es mich bis dato aber nicht ins Auto zu tun.
Laut Waffenhändler erlaubte Zweihandmesser. Aber die genannte Arretierung usw. lassen Zweifel offen. Ich bin echt unsicher. Nicht leicht, so ein Thema 😞
Würdet ihr das Messer wieder in Benutzung nehmen?
Das Neue. Nicht das Alte. Denn das Alte lässt sich sogar durch Schwung herausklappte. Locker mit einer Hand.
Das Neue nicht. Entweder durch Abnutzung oder was weiss ich.
https://www.herbertz-messerclub.de/messer/einhandmesser/3284/taschenmesser-totenkopf
Okay, wobei mich jetzt selbst der link etwas irritiert, da da "Einhandmesser" steht... Laut Waffenhändler vor Ort normal erlaubte Zweihandmesser