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Paddy75

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Alle Inhalte von Paddy75

  1. Danke für die Antworten. Mir kam das wie Willkür vom SB vor. Aber scheint ja seine Richtigkeit zu haben
  2. Hi War letzte Woche mit einem Bekannten (Jäger) beim Landkreis um einen Voreintrag für eine KW machen zu lassen. Hatten die Rechnung für die Waffe dabei, Waffe lag beim Händler. Sind also rein zum SB um den Voreintrag oder sogar den Eintrag, da die Waffe ja schon gekauft war, machen zu lassen. Da sagt der SB das es 14 Tage dauert bis er die Waffe einträgt. Ist das so rechtens das sich der Landkreis Gesetze auslegt wie er will? Hab irgendwas von Zuverlässigkeitsüberprüfung verstanden....
  3. Hi, ich bin der neue hier Hab eine ähnliche Frage. Kann ich mit der Waffe (357er) von einem Freund in den ersten 12 Monaten schießen bis ich das Bedürfnis einreiche um mir dann selber eine 9mm Pistole zu kaufe? Habe auch direkt vor der Haustür einen Schießstand, aber die haben keine Vereinswaffen in 9mm. Kumpel ist Jäger und hat eine 357 und würde mit mir in den 12 Monaten zum schießen gehen. Oder gibt es Probleme weil ich 12 Monate die 357er geschossen habe und dann 9mm beantrage? Bin 42, hab die WSK und bin seit über 10 Jahren BWT.
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