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markoll

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Beiträge von markoll

  1. image.png.78093ca6179104e17f486d2ac683dd7a.png

     

    Die Gesundheit der Bevölkerung ist ihnen offensichtlich komplett egal!

    Indien hat zum dritten Mal die Frist für eine Reduzierung der Schadstoffe aus seinen Kohlekraftwerken verlängert. Die Betreiber der Anlagen hätten nun bis zum Jahr 2027 Zeit, Systeme zur Verringerung der Emission von Schwefel zu installieren, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Die Gründe seien steigende Kosten, Verzögerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und geopolitische Spannungen mit dem benachbarten China.

    • Wichtig 1
  2. vor 13 Minuten schrieb Mittelalter:

    Du liegst auf jeden Fall meilenweit daneben... 

     

    das hab ich auch schon selber gemerkt aber danke.

    Ich war auch nicht der einziger der vom Thema abgewichen ist ;)  

     

  3. vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:


    Das war aber für eine gute Sache!

    ja, das kann man so sehen wenn mann will.

    Luther hat es schon verstanden was Sache ist und ist dagegen aufgetreten. War aber am Ende auch selber nicht viel besser als die anderen.

    Und leider ist es bis heute immer noch nicht gelungen der größten und legalen Mafia Organisation der Welt das Handwerk zu legen.

    Wie war das noch mal? Wasser predigen und Wein saufen oder so ähnlich.

     

    Und ausserdem finde ich , dass jede Religion auf dieser Welt nur einem Zweck dient und zwar die Menschen zu beherrschen, zu manipulieren, auszunutzen, zu unterwerfen usw.

    Egal ob im alten Ägypten, bei den Mayas und Azteken, bei den Christen und Moslems und sonst noch auf der Welt. Es hat immer nur Kriege, Vernichtung, Verfolgung und Leid auf dieser Erde gebracht und leider sehr wenig gutes. Amen

     

    Was war das Thema hier noch mal?

    • Gefällt mir 1
  4. Am 28.6.2022 um 09:50 schrieb theshooter55:

    Die Größten Massenmörder sind und waren Staatsoberhäupter.

     

    SIEHE PUTIN

     

    selbstverständlich waren Busch, Obama etc. die Menschenretter....................

  5. Am 27.6.2022 um 18:06 schrieb Mittelalter:

    Ne... Sintflut war im alten Testament... 

    Jesus ist neues Testament 

     

    Das war eine evangelische Bischöfin @tissi

     

    a ok, die Protestanten haben erst ab dem 16 Jahrhundert die Katholiken abgeschlachtet..........

  6. Am 27.3.2020 um 18:52 schrieb Ronny87:

     

    Wenn man die Möglichkeit hat 3 x die Woche oder jedes Wochenende trainieren zu können, ist das kein Problem und wenn man das Geld dafür hat.

     

    Aber es gibt auch Leute die Beruflich das nicht schaffen... durch Schichtarbeit oder Wochenendarbeit.

     

    Dann muss man auch sehen das nicht jeder Verein gleich ist. Bei uns zb. Muss man Standgebühr, Leihwaffe und Muntion zahlen (für Kurzwaffe ist es billiger und für Langwaffe etwas teurer)

     

    Warum jetzt soviel Geld in den Wind schießen? 

     

    Das ist schon ein Unterschied ob ich jetzt 20€ fürs schießen ausgebe oder 200€.

     

    Und am Ende muss man dann eh mit der Waffe die man sich gekauft hat richtig trainieren. Da nicht jede Waffe gleich ist.

     

    Das 1. JAHR ist nun mal ein teures Jahr, weil man da seine Pflicht erfüllen muss aber auch seine Sachkunde machen und ein Waffenschrank kaufen muss, Behörden Gebühren Zahlen muss. Jahresgebühr, evtl einmalig Anmeldegebühr usw usw usw zahlen muss.

     

    Wenn man das hinter sich hat und man sein Trainings Zeug kaufen darf. (Waffe/Muni/Optik/Zubehör usw.)

     

    Spart man sich am Ende dann eine Menge Geld und man kann dann auch mal öfters zum Training gehen. 

     

    Nicht zu vergessen, nicht jeder hat sein Sportschützen Verein vor der Haustür... es gibt Leute die müssen da auch 20 km fahren. Also Spritkosten sollte man auch nicht vergessen. 

     

     

    oder Kurzwaffe - 75 km und Langwaffe 101 km Entfernung. 1 x im Monat Kurzwaffe und 1 x im Monat Langwaffe wird vom SLG bezahlt wer öfter schießen will muss sich das selber organisieren und das ist nicht so einfach wenn der Verein keinen eigenen Stand zu verfügung hat.

  7. vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

    Du gibst Dir die Antwort doch eigentlich schon selber. Die Vermummung muss "den Umständen nach darauf gerichtet sein, die Feststellung der Identität zu verhindern." Das ist zwar eigentlich ein fragwürdiger Gummiparagraph, denn was auf dieses Ziel "gerichtet" ist und was z.B. funktional oder als modischer Ausdruck der Persönlichkeit gemeint ist, wird sich kaum objektiv beurteilen lassen. Jedenfalls dürfte man beim Tragen einer normalen Halbmaske während einer über Tröpfchen ansteckenden Pandemie als außenstehender Beobachter eher nicht davon ausgehen, dass der Hauptzweck das Verstecken der eigenen Identität sei.

    ja da hast du eigentlich auch Recht aber... es gibt genug Leute die das jetzt auch für ihre Zwecke ausnutzen könnten.... oder?

     

    vor einer Stunde schrieb Parallax:

     

    Falsch. Ja, 12/12 muß lückenlos sein (oder die Lücke sehr gut begründet werden), aber die 18 dürfen nicht beliebig liegen, sondern müssen "verteilt über das ganze Jahr" (WaffVwV 14.2.1) liegen. Und das heißt eben nicht "11 Monate nix und dann 18 Termine im letzten Monat" (Extremfall). Ab welchen Lückengrößen der/die SB Streß macht liegt mal wieder im "billigen Ermessen" (Willkür).

    ok, wenn das so konkret definiert ist dann hab ich nicht richtig nachgeschaut. Das würde aber heißen, das ich tatsächlich mindestens einmal im Monat schiessen muss oder so? 

  8. vor 7 Stunden schrieb Floppyk:

    So ist es zu befürchten. Ich sehe im Moment eher weitere Verschärfungen kommen. Es soll ja in der Überlegung zu sein, die Leute nur noch mit Schutzmasken in der Öffentlichkeit zu lassen. Dann wäre es schön, wenn man diese Dinger überhaupt kaufen könnte.

    ist das nicht verboten???

     

    FAQ: Vermummungsverbot

    Was besagt das Vermummungsverbot in Deutschland?

    Im Versammlungsgesetz ist festgeschrieben, dass Vermummungen bei öffentlichen Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, verboten sind. Auch auf dem Weg zu solchen Veranstaltungen dürfen Sie keine Utensilien tragen oder mit sich führen, mit denen Sie sich vermummen können.

    Was passiert, wenn ich mich zu genannter Gelegenheiten dennoch vermumme?

    Sie begehen eine Straftat, wenn Sie das Vermummungsverbot missachten. Das wird üblicherweise mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. 

    Gilt das Vermummungsverbot auch an Karneval?

    Ja. Prinzipiell können die Behörden allerdings eine Ausnahme machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

    Wann greift in Deutschland das Vermummungsverbot?

    Das menschliche Miteinander lebt von der Kommunikation. Diese wird allerdings deutlich erschwert, wenn bei einem der Gesprächspartner das Gesicht (beispielsweise wegen einer Maske) nicht zu erkennen ist. Die Mimik kann somit nicht mehr wahrgenommen werden.

    Doch auch die Feststellung der Identität wird dadurch erschwert. Unter einem Kostüm kann sich grundsätzlich „jeder“ befinden. Gerade bei einer Verkehrskontrolle sind Bürger verpflichtet, eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen.

    In Deutschland gilt das sogenannte Vermummungsverbot, welches in § 17a Versammlungsgesetz geregelt wird. Dort heißt es in Absatz 2:

    Es ist […] verboten,

    1. [bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin] in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,
    2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

     

     

     

  9. vor 7 Stunden schrieb Slaytanic:

    Hier sind jetzt gerad mal 2 Wochen die Stände zu und ihr bekommt deswegen Probleme mit den Schießterminen? Selbst ohne eigene Waffen kam ich im Jahr auf weit über 25 Termine. Kann im Verein 2 mal wöchentlich trainieren. Dazu kommen dann noch die Termine wo ich mir ne Bahn mal am WE oder im Urlaub auf eigene Kosten miete und gelegentlich nen Wettkampf.  Wenn hier jetzt schon 6 Monate kein Schießbetrieb wäre könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber jetzt nach so kurzer Zeit? Wenn ich nur 12 mal regelmäßig schießen würde, dann wäre ich immer direkt am Monatsanfang auf der Bahn. Einfach deswegen, weil ja auch mal was dazischen kommen kann. Hier sind jetzt bei uns 9 Tage die Anlagen zu für erstmal 4 Wochen. Wenns gut läuft gehts Ende April weiter, dann hätte man immer noch auf 12 mal kommen können. Wenns erst m Mai weiter geht fehlt 1 Monat oder höchstens 2 wenn man es im März auch nicht geschafft hat. Um es einfach zu rechnen: War ich im Januar und Februar schießen hab ich 2 Termine. März und April fallen weg, dann hab ich 8 Monate für 16 Termine, das wären dann 2 Termine pro Monat. Schwierig wirds natürlich wenn noch 3-4 Monate der Schießbetrieb ausfällt, wenn dies so ist, dann ist der Bedürfnisnachweis sicherlich das kleinste Problem ;)

     

    12/12 bedeutet einmal pro Monat regelmäsig ohne Unterbrechung also wenn ein Monat weg fällt ist die 12/12 Regelung kaputt und dann gilt nur noch die 18/12 also 18 Termine in den letzten 12 Monaten egal ob du die in einem Monat oder in 12 Monaten gemacht hast.

    Trotzdem kann es manchmal aus beruflichen oder privaten oder auch aus Vereinsgründen weil kein eigener Schießstand vorhanden ist schwierig sein die voll zu kriegen.

  10. vor 11 Stunden schrieb weyland:

    Dann fährt man halt zusätzlich auf eine kommerzielle Anlage, nimmt an Freundschaftsschießen, Wettkämpfen, Kursen etc. teil, sucht sich einen Zweitverein usw. wenn es gerade pressiert.

    Gekniffen sind halt zuerst die, die eh immer knapp auf Kante nähen, also nur mit Mühe ihre 12 bzw. 18 Nachweise erbringen.

    Ich stehe nach einem sehr intensiven Sportjahr gerade bei über 60 Nachweisen in den letzten 12 Monaten und bin daher recht entspannt.

    ja klar, kann mann machen wenn man nichts anderes zu tun hat. Arbeiten müssen wir halt auch noch. Bis zum nächsten Schießstand hab ich zwar nur 15 min. Autofahrt aber die haben halt ganz komischen Öffnungszeiten. Die einzige Möglichkeit die ich da hätte wäre Mittwoch von 9-13 (nur Langwaffen) da bin ich arbeiten und Freitag 13-17 da muss ich auch noch arbeiten. Sonntag 9-11 ist immer alles voll. Alles andere ist mindestens 1-2 Stunden einfache Fahrt im Berufsverkehr da hab ich einfach keine Zeit und keine Lust mehr eben mal nach Feierabend 4 Stunden zu Fahren um mal 30 min. zu schießen du Glückspilz.

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  11. stimmt das alles so wie hier geschrieben?

    Also aktuell können wir die 12/12 Regelung vergessen weil es so weit alles bis Ende April abgesagt wurde und niemand weiß es wann wir wieder Training oder Wettkampf machen können.

    18/12 wäre eventuell möglich wenn wir ab Mai wieder schiessen dürften. 3 mal im Monat könnte man noch als Berufstätiger schaffen aber wenn die Schießstände noch länger zu bleiben dann wird es kaum noch möglich sein bis Ende des Jahres die 18/12 zu schaffen weil so viele freie Termine können wir bei uns gar nicht bekommen.

     

    Aber wie soll ich das hier verstehen? Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt. 

    Das gilt für die bereits vorhandenen Waffen und hat mit einem neuen Bedürfnisüberprüfung für eine neue Waffe nichts zu tun oder?

     

    Ich muss also nicht bei jedem Kurzwaffen Training oder Wettkampf alle Kurzwaffen unabhängig von Waffenart "Pistole oder Revolver und Kaliber" ins Schießbuch eintragen die ich habe, sondern es reicht einfach nur eine davon, kurz oder lang pro Training oder Wettkampf einzutragen. S. "Waffenkategorie"?

     

    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html

     

    Was ändert sich bei der Bedürfnisüberprüfung?

    Künftig wird alle fünf Jahre durch die Waffenbehörde überprüft, ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht. Dabei wird der Bedürfnisnachweis für Sportschützen erleichtert: Schießnachweise müssen künftig nur noch für die ersten beiden Wiederholungsprüfungen des Bedürfnisses – also nach fünf bzw. zehn Jahren –erbracht werden. Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht mehr auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffenkategorie (Kurz- oder Langwaffe) abgestellt.  Darüber hinaus sind pro Waffenkategorie in den 24 Monaten vor der Überprüfung nur noch ein Schießtermin pro Quartal oder sechs Schießtermine pro 12-Monats-Zeitraum nachzuweisen. Da derzeit in Behördenpraxis und Rechtsprechung zum Teil bis zu 18 Schießtermine pro Waffe und Jahr gefordert werden, bedeutet dies eine erhebliche Entlastung der Schützen.

    Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins.

    Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert.

    Die Zahl der auf die sogenannte „Gelbe WBK“ zu erwerbenden Waffen wird auf zehn begrenzt, um dem Horten von Waffen vorzubeugen. Für Sportschützen, die bislang bereits mehr als zehn Waffen auf die Gelbe WBK erworben haben, wird es allerdings eine Besitzstandswahrung geben.

    Bei Jägern ändert sich in Bezug auf den Bedürfnisnachweis nichts, hier genügt wie bisher die Vorlage des gültigen Jagdscheins.

     

     

    "Die Regelungen zum Bedürfnisnachweis beim Erwerb von Waffen bleiben unverändert."

     

    Ok, habe die Antwort selber gefunden. Da bin ich gespannt wie die Verbände das jetzt regeln werden. 12/12 kaum möglich für die meisten und 18/12 wird auch schwierig. Aber ich glaube auch nicht , dass die jetzt irgendwelche Erleichterung für das Bedürfnis  raus zaubern können.

     

    p.s

     

    Ich habe bei uns das PP die letzten 2 Wochen mehrmals versucht telefonisch zu erreichen aber leider ohne Erfolg. Also bleibt mein Antrag auf eine neue Kurzwaffe auf unbestimmte Zeit in der Schublade liegen....

     

  12. Am 11.3.2019 um 13:54 schrieb Marder:

     

     

    Darf ich raten, schon beim Anblick einer Waffe bedrohliche Musik wie im Thriller?

    Als Experten Roman Grafe, Irene Mihailic und Christian Pfeiffer die 4 Wochen Zeit bekommen einen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz zu verreissen ??

     

    Also gegen eine 6 stellige Summe auf ein Konto in der Schweiz mach ich da mit.

     

    Wenn ihr wollt Schneid ich mir einen Scheitel und dekoriere entsprechend, von mir aus trinke ich auch noch 7 Bier während der 4 Stunden damit es euch ins Bild passt.

     

    Das Geld aber bitte im Voraus. ?

     

     

    :);) 

     

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