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maxlll

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Alle Inhalte von maxlll

  1. hab ich gemacht. allerdings nur mit Langwaffe
  2. Wenn ich also nicht das Kalenderhahr 2024 nehme sondern den Zeitraum September 23 - September 24 geht das auch. in diesen Zeitraum hab ich mehr wie 6
  3. Danke nur zur Info Ich war öfter als 6 mal im Jahr schießen- genau genommen 25 mal. ich hab halt nur 5 mal mit der Pistole trainiert. Der Rest war Langwaffe
  4. das wird wahrscheinlich nix mehr
  5. ich hab mir mal mein Schießbuch angeschaut, und dabei ist mir aufgefallen, dass ich im diesen Jahr nur 5 mal mit meiner Pistole geschossen habe. und zwar so ungünstig, dass ich in einem Quartal überhaupt nicht geschossen habe. in meinen Hinterkopf geistert so eine Regel rum, dass man min. 1 im Quartal oder 6 mal im Jahr schiessen muss- Sonst verfällt das Bedürfnis auf eine Kurzwaffe. Stimmt das so? Wenn Anfang Januar dann eine Kontrolle kommt, und die merken das, was passiert dann?
  6. ich hab einen. lief alles gut. Kannst du die Hintergründe erläutern. Die sind mir nicht bekannt
  7. https://www.gunfellows.de/ oder machst es in Forchheim
  8. maxlll

    plinking

    ich hab mal Zahnstocher oben auf den scheibenrand geklebt, und darauf geschossen. nur leider sind die nicht von meinen Schuss durchgebrochen, sondern von den abprallenden Kugelnsplitter.
  9. maxlll

    plinking

    ok hat einer Ahnung was der Duelling Tree "four" oder "six" so kosten. die Dinger sehen net billig aus.
  10. maxlll

    plinking

    Leider finde ich nix in E net, wo man günstig Plinkingsachen für KK oder GK kaufen kann. Wenn was angeboten wird, sind die meisten nur für Luftgewehr geeignet. Am besten was, was man auf den boden stellen kann und einfach zum aufbauen und abbauen ist
  11. das war weit vor meiner Zeit.
  12. das stimmt. Aber wenn man das ganze weiterspinnt, versucht er mir zu Kündigen und dann kommen Anwalt und Gericht ins spiel, was ich eigentlich gerne vermeiden möchte
  13. ne bin erst ja eingezogen und die Bude ist gut 😛
  14. Früher oder später hätte sie es eh gemerkt. Ihre Sohn wohnt auch im Haus und liest Jährlich das Wasser und Heizung ab
  15. Es sind 3 Betonwände und eine Zimmertür, die ich abschließen kann.
  16. danke für die schnellen Antworten. Der Waffenschrak ist 150 kg mit 45cm x 35cm Grundfläche. das Haus ist von 1994 ist ich hab mir extra a Bodenplatte von 1qm gebaut, damit das Gewicht verteilt wird, und ich stelle ihn an die Wand Vom Gewicht her sehe ich da kein Problem Meinen Vermieter geht es eher darum, dass scharfe Waffen in der Wohnung sind, und sich aus versehen ein Schuss lösen könnte- Hatten damit schon mal schlechte Erfahrungen.
  17. Hallo miteinander jetzt steh ich kurz vor meiner WBK und ich hab meine Vermieter mal nach der Deckentraglast der Wohnung gefragt. So hat er dann auch mitbekommen, dass ich bald Waffen in der Wohnung haben werde. Er war überhaupt nicht begeistert, und wollte mir es am liebsten verbieten. Nach langen hin und her, hat er gemeint, ich kann ja den Schrank in meinen absperrbaren keller stellen- Was mir aber nicht so recht ist, da ich die Waffen lieber in der Wohnung hab. Ich hab eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihm, und will jetzt nicht auch mein recht pochen, da ich fest davon ausgehe, dass ich meine legalen Waffen in der Wohnung lagern darf, und er nix dagegen machen kann. oder darf er mir vorschreiben, dass ich sie im Keller lagern muss
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