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hattori.hanzo

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  1. Wobei im aktuellen Entwurf ja die Meldepflicht zur Debatte steht und das Sie eben eventuelle nicht mehr erlaubnisfrei sein könnte. Oder sehe ich das falsch? Soweit ich das WaffG interpretiere, ist die Armbrust zwar den Schusswaffen gleichgestellt. Jedoch gibt es derzeit zumindest noch einige Ausnahmen, welche für die Armbrust im WaffG definiert sind. Der springende Pubkt ist für mich, dass laut WaffG eine Armbrust nicht schießen kann im Sinne des Gesetzestextes. Demnach kann ich auch keine Schießstand Pflicht erkennen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
  2. Ich habe keine Ahnung auf welchen Schießstand ich mit der Armbrust gehen soll. Wie handhabt ihr das? Ich sende die Schreiben in der kommenden Woche. Ich beziehe mich vor allem auf die fehlende Deliktrelevanz und das fehlen von geeigneten Schießständen. Gibts besonders treffende Argumente gegen die Gleichstellung von Armbrüsten mit Schusswaffen? Das Ganze ist derart sinnfrei, dass ich mich schwer getan habe geeignete Argumente zu finden. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
  3. Ich habe ein Schreiben bzgl der geplanten Änderung des Waffenrechts aufgesetzt. Was wären sinnvolle Empfänger mit entsprechend Einfluss? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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