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Achilleus123

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Beiträge von Achilleus123

  1. vor 4 Minuten schrieb joker_ch:

     

    Nun jeder kann sicher jeden Schwachssinn machen so lange er legal ist. Heisst noch lange nicht das es irgend einen Sinn hat.

     

    Wenn ich der Meinung bin die Bedrohungslage verlangt das ich eine Schusswaffe auf mir trage, dann trage ich eine richtige mit der ich jemand erschiessen kann egal ob dann legal oder illegal weil mir mein Leben eben zu wichtig ist. Aber diese Bedrohungslage sollte man erst einmal haben in unseren Ländern und ausser ich habe ein persönliches Problem mit Leuten die extrem gefährlich sind und der Staat nichts unternimmt sehe ich keinen Grund das Risiko ein zu gehen erwischt zu werden.

     

    Wer schreibt eine Pfefferspray ist nicht geeignet  für den normal Fall eine Knallplempe jedoch ja, der hat garantiert sich nie mit dem Problem beschäftigt oder er versucht sich selber zu überzeugen um eine Penis Verlängerung zu rechtfertigen.

     

    Denn ich weiss wie es ist mit 1 Kg Metall am Körper rum zu laufen und dazu noch diskret, das ist alles andere als praktisch und angenehm und ist mit vielen praktischen Problemen behaftet wie sitzen, auf Klo gehen und überhaupt der Klotz wenn er inside ist dort einen massiv stört. Es gibt übrigens andere Möglichkeiten als am Körper eine Waffe diskret zu tragen das ist aber natürlich viel weniger spektakulär als wenn man zeigen wann was man da tolles am Mann hat.

    Immer höflich bleiben, ich habe es sicher nicht nötig irgendwas zu kompensieren, bezüglich meines Gemächts. Sie sollten nicht von sich auf andere schließen.  Hiemit klinke ich mich aus. Habe keine Lust mich mit Leuten zu unterhalten die persönlich beleidigend werden. Denn sonst falle ich noch auf deren niedriges Niveau. Einen schönen Tag noch.

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  2. vor 8 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Die Beantragung steht dir frei, aber bekommen wirst du ihn auch nicht nach 10 Überfällen. Jede Beantragung kostet Gebühren die man nach einem abschlägigen Bescheid nicht erstattet bekommt.

    Bin ich voll und ganz bei dir. Denn du giltst nicht als gefährdete Person, sondern lediglich als Pechvogel.

     

     

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  3. vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

    Falsch ! Dann handelt es sich um verbotene Gegenstände nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG !

     

    Den Kleinen Waffenschein benötigt man nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 BeschussG entsprechen und mit PTB-Zeichen im Kreis versehen sind. Pfeffersprays zählen NICHT dazu.

    Ich gebe dir da absolut Recht, habe leider dies aus folgender Quelle Kopiert:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/wofuer-benoetigt-man-einen-kleinen-waffenschein-wird-er-benoetigt-fuer-den-besitz-von-pfefferspray_077701.html

     

    Da kann schon mal passieren das auch da falsche Sachen drin stehen. 

     

    Womöglich bezieht sich der Verfasser darauf. Sobald nicht draufsteht "Tierabwehrspray" 

     

     

  4. vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

    Welcher Grund ist das?

     

    Es gab in Marburg einen Fall, wo ein KWS Inhaber mit dem Gaspuster eine kleine Gruppe verjagt hat.

     

    Die Frage wird nur sein: was macht man als LWB nachdem man in der Öffentlichkeit den Gaspuster (mit Erfolg) genutzt hat? Da bleiben und warten bis die Rennleitung da ist oder abhauen? Folgen Konsequenzen?

     

    @BJ68 war schneller.

    Hallo Fussel_Dussel, darf ich fragen wann das passiert ist? Bin nämlich aus der Gießener Region ^^🤘

     

  5. vor 57 Minuten schrieb Proud NRA Member:

    Also ich würde--einmal gesetzt, das stimmt so--da eher über einen Umzug nachdenken als über eine Platzpatronenwumme...

    Weder dir noch den Verbrechern Tue ich den Gefallen und lass mich vertreiben.

     

    Ich laufe nicht einfach davon und verstecke mich. Denn das wollen Die. Schön demütig den Schwanz einkneifen und mit sich alles machen lassen.

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  6. Hatte ich ja ganz vergessen selbst im Rewe wurde innerhalb eines Jahres 7 mal eingebrochen. Es wurden immer nur Schnaps und Zigaretten gestohlen. Geld war ja nicht da. Dabei ist der Rewe Video-überwacht. Die Täter wurde sogar gefilmt. Aber Vater Staat kann und will nichts machen. Sind unsere Goldstücke.

     

    https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/umgang-mit-fluechtlingen-keine-strafverfolgung-bei-ladendiebstahl-14038889.html

     

  7. vor 2 Minuten schrieb kulli:

    Und die Kartausche verbleibt dabei im Patronenlager?😂

     

    2) schlechter Tip! Hat schon Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gekostet als die SRS aus dem Auto geklaut wurde. ( die Zuverlässigleit gab es erst vor Gericht wieder)

    Wer sagt den, dass das Magazin in der Waffe stecken bleibt und Kartusche im Patronenlager verbleibt wenn man Fahrzeug verlässt. Vielleicht nehme ich ja sogar ein abschließbares Behältnis mit und schließe die Waffe getrennt von Magazin ab.  Oder glaubst du ich lasse mein Auto offen rumstehen und am besten noch die SRS auf dem Beifahrersitz offen rumliegen.

     

    Und was ist wenn morgen ein Asteroid  auf die Erde fällt, brauchen wir uns keine Gedanken mehr machen. Man könnte noch so jeden anderen Worst Case hinzufügen. 

     

     

     

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  8. vor 54 Minuten schrieb Quwertzuiop:

    Einen wirklich vernünftigen Grund außer Selbstdarstellung , so ein Spielzeug mitzuführen, gibt es wohl nicht. 

    Warten wir mal ab, bis sie 3 mal überfallen werden. Bei uns dauert es 1h-15 min bis die Polizei ankommt. Leben nämlich auf dem Land. Innerhalb 6 Monaten wurde die Apotheke ausgeraubt , der Täter hatte eine Axt. Der gleiche Täter hatte eine Woche später erneut die Postfiliale ausgeraubt. Ebenfalls mit einer Axt. Eine Rewe-Mitarbeiterin wollte Abends das Geld zur Bank bringen und wurde ausgeraubt. Am Rewe steht ein Geldautomat von der Volksbank und  wurde 5 mal gesprengt. Ich selber wurde 3 mal überfallen. Und die Täter wurde nicht gefasst. Selbst die Täter die mich angegriffen haben, ( waren neue Bürger) wurden  nur Personenfeststellung gemacht und durften wieder gehen. 2 Syrer wurden beim Drogen dealen erwischt und bekamen nur Platzverweis. 

     

    Das hat nichts mit Selbstdartellung zu tun. 

     

    Bin mal gespannt, wenn jemand dir mit so einem genannten Spielzeug ins Gesicht feuert ob du es immer noch als Spielzeug ansiehst.

  9. vor 47 Minuten schrieb Sal-Peter:

    Mal eine absolut saudämliche Frage: Was bringt eine Schreckschusswaffe, für die ich einen KWS benötige, mehr an Sicherheit als ein vollkommen bürokratielos zu führendes und recht harmlos aussehende Sprühfläschchen mit Pfefferkonzentrat, mit dem ich durchaus auf gut 3 Meter mein Gegenüber kampfunfähig machen kann?

     

    Oder liebst du den Moment, wo dich starke Arme zu Boden drücken, weil mal wieder der Pulli hochgerutsch ist?

     

    Ein schußwaffenähnlicher Gegenstand im Anschlag ist die Androhung von tödlicher Gewalt. Eine Versprechen, das man mit dem Stück Zinkdruckguß nicht erfüllen kann. Ganz schlechte Pädagogik! Mit dem Spray (oder besser Gel) versprichst du nur einen verheulten Abend. Das kannst du auch problemlos durchsetzen.

    Erstens trage ich keinen Zinkdruckscheiß, meine SRS hat einen Verschluss und sämtliche Kleinteile aus Stahl. Kostet zwar etwas mehr, aber man hat auch länger was davon. 

    CS-Gas und Pfeffergaskartuschen gibt es auch für die SRS. 

    Ich bin bereits 3 mal Überfallen worden und konnte gerade noch mich mit den Fäusten wehren. Habe nur keine Lust mehr, Schläge mit Kanthölzern mit dem bloßen Arm abzuwehren. Macht nämlich viel Aua.

    Jeder hat das Recht, sich sein Verteidigungsmittel zu wählen. Der eine hat eine Dose Pfeffer, der eine verteidigt sich mit den bloßen Fäusten, der andere nimmt das was er gerade in die Hand bekommt, Stock, Rohr ect. und der andere benutzt dazu eine SRS. 

     

    Auch mit deiner tollen Sprühflasche, musst du erstmal herauskramen und treffen. Gerade die mit dem einzelnen Strahl, ist das nicht so einfach. Dann gibt es noch die mit dem Sprühnebel. Nur bedenke auch wenn du diese benutzt musst du dich genauso verantworten wie einer mit ner SRS. Läufst du weg, kann es passieren das der Täter erzählt das du ohne jeden Grund ihm das Pfeffer in die Fresse gesprüht hast. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht den Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Pfefferspray kann ohne Alterseinschränkung von jedermann gekauft und mitgeführt werden. Sobald dieser Aufdruck fehlt, ist jedoch ein kleiner Waffenschein zwingend erforderlich. Selbstverständlich ist jedoch auch der Einsatz von Pfefferspray „zur Tierabwehr“ ausschließlich zum Zwecke der Notwehr erlaubt und in anderen Situationen strafbar.

     

    Und nochmal ich hatte die Waffe geholstert und nicht im Anschlag. Das sind 2 unterschiedliche Handlungen. Eine Waffe im Anschlag bedeutet nämlich das du die Waffe in der Hand hast, und Personen bedrohst. Ist die Waffe geholster, befindet sich die Waffe gesichert im Holster. 

    anschlag.png

  10. Am 27.3.2016 um 18:45 schrieb Flohbändiger:

    Möglicherweise hat er ja gegen eine Auflage in seinem KWS verstoßen, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist. Soll sich gerüchteweise zunehmend bei Waffenbehörden durchsetzen, so etwas in den KWS einzutragen.

    Auch wenn dieser Thread bereits alt ist, bin ich der selben Meinung, dass eine Auflage auf der Rückseite des KWS stand, die besagt das die Waffe verdeckt geführt werden soll. Und die Person hat gegen diese Auflage verstoßen. Ich selber habe den KWS, jedoch ohne diese Auflage oder Eintragungen. Mir selbst ist es schon im Rewe passiert, das der Pulli hochgerutscht ist und sich zwischen Pistolengriff verklemmte ohne das ich es merkte und die Pistole war dann sichtbar. Dauerte nicht lange dann kamen 2 Herren in blau. Ich wies sie darauf hin das ich einen gültigen KWS besäße und auch bei mir habe. Ich sagte ihnen das er sich im Geldbeutel befindet, der in der linken Hosentasche sei. Meine Hände behielt ich an der Brust, damit die Maßnahme problemlos vollstatten gehen konnte. Der eine Polizist kontrollierte die Daten " Personenfeststellung – PolG / StPO / OWiG, Datenabfrage über NWR - NWRG, Datenerhebung und Datenübermittlung - WaffG / PolG / StPO ". Der zweite übernahm die Sicherung. Er sagte nur das ich Glück habe das es nicht andere Polizisten sind die nervöser wären, da diese mich direkt zu Boden geworfen hätten oder direkt die Vermummten (SEK) geholt hätten. Um zu kontrollieren das es sich um eine SRS-Waffe handelt, zog der erste meine Waffe aus dem Holster, entfernte das Magazin und überprüfte die Waffe nach (PTB-Zeichen). Dann gab er mir meine Dokumente zurück, steckte meine ungeladene Waffe ins Holster zurück und das Magazin in die Hand, die ich in die Hosentasche stecken soll. Zum Schluss sagten die Herren noch, ich sollte in Zukunft darauf achten das die Waffe verdeckt ist, oder beim Einkauf die Waffe im Auto deponieren soll. Nachdem ich den Pulli über die Waffe zog, meinte der eine "Ja so ist in Ordnung" und sie gingen fort. Damit war die polizeiliche Maßnahme beendet.

  11. vor 1 Stunde schrieb chief wiggum:

    Wer ein solches Avatar verwendet und nicht mindestens 8 km Laufschritt im Gelände schafft (natürlich ohne Pausen zwischendurch), nachdem er vorher einen arschkalten Fluss durchquert hat, entehrt dieses Symbol.
    Im vorliegenden Fall des Themenerstellers müsste man das mal überprüfen.

    btw :chrisgrinst:

    https://forum.waffen-online.de/topic/448644-stärkste-pistole-für-leuchtkugeln-für-sylvester/?tab=comments#comment-2440370

    chief wiggum, zum einen war ich in Pfullendorf  bei der Truppe und zum anderen bin ich dir keine Rechenschaft schuldig.

  12. Gerade eben schrieb EkelAlfred:

    Ich hab keine Einschränkung im KWS.

    Ich auch nicht. Aber da das Waffengesetz nicht nur dem Bund unterliegt sondern auch den Ländern und Kommunen, kann die ein oder andere Behörde das auf der Rückseite eintragen, dass die Waffe nur verdeckt geführt werden darf.

     

  13. vor 1 Minute schrieb Ch. aus S.:

    Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch eine gute Idee.

     

     

    Moment, zitiere ich da grade unabsichtlich aus der Bibel?

    So sehe ich das auch. Aber das ist ja dann nicht mein Problem wenn er durch die Stadt mit so einem Ding läuft. Am besten noch mit dem Ding durchs Bankenviertel von Frankfurt oder dem Regierungsviertel in Berlin. Da kommt sicher Freude auf. 

  14. Ich habe ihm jedenfalls davon abgeraten. Da es ja ein großen Unterschied gibt zwischen Kurzwaffen und Langwaffen und das " eine Schreckschusswaffe" eigentlich nur zur Verteidigung dienen soll. Und mit einem Gewehr in der Öffentlichkeit ehrlich gesagt völlig unsinnig ist.

     

  15. Hallo liebe Community 

     

    Heute hatte ich mich mit einer anderen Person unterhalten. Und er will ein Schreckschuss-Gewehr STG 44 GSG (mit PTB-Zeichen) und einem KWS in der Öffentlichkeit führen. Auch wenn man SRS-Waffen mit einem KWS führen darf, so glaube ich das man mit so einem Gewehr STG 44, MP5, MP40 nicht im Anschlag oder geschultert öffentlich tragen darf. Trotz KWS.  Er ist jedenfalls der Meinung  mit dem KWS kann er so ein Gewehr wie oben beschrieben in der  Öffentlichkeit führen. Wie seht ihr das?

  16. Am 8.8.2019 um 14:13 schrieb Mittelalter:

    Sicher!!!

     

    Das oder ein großer Wurstkorb.... So ist das halt bei Behörden...

    Der Wurstkorb hätte in meinen Händen womöglich die Behörde nie erreicht. ?

     

    vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Das grenzt ja an unlauteren Wettbewerb. ?

     

    Grüßle

    SBine

    In den meisten Fällen sind es die Frauen, die die Männer um den Finger wickeln. Warum also nicht mal umgekehrt.?

  17. So! ich kann meinen Waffenschein morgen abholen. Und bin sehr überrascht das es schnell ging. Am 22.07.2019 wurde er beantragt und heute 07.08.2019  um 11.00 Uhr habe ich eine  E-Mail erhalten das ich den Waffenschein abholen kann.

     

    Jetzt weiß ich nicht, ob die Bearbeitung in meiner Waffenbehörde  immer so schnell geht, oder es daran lag, dass ich mit der Dame von der Behörde etwas geflirtet habe und meinen Charme hab spielen lassen. ?

  18. Am 15.7.2018 um 09:28 schrieb Fussel_Dussel:

    Land der Könige - glauben die. Vor jedem Autofahrer mit LDK auf dem Kennzeichen habe ich mehr Angst. Auto fahren können die nicht so ?

    Das lasse ich nicht so stehen. Ich bin aus dem Lahn Dill Kreis. Die, die nicht vernünftig fahren sind einmal die Limburger (Kennzeichen LM) und die Vogelsberger (Kennzeichen VB), auch bekannt als  (VB=Vogelsberger Bauern.)  Jetzt gehöre ich zu Gießen (Kennzeichen GI) und fahre jetzt knapp 20 Jahre unfallfrei.

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  19. vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

    Aber nicht darf weil es ja besonderen Mitbürgern vorbehalten ist. Politiker sind ja stärker gefährdet wie die Alleinerziehende Mutti im Plattenbau im Brennpunkt die ihr Leben lang geschafft hat aber nun nicht mehr kann weil z.B. der alte sie eingetauscht hat und keinen Unterhalt zahlt. Für eine bessere Wohngegend langt es ja auch nicht. Pech gehabt und freigegeben zur Bereicherung? Fairness und Gerechtigkeit sehen anders aus...

    Es bezog sich nicht allein auf eine scharfe Waffe.(Was ich ja auch schrieb) Wenn also eine Person die Möglichkeit hat, auch eine scharfe Waffe zu besitzen und zu führen, kann er sich entscheiden ob er er es möchte  oder nicht. Das der Gesetzgeber Gesetze erlässt, die teilweise ohne Logik, Verstand und Sinnhaftigkeit sind wissen wir doch alle. Die meisten Politiker sind realitätsfern. Sie Selbst und ihrer Familien Kinder stehen unter Personenschutz. Ihre Kinder gehen nicht auf staatlich Schulen oder Kindergärten, sondern werden auf Privatschulen und Privathort geschickt, damit sie nicht mit dem einfachen Pöbel in Kontakt kommen. Denn der einfache Pöbel ist gefährlich und man muss vor ihm geschützt werden. Das sind die größten Heuchler vor dem Herrn. Waffen an undemokratische Länder verkaufen, aber der eigenen Bevölkerung dieses Recht entziehen.

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  20. Jeder hat das Recht sich zu entscheiden, ob er einen Waffenschein beantragt will oder nicht. Ob er eine SRS-Waffe oder scharfe Waffe besitzen und führen will oder nicht.

    Wer einen Waffenschein beantragt, möchte seine Waffe auch führen. Und das ist legitim. 

     

    Jeder hat das Recht sich zu verteidigen, mit der Gewalt die nötig ist um einen Angriff abzuwehren. 

    Für den Vergewaltiger oder den Berufsverbrecher, ist es ein Berufsrisiko wenn er bei seiner Tat verletzt oder sogar getötet wird.

     

    Da sage ich "Pech gehabt! Hätte er nicht angegriffen oder versucht eine Frau zu vergewaltigen, würde ihm das erspart bleiben."

     

    Aber zum eigentlichen Thema. Bei einer SRS-Waffe reichen 2 abschließbare Geldkassetten aus, um Waffe und Munition sicher vor unbefugten aufzubewahren.

    Wer sicher gehen möchte, dass die Waffe und Munition absolut sicher aufbewahrt ist, kann auch gleich Panzerschränke/Tresor/Safe nehmen. 

     

    Wenn man schläft, hat man keine Gewalt über die Waffe.

    Wenn man einkaufen fährt und die Waffe ist Zuhause, hat man keine Gewalt über seine Waffe.

    Geht man unter die Dusche, hat man keine Gewalt mehr über seine Waffe . 

    Ist man im Urlaub und ist die Waffe Zuhause, verfügt man keine Gewalt über die Waffe.

    Also muss die Waffe sicher vor unbefugter Dritter und Personen (Kinder,Jugendliche und Besuch ect.) aufbewahrt werden.

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