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Lasslo

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  1. Der Jäger darf eine Waffe führen, was ihn vom Sportschützen unterscheidet. Problematisch dabei ist, dass dazu ein Zusammenhang mit der Jagdausübung bestehen muss. Gem. WaffVwV ist unter Punkt 12.3.3.2 geregelt: Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Laut dem VG Urteil ist das gerade nicht der Fall.
  2. Siehe da, es geht doch ohne Beleidigung. Im Urteil steht etwas zum Beweisverwertungsverbot und einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung. Folgendes steht nicht drin. Der brave Beamte hat in Eigenmacht gehandelt. Das sollte ein Beamter besser nicht tun. Dann hat er eine Gefahrenlage erfunden und damit eine Straftat begangen. Dazu kommen noch zwei Zivilrichter, die den gesetzlichen Richter für eine Floskel halten. Das Verwaltungsrecht unterscheidet sich vom Strafrecht, es kennt kein Beweisverwertungsverbot. Woran das liegt, kann Dir ein Anwalt erklären.
  3. Du scheinst hier der zu sein, wo auf alle Fragen eine Antwort hat. a) Du hast absolut keine Ahnung um die Hintergründe b) Beleidigst Leute die Du nicht kennst c) Und überschätzt die Zunft der Anwälte, wenn es um politische Verfahren geht Eventuell hast Du schon einmal davon gehört, dass Geld ein starkes Motiv sein kann. Vielleicht bin ich dahinter gekommen, dass sich mancher brave Beamte sein Gehalt mit getürkten Genehmigungen aufbessert. Wenn das geliebte Amt mit all seinen Privilegien im Raum steht, passieren manchmal seltsame Dinge. Lass das mal mit den Beleidigungen ins Blaue, solche Aktionen kommen nicht immer gut an,
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