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Beaken17

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  1. Meine Güte, ist doch letzten Endes völlig egal, wer den Entwurf eingebracht hat, Hauptsache er WIRD UMGESETZT!!!
  2. Wozu? Auf dem Flyer steht doch alles wichtige, den Rest kann man sich problemlos richtig dazudenken.
  3. Und warum gehst Du dann nicht zur GRA und bringt Dich dort ideell (und finanziell) ein, wenn Du gerne Waffenlobbyarbeit machen willst?
  4. Und warum gehst Du dann nicht zu ProLegal? Laut deren Aussage werden die auch von der Politik gehört.
  5. Und warum willst Du dann unbedingt zum FWR?
  6. Sorry, hab mich verschrieben! Und welche Aktionen laufen jetzt derzeit beim FvLW zur Liberalisierung des deutschen Waffenrechts?
  7. Da Du ja Gründungsmitglied des FvLW bist: Welche Aktionen laufen denn derzeit beim FvLW zur Liberalisierung des deutschen Waffenrechts? Das wäre deutlich interessanter zu wissen als darüber informiert zu werden, dass Dich ProLegal viermal als Mitglied verzichtenswert findet.
  8. Oh super, GRA und FWR arbeiten offiziell zusammen und haben eine gemeinsame Strategie? Kann man über diese geplante gemeinsame Aktion auch irgendwo nachlesen bzw. wurde sie von den Funktionären dieser beiden Organisationen bestätigt?
  9. Unabhängig davon, wie man zu ProLegal steht und was man von deren bisheriger Arbeit hält: Nehmt bitte diese Aktion hier zur Kenntnis. http://prolegal.de/2018/01/26/schluss-mit-weiter-so/
  10. Und genau da stelle ich mir die Frage: Schön, dass jeder bereitwillig informiert, mit welcher ausländischen Waffenlobbygruppe man so zusammenarbeitet. Das klingt ja auch besonders wichtig und gibt der eigenen Arbeit ein gefühltes "internationales Flair". Aber warum gibt es da keine Transparenz der Zusammenarbeit bei DEUTSCHEN Waffenlobbygruppen? Das wäre doch wesentlich wichtiger für eine Bündelung der Forderung und einer maximalen Effizienz bei deren Einforderung!!! Das lässt also auch für Politiker den Schluß zu, dass es sich bei allen deutschen Waffenlobbygruppen um einen zerstrittenen und/oder unkooperativen Haufen handelt, die nicht in der Lage sind, ihre Forderungen auf einen Nenner zu bringen und diese dann koordiniert UND zusammen bei den dafür verantwortlichen Regierungsstellen vorzutragen. Da ist doch jedem Politiker sofort klar, dass man diese ganzen Einzelkämpfer problemlos gegeneinander ausspielen kann!!! Und das wird ja auch bislang sehr erfolgreich durchgeführt.
  11. Ach wirklich? So einfach ist das? Ja und warum tun sie es dann nicht?
  12. Und warum ist es nicht möglich, dass sich endlich mal ALLE Waffenlobbyorganisationen AUF EINE GEMEINSAME AKTION einigen??? Die Politiker sind doch nicht blöd, die merken doch ganz genau, dass so keinerlei Gemeinsamkeit und Zusammenschluß herrscht, wenn jeder mit seinen eigenen Forderungen aufschlägt... und sofort werden die einzelnen Gruppen wieder gegeneinander ausgespielt und am Ende heißt es wieder mal: "Wir haben es gut gemeint, aber leider lief es nicht gut... sorry, aber vielleicht klappts beim nächsten Mal besser".
  13. Ja klar. Hast Du Dir die "Forderungen" auf dem PL-Flyer mal genau angeschaut? Da werden nur ganz allgemein "Änderungen" im Waffenrecht gefordert, aber konkrete Forderungen stehen da nicht. Vielleicht fällt Dir jetzt auch mal auf, in welche Richtung "Änderungen" gehen können, wenn man nicht ganz klar den gewünschten Weg wie die GRA vorgibt.
  14. Aha, langsam wacht man da auch auf. Gute Argumentation, dass Nachkriegs-Waffengesetz der BRD als "Tradition des nationalsozialistischen Waffenrechts" gleich zu setzen und Änderungen herbei zu fordern. Da möchte ich wirklich mal wissen, wer diese "brilliante Idee" hatte. Einfach nur zu fordern, dass das Waffenrecht wieder auf den Stand vor 1972 gesetzt werden könnte, war wohl keine Option. Stattdessen gleich wieder die dämliche Nazikeule. Aber wenn's hilft.
  15. Diese Forderungen sind derzeit aktuell: – Weg mit der willkürlichen Begrenzung für den freien Erwerb von Vorderladerwaffen auf ein Vorbild von 1871. – Weg mit der Erlaubnispflicht und dem Bedürfnisnachweis für alle Waffen mit Perkussionszündung – Freigabe von antiken Waffen, die älter als 100 Jahre sind. Einordnung dieser Waffen in Kategorie A. – Weg mit der Erlaubnispflicht für Flobert- Waffen und weg mit dem Bedürfnisnachweis dafür (Derzeit Bedürfnis über die gelbe WBK nachzuweisen) – Weg mit der Bedürfnispflicht und der Erwerbserlaubnis für Waffen mit Zündnadelmechsnismus – Weg mit der Erwerbserlaubnis für Waffen mit antiquierten Konstruktionsprinzipien, wie mit Lefaucheux Zündung – Weg mit der Erwerbserlaubnis für Waffen, die nicht für Nitropulver geeignet sind. Verschiebung in Kategorie A – Weg mit dem Bedürfnisprinzip für Einzellader-Flinten – Neudefinition der “anerkannten Bedürfnisse”, Verzicht auf den Bezug auf genehmigte Sportdisziplinen. Einführung des Bedürfnisses Selbstverteidigung wie in Österreich – Abschaffung der Genehmigung von Schießsportdisziplinen, Ersatz durch die Meldung von Sportdisziplinen – Abschaffung des Prinzips, dass Schießsport-Vereinigungen eine Mindestmitgliedszahl haben müssen, um anerkannt zu werden – Weg mit dem Verbots des Trainings für das Verteidigungsschießen – Weg mit den faktischen Vereinszwangs – Weg mit dem Nachweis der Trainingsmöglichkeit mit der beantragten Waffe im Verein. – Weg mit den Altersgrenzen für das Schießen mit Luftdruckwaffen in Vereinen – Erlaubnis des Schießens unter Aufsicht durch Kinder mit Luftdruckwaffen außerhalb von genehmigten Schießständen. – Freigabe von sogenannten Weitschußluftgewehren . Erwerb ohne Bedürfnisnachweis, nur Meldung beim Kauf. – Abschaffung des Verbots der Zusammenlagerung von Waffen und Munition in einem Sicherheitsbehältnis. – Erlaubnis des Munitionserwerbs und -besitzes für Erbwaffen durch Sportschützen, Sammler und Jäger – Abschaffung der Blockierpflicht für Erbwaffen bei Vorliegen der Waffensachkunde. Möglichkeit des Nachweises der Waffensachkunde durch Ablegung einer Prüfung beim zuständigen Ordnungsamt. – Abschaffung der 2/6- Regel für Jäger und für Waffen auf Gelb – Erleichterungen für das Waffensammeln. Wegfall des Zwangs zum kontinuierlichen Zukauf von Waffen für Sammlungen. Erleichterungen beim Beginnen einer Sammlung von Waffen. Sammeln von antiken Waffen älter als 100 Jahren ohne Nachweis der technisch oder historischen Relevanz. Ausstellung einer Sammler-WBK für antike Waffen älter als 100 Jahre für alle zuverlässigen Bürger ohne Nachweis des “ernsthaften” Sammelns (historisch oder technisch bedeutsame Sammlung)
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