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Benzoesaeure

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  1. Die Idee finde ich nicht schlecht. Man könnte sicher auch mal den grünen Daumen schwingen. Aber sollte man hier dann auch ein gewisses Entgegenkommen der Politik sehen.
  2. Natürlich kann eine Aufsicht keine rechtsverbindlich Beurteilen durchführen. Jedoch trägt er eine Verantwortung für die korrekte Durchführung des Wettbewerbs nach Sportordung und Gesetz. So sollte also auch eine Aufsicht in der Lage sein eine Waffe zu identifizieren die nach dem 6. nicht zulässig ist. Möchte jetzt aber jemand mit seinem AK Klon oder AR mit 22.lfb am normalen sportlichen Training teilnehmen, würde ich persönlich ihn darauf hinweisen das er sich auf dünnen Eis befindet und er die Konfiguration seines Sportgerät überdenken sollte. Eine ausgiebige Überprüfung der Funktion ist so möglich 😏. Solange die Sicherheit gewährleistet ist. Gegenseitiges ankacken hilft uns doch allen nicht weiter.
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